RüstungBig Fred
Was geschah wirklich beim Verkauf der alten NVA-Waffen? Stoltenberg soll dem Parlament Auskunft geben.
Fast geräuschlos hat sich eine ganze Armee aufgelöst. Nur die Relikte der Nationalen Volksarmee (NVA) - Tonnen von Waffen und Material - beschäftigen auch im zweiten Jahr der deutschen Einheit immer wieder Politiker und Juristen.
Sechzehn Monate nach Übernahme der NVA durch die Bundeswehr warten die Volksvertreter noch immer auf eine endgültige Bestandsaufnahme, auf Buch- oder Schätzwerte der einkassierten Wehrgüter. Statt dessen gibt es ständig neue Meldungen über Pannen und Schlampereien. Die undurchsichtigen, zuweilen kriminellen Praktiken beim Verkauf des Altmaterials sind kaum durchschaubar, eine parlamentarische Kontrolle fand und findet nicht statt.
Und wenn, dann zu spät: Kaum hat sich die Aufregung um die im Hamburger Hafen entdeckten Waffen für Israel gelegt, da ertappten Abgeordnete den Verteidigungsminister bei einem weiteren Mißgeschick.
Erst nach hartnäckigen Fragen rückte Gerhard Stoltenberg mit der Wahrheit über eine im vorigen Februar in Wilhelmshaven verschiffte Ladung für Isarel heraus. Dazu gehörte ein NVA-Radargerät. "Big Fred", so die Typenbezeichnung, schwamm im Panzer nach Israel. Das Radargerät war laut Stoltenberg "auf einem Kettenfahrzeug montiert, das der Besatzung Panzerschutz bietet, und somit eine Kriegswaffe nach der Kriegswaffenliste".
Nun haben die Abgeordneten des Verteidigungsausschusses Stoltenbergs Ausflüchte satt. Erbost überredete SPD-Wehrexperte Gernot Erler seine Kollegen von CDU und FDP zu einem gemeinsamen Antrag: Von Mai an verlangen die Stoltenberg-Geschädigten alle vier Monate Rechenschaft über die Verwertung der Waffen und Geräte der ehemaligen NVA.
Das scheint nötig und längst überfällig. Denn Stoltenberg hat, als er am 3. Oktober 1990 vom letzten DDR-Verteidigungsminister Rainer Eppelmann die Verantwortung für die NVA übernahm, ein schwieriges Erbe angetreten.
Ermuntert durch einen Befehl ihres Chefs, des Ex-Pfarrers Eppelmann, vom 16. August 1990, den Verkauf von NVA-Material zu beschleunigen, hatten ausgebuffte Militärs und naive Laienbürokraten einen riesigen Waffenbasar betrieben. Panzer und Flugzeuge, Schiffe und Raketen, Hubschrauber und Maschinengewehre und Munition - alles gab's in Hülle und Fülle. Händler fuhren vor den Kasernen vor und luden auf, gegen bar.
Vom 30. Juni 1990 an - dem Tag, bevor die D-Mark in die DDR kam - bis zur Wiedervereinigung unterschrieben hohe Offiziere und Bürokraten aus dem "Amt für Beschaffung", von den "Luftstreitkräften", aus dem "Ministerium für Abrüstung und Verteidigung" und der Außenhandelsorganisation Ita mit zahllosen Firmen und Staaten Verträge. Weder Verkäufer noch Käufer scherten sich darum, daß nach dem Beitritt der DDR die Bundesregierung keine Kriegswaffen würde liefern dürfen.
Am 11. Januar 1991 schickte der zur NVA-Auflösung nach Strausberg entsandte damalige Rüstungsreferent Dirk Hager seinem Bonner Staatssekretär Holger Pfahls die erste Synopse "aller auffindbaren Verträge", insgesamt 65 nach dem Inkrafttreten der Währungsunion. Volumen: fast 750 Millionen Mark.
47 Kontrakte waren nach dem 30. August 1990 geschlossen worden. Zu diesem Termin trat die zweite Durchführungsverordnung zum DDR -Treuhandgesetz in Kraft: Militärvermögen, das vor dem 3. Oktober ausgesondert wurde, mußte der Treuhand übertragen werden; es durfte nicht von den Ost-Militärs verkauft werden. Diese DDR-Verordnung ist durch den Einigungsvertrag zu Bundesrecht geworden.
Nach der Wiedervereinigung meldeten sich zahlreiche Firmen auf der Hardthöhe und verlangten Erfüllung ihrer Verträge mit dem Rechtsvorgänger im Osten. Nach langen Diskussionen - Bedenken äußerte das Finanzministerium bereits am 8. November 1990 - verständigten sich die Westdeutschen darauf, sämtliche nach dem 30. August unterzeichneten Kontrakte wegen Verstoßes gegen DDR-Recht als "unwirksam" zu betrachten. Panzer und Raketen wurden nicht geliefert.
Gunnar Simon, der stellvertretende Leiter der Außenstelle Strausberg des Verteidigungsministeriums, gab die Order: "Waffenhändler kriegen keine Waffen und Munition." Als Empfänger kämen nur ausländische Staaten in Betracht - nach Genehmigung durch das Parlament und den Bundessicherheitsrat.
Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Die Rechtsabteilung der Hardthöhe belehrte den Minister bereits am 19. Dezember 1990, daß auch bei Nichtigkeit der Verträge "sowohl nach DDR-Recht als auch nach dem Recht der Bundesrepublik unter Umständen Aufwendungsersatz bzw. Ersatz des Vertrauensschadens zu leisten ist". Auch könne man daran denken, neue Verträge abzuschließen - "zu neu ausgehandelten Bedingungen".
Den Bundestagsfraktionen hat Stoltenberg nun zugesagt, sie dürften bald vertraulich einen Blick in seine Kalamitätenkammer werfen. Darin sieht es nicht gut aus.
Am 7. Februar dieses Jahres hat das Referat VIII ("Sonderbeauftragter für Verwertung") in Strausberg in einem fünfseitigen Vermerk besonders brisante Fälle aufgeschrieben.
Auf mindestens 150 Millionen Dollar beläuft sich die Schadensersatzforderung der Waffenhandelsfirma "CIC International Ltd." mit Sitz in New York und Madrid. Das Unternehmen hatte am 28. September 1990, wenige Tage vor der Vereinigung, mit dem Eppelmann-Ministerium einen Vertrag geschlossen, der am 1. Oktober von dessen Staatssekretär Frank Marczinek bestätigt wurde. CIC hatte 80 MiG-Kampfflugzeuge, 1400 Panzer und 350 000 Sturmgewehre für 347 Millionen Dollar bestellt. Den entgangenen Gewinn aus dem Weiterverkauf, unter anderem an Pakistan, Ecuador und Bulgarien, beziffert die Firma laut Hardthöhe auf 1,73 Milliarden Dollar. Im November 1990 reichte CIC vor der Internationalen Handelskammer in Paris Schiedsklage gegen die Bundesregierung ein.
Ende März muß Bonn nun in Paris zu dem "Klageschriftsatz" Stellung nehmen. Auf Ersatzlieferungen von Gerät, das nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, haben sich die besonders in Fernost aktiven und "je nach Weltkriegslage mit mehreren hundert Prozent Gewinn" (Simon) arbeitenden Profis nicht eingelassen. Die Waffenhändler hoffen auf materiellen Ausgleich. Das lehnt Simon ab: "Wir liefern nichts, wir lehnen jeden Schadensersatz ab."
Die Hamburger Firma Sava International Produktionsgesellschaft mbH klagt auf 6,84 Millionen Mark Schadensersatz. Sie hatte im August 1990 mit der DDR-Außenhandelsfirma Ita einen Vertrag über die Lieferung von zehn "Feldlazaretten" im Wert von 4,45 Millionen Mark geschlossen. Tatsächlich ging es um 220 schwere, teilweise geländegängige Lkw und 150 Lastenanhänger. Kurz vor Ausbruch des Golfkrieges verkaufte Geschäftsführer Sassan Varastek die Armada für 7,5 Millionen Dollar an einen iranischen Händler - ohne im Besitz der Fahrzeuge zu sein. Eine erste Klage wurde zwar vom Hamburger Landgericht abgewiesen. Varastek will aber einen zweiten Anlauf nehmen.
Der in Boom bei Antwerpen residierende deutsche Waffenhändler Karl-Heinz Schulz hatte für die "BEIJ-MA, Military Department" am 29. September 1990 vorwiegend Kriegsmaterial - Panzer, Schiffe, Waffen - zu "Schleuderpreisen" von rund 60 Millionen Mark gekauft, urteilt Stoltenbergs Staatssekretär Pfahls. "Zur Vermeidung eines Prozesses" schloß Stoltenbergs Ressort im März 1991 einen Ersatzvertrag ab.
Danach soll der Waffenhändler "von der Bundeswehr ohne vorherige Ausschreibung ausgesondertes ehemaliges NVA-Wehrmaterial zu angemessenen marktgerechten Preisen" erwerben können, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen abgegeben werden kann - keine Waffen, keine Munition. Volumen: 59,7 Millionen Mark. Schulz orderte jede Menge Schiffe, darunter fünf Minensucher, zwei Reedeverkehrsboote und neun Grenzschutzboote. Jetzt aber legte sich das Bundesamt für Wirtschaft quer. Dessen Experten wandten ein, daß auch ein "demilitarisiertes" Kriegsschiff ein Kriegsschiff bleibe; es dürfe also nicht an Private verkauft und exportiert werden.
Querelen gibt es auch mit den sechs von Schulz bei der Bundeswehr gekauften Versorgungsschiffen vom Typ "Darss". Der Waffenhändler hat sie zum Stückpreis von 250 000 Mark erworben; im Jahr zuvor hatte er mit dem Hause Eppelmann den doppelten Stückpreis vereinbart.
Die Stoltenberg-Ministerialbeamten begründen den auffälligen Preisverfall mit zwischenzeitlicher Abnutzung und mangelhaften sowjetischen Motoren. Schulz hingegen fühlt sich durch die von der bundeseigenen Verwertungsgesellschaft Vebeg für die übrigen Partien ermittelten Marktpreise geprellt und verlangt Sonderkonditionen beim vereinbarten Direktverkauf ab Bundeswehr. Beide Seiten richten sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen ein.
Schwierig wird es für das Ministerium auch, falls die Kölner Firma Ascon Prozesse anstrengen sollte. Sie hatte schon im August 1990 auf den Golfkrieg spekuliert und vom Eppelmann-Ministerium den Zuschlag für Schutzanzüge für 140 Dollar pro Stück erhalten, die sie an eine saudische Firma verkaufen wollte. Ascon unterzeichnete außerdem einen "Kauf- und Optionsvertrag" über 600 000 Anzüge auf alle Restbestände der NVA.
Die Firma schöpfte keinen Argwohn, als ihr vom DDR-Verteidigungsministerium bedeutet wurde, sie möge den Vertrag mit der Berliner Firma "Sterling Trading" abschließen.
Als die Kölner im Januar ihre Ware abholen wollten, war nichts mehr da. Die Bundeswehr hatte an die Firma "Sumer Handels- und Service GmbH" in Berlin geliefert und kassiert. Die erwarb 400 000 Schutzanzüge zum Stückpreis von 186 Mark und verkaufte sie, laut Ascon, an den Golf - Gewinn: 70 Dollar pro Anzug. Von Ascons Kaufvertrag hatten Stoltenbergs Leute angeblich nichts gewußt. Jetzt ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft. Die Kölner Firma hat 61,2 Millionen Dollar Schadensersatz angemeldet.
Das Ministerium hat seinerseits Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Korruption und des Betrugs gestellt. Ascons Partner beim Vertrag mit Sterling war derselbe, der später als Handlungsbevollmächtigter für die Sumer GmbH das Geschäft machte.
"Wir wollen jetzt erst mal Einblick gewinnen", stöhnt der Wehrexperte Erler. Notfalls müsse ein Untersuchungsausschuß her - "denn hier geht's um Milliarden". o
