FrauenÄrgerlicher Fehler
Frauenhäuser bieten Schutz vor gewalttätigen Ehemännern - aber Bonn gibt zuwenig Geld.
Eigentlich wollte die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Margitta Terborg einen Text über die finanzielle Situation der Frauenhäuser in der Republik schreiben. Um nicht ständig das Wort "Frauenhaus" zu wiederholen, befragte sie den von Bonner Politikern hochgeschätzten Computer-Duden des Deutschen Bundestages nach Synonymen. Der Computer schlug vor, einfach Freudenhaus, Freudencenter, Massageinstitut oder Bordell zu verwenden.
Die Sozialdemokratin erkundigte sich im zuständigen Frauenministerium, ob die Bundesregierung derselben Meinung sei wie der Abgeordneten-Computer. Das sei ein nur "ärgerlicher Fehler" im Programm, klärte Frauenstaatssekretär Peter Hintze sie auf.
Etwa 25 000 mißhandelte Frauen finden pro Jahr Zuflucht in rund 250 Frauenhäusern. Seit mehr als zehn Jahren fordern die Leiter kirchlicher Frauenhäuser, der Frauenhausverein "Frauen helfen Frauen" sowie weibliche Bundestagsabgeordnete eine gesetzliche Bestandsgarantie. Sie verlangen, neue Häuser zu unterstützen, besonders in der Ex-DDR; sie wollen Richtlinien für die Finanzierung festgeschrieben wissen.
Im Juli 1991 hatte Frauenministerin Angela Merkel "gesetzliche Rückendeckung" für die Initiativen zugesichert. Die sollten es leichter haben, "ihre Arbeit und Ansprüche vor Ort durchzusetzen" - passiert ist nichts.
Jetzt wollen Abgeordnete und Vertreter der Frauenhäuser Druck machen. SPD-Frauensprecherin Hanna Wolf fordert seit dem letzten Jahr zusätzliche 7,5 Millionen Mark aus dem Bundeshaushalt.
Typisch für die CDU-Ministerin, die für Frauenprobleme oftmals wohlgesetzte Worte, aber kaum Geld findet: Einer Delegation der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Frauen- und Kinderschutzhäuser sagte sie Anfang Februar ganze 500 000 Mark Fortbildungshilfe für die Frauenhäuser im Osten zu. Verbandsvorsitzende Irene Schlempp befürchtet jetzt, daß Häuser dichtgemacht werden müssen: "Wir brauchen ein Rahmengesetz, sonst gibt es auch keine Verpflichtung zur Förderung."
Doch ein Frauenhausgesetz dürfte Angela Merkel so leicht nicht durchbringen, obwohl es den Bund wenig kosten würde. Die Förderung von Frauenhäusern ist Ländersache. Jedes Bundesgesetz, in dem eine generelle Förderung festgelegt würde, brächte Mehrkosten für die Länder. An deren Widerstand scheiterten deshalb alle bisherigen Reformversuche.
Bislang gelten in den Ländern unterschiedliche Regelungen: Während die Zuschüsse in Niedersachsen und Hamburg gerade verdoppelt wurden, müssen die Initiativen im konservativen Bayern darum kämpfen, daß Frauenhäuser überhaupt als notwendig anerkannt werden. In Niederbayern etwa gibt es kein einziges Frauenhaus.
Aus ideologischen Gründen wurde auch in der alten DDR das Problem Gewalt in der Ehe geleugnet. Schlagende oder vergewaltigende Ehemänner paßten nicht ins sozialistische Menschenbild, also bedurfte es keiner Schutzstätten für Frauen. 90 innerhalb eines Jahres in der Ex-DDR gegründete Frauenhäuser beweisen das Gegenteil: Sie sind allesamt ausgelastet; Frauen und ihre Kinder kampieren oft wochenlang auf Matratzen.
Falls nicht schnell finanzielle Hilfe kommt, muß die Hälfte der ostdeutschen Frauenhäuser wieder schließen. Merkels Anfangsfinanzierung von 1,2 Millionen Mark 1991 trägt nur kurze Zeit. Die Gleichstellungsbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Carmen Stange, weiß nicht, "wie es weitergehen soll". Die Mitarbeiterinnen ihrer 16 Frauenhäuser werden fast ausschließlich über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) der Bundesanstalt für Arbeit finanziert. Die ABM-Mittel laufen aus.
Ständige finanzielle Unsicherheit und Abhängigkeit vom guten Willen der Behörden, die jährlich Gelder neu und anders verteilen, ist für Westfrauen nichts Neues. Sie helfen ihren Ostkolleginnen mit Tips, wie bei den Kommunen Geld für Einrichtungen, für Wohnungen oder für Einzelfall-Finanzierung beantragt werden kann.
Dringender als immer neue ABM-Stellen brauchen die Frauenhäuser dauerhafte Sicherheit. Die Verbandsvorsitzende Schlempp hat der Frauenministerin Minimalforderungen vorgetragen: Pro 10 000 Einwohner müsse ein Frauenhausplatz gesichert sein - mit einem Tagessatz von etwa 50 Mark, an dem sich die schutzsuchende Frau beteiligen muß. In jedem Haus sollten bis zu fünf vollbeschäftigte Sozialpädagogen, Lehrer oder Erzieher beschäftigt sein.
Ob die Wünsche zu erfüllen sind, steht in den Sternen. Eine 1991 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft soll in diesem Jahr konkrete Vorschläge zur Durchsetzung machen - ein Gesetzentwurf soll folgen.
Darin, so verlangt Irene Schlempp, müsse auch stehen, daß geflohene Frauen nach einer Scheidung bevorzugt Sozialwohnungen erhalten. Viele Frauen bleiben länger im Frauenhaus, als es notwendig wäre, denn bislang wird die gemeinsame Wohnung häufig dem Ehemann zugesprochen - mit der Begründung, die Ehefrau sei ja freiwillig gegangen.
