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Ausweis ohne Datenschutz

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Datenschützer haben eine Lücke im geplanten Personalausweisgesetz entdeckt: Es erlaubt der Polizei weit häufiger als bisher von Koalitionspolitikern behauptet, sogenannte Bewegungsbilder von verdächtigen Personen anzufertigen. Das sei "nur bei bestimmten Delikten der Schwerkriminalität" möglich, hatte FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch erklärt, und auch nur, "wenn ein Richter das ausdrücklich angeordnet hat". Tatsächlich gelten diese Einschränkungen nach dem Text des Gesetzes, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, jedoch nicht für die "polizeiliche Beobachtung". Diese besondere Fahndungsform soll Rückschlüsse auf Reisewege mutmaßlicher Mitglieder oder Sympathisanten internationaler Banden und terroristischer Vereinigungen ermöglichen, ohne daß die Verdachtsgründe für eine Festnahme ausreichen. Überdies erlaubt das Gesetz die polizeiliche Beobachtung, bisher an bestimmte Bedingungen geknüpft, ganz allgemein "zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit". Damit, kritisiert der Staatssekretär im hessischen Innenministerium Andreas von Schoeler, betreibe das neue Gesetz "im Gewande von Datenschutzvorschriften das genaue Gegenteil".

DER SPIEGEL 18/1985
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