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ENERGIE

Kampf gegen Windmühlen

Der deutsche Staat fördert die Windkraft - auf Kosten der Stromkonzerne. Das will Brüssel nicht länger hinnehmen. Von Didzoleit, Winfried

Sie vermehren sich mit unglaublicher Geschwindigkeit, und in der Norddeutschen Tiefebene sind sie längst zur Plage geworden: Noch vor vier Jahren drehten sich lediglich 3600 Windkrafträder in Deutschland, zusammengeballt vor allem an den böigen Küsten. 1998 waren es bereits über 6000 Anlagen, statt mit 1100 Megawatt speisen die Windmüller inzwischen mit der dreifachen Leistung Ökostrom in das Netz der widerstrebenden Konzerne ein.

Doch die schöne Zeit für die Betreiber der Rotoren - und für die vielen Anleger, die ihr Geld in die Windräder investiert haben - könnte schon bald vorbei sein. Und schuld daran ist, wieder einmal, der EU-Wettbewerbskommissar Karel Van Miert.

Vordergründig handelt es sich zwar nur um einen trockenen Schriftsatz der EU-Anwälte, der lediglich juristisch definiert, was eine Beihilfe ist. Für die Betreiber der Rotorparks aber dürfte das Schreiben katastrophale Folgen haben: Das gegenwärtige Windförderprogramm wird das Jahr 1999 kaum überstehen. Die Stromkonzerne könnten dann sogar die den Windmachern seit April 1998 gezahlten Einspeisehonorare zum Teil zurückfordern.

Diese Schreckensvision hat der Stromgigant PreussenElektra mit einer Klage gegen die eigene Tochter, den regionalen Stromlieferanten Schleswag, vor dem Landgericht Kiel ausgelöst. In Wahrheit richtete sich die Aktion jedoch nicht gegen den eigenen Abkömmling. Sie zielte darauf, das seit 1991 in der Bundesrepublik geltende Hilfssystem für Sturmstromer auszuhebeln.

Dieses System funktioniert ganz schlicht: Für jede ins Netz der Konzerne geleitete Kilowattstunde müssen die Unternehmen den Rotorbetreibern 90 Prozent dessen zahlen, was sie selbst für ihren Strom aus Kohle, Gas und Atom kassieren. Das sind ungefähr 17 Pfennig. So befiehlt es das Gesetz. Dem Staat war die Quadratur des Kreises gelungen: Er stützte die Ökoenergie, ohne einen Pfennig Steuergeld einzusetzen.

Von Beginn an klagten die Strommanager, das sei viel zuviel. Durch den Windstrom werde kein Kraftwerk überflüssig. Die müßten weiter laufen, weil der Wind nun mal nicht stetig blase, die Menschen aber auch bei Flaute Licht und Wärme brauchten. Runde 4 Pfennig wollten die Konzerne zahlen.

Besonders PreussenElektra litt unter dem Windboom, weil die Hannoveraner in den windreichen Küstenregionen ihre Geschäfte machen und den Mammutanteil der Kosten des Ökostroms verkraften müssen. Im April 1998 weitete die alte Bundesregierung die Windsubvention zu Lasten Dritter noch auf Rotoren vor den Küsten aus. Zusätzlich führte sie eine Sonderregelung ein: Hatte der Ökoanteil des Regionalverteilers, also beispielsweise der Schleswag, fünf Prozent des Stromumsatzes überschritten, dann muß in diesem Fall das Mutterunternehmen einspringen.

Diese Gesetzesnovelle war für PreussenElektra zuviel. Das Unternehmen zahlte zwar an die Schleswag, klagte aber gleichzeitig auf Herausgabe der überwiesenen Summen. Das Kernargument: Die Bundesregierung zwinge jetzt auch die Konzerne, den Windmüllern ohne Gegenleistung eine Beihilfe zu zahlen.

Das hätte sie sich von Brüssel genehmigen lassen müssen. Das aber sei 1998 versäumt worden, so die Klage, deshalb sei der Windparagraph nichtig.

Das Landgericht Kiel beschloß im Herbst vorigen Jahres, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu fragen, ob es sich bei der Bezahlung des Windstroms überhaupt um eine Beihilfe im Sinne des Europavertrages handele. Schließlich habe der EuGH selbst festgelegt, eine Beihilfe müsse direkt oder indirekt aus öffentlichen Kassen stammen, was beim Windstrom eindeutig nicht der Fall sei.

Doch gleichzeitig legten sich die Richter fest. Wenn die "Einspeisevergütung" doch eine Beihilfe sei, dann hätte die Novelle von 1998 in Brüssel notifiziert werden müssen. Da das nicht geschehen sei, könne man das Gesetz in diesem Fall vergessen, "die betreffenden Zahlungen sind zurückzuwickeln".

Ende Januar analysierten die Kommissionsjuristen in ihrem brisanten Schriftsatz, "vor dem Hintergrund" neuer Entscheidungen des EuGH "ist davon auszugehen, daß beim Stromeinspeisungsgesetz eine Beihilfe vorliegt". Hauptgrund: Wenn nur mit Staatsgeld Beihilfen geleistet werden dürften, dann könnte die Beihilfekontrolle durch Konstruktionen wie das Stromeinspeisungsgesetz unterlaufen werden, die faire Konkurrenz auf dem europäischen Binnenmarkt wäre gefährdet.

Die Kommissionsjuristen in Brüssel sind sicher, daß der EuGH, wie fast immer, ihren Erwägungen folgen wird. Das Landgericht Kiel muß dann die Beihilferegelung für unanwendbar erklären. Die PreussenElektra wird ihr Geld von der Schleswag zurückverlangen, die Schleswag wird versuchen, sich bei den Windmüllern zu refinanzieren.

Die Strombosse sind sich darüber klar, daß zu große Gier gefährlich ist. Sie wollen nur fünf Pfennig pro Kilowattstunde zurück und zwölf Pfennig auch in Zukunft bezahlen.

Damit liegt der Brocken bei Bundeswirtschaftsminister Werner Müller. Bei zwölf Pfennig lohnt sich Windstrom nur noch an den windreichsten Standorten. Viele Investitionen wären gestrandet. Doch die rotgrüne Koalition - Geldmangel hin oder her - kann ihre Ökoklientel kaum fallenlassen.

Für das 100 000-Dächer-Programm der Rot-Grünen wirbt Minister Müller mit kessem Spruch: "Wer die Sonne anzapft, darf mir in die Tasche greifen." Bald werden auch die Windanzapfer hinlangen. WINFRIED DIDZOLEIT

DER SPIEGEL 10/1999
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