Reizgas gegen Bürger
Zur Niederschlagung der DDR-Bürgerrechtsbewegung wollte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) im vorigen Herbst Reizgas einsetzen. Nach einem vertraulichen Befehl von MfS-Chef Erich Mielke vom 1. November 1989 entwickelte die Bezirksverwaltung der Staatssicherheit in Dresden eine "Einsatzkonzeption" für "spezielle chemische Substanzen". Das Reizgas Chlorazetophenon (CN), in Kombination mit Chloroform oder Nebelmitteln, sollte vor "Abwehr von Gewaltakten und Angriffen auf die staatliche Sicherheit" schützen.
Für die "Struktureinheiten" des MfS wurden von den "Chemischen Diensten" des MfS spezielle "R 2-Zerstäuber" bereitgestellt. CN-Gase verursachen Lidmuskelkrämpfe, Stechen in den Augen und, in hoher Konzentration, Lungenödeme. Als "Alternative zur Schußwaffenanwendung" sollte mit den Reizgasen eine "adäquate Wirkung" bei den Demonstranten erzielt werden. In dem Einsatzplan des Dresdner Ex-Stasi Generalmajors Böhm heißt es: "Bei extremen und ungünstigen Bedingungen können tödliche Vergiftungen auftreten."
