„ . . . allüberall im Lande“
Reglos und aschfahl hatte Staatsanwalt Heribert Beck schon die ganze Zeit dagesessen. Jetzt belebte nicht einmal mehr ein Lidschlag sein Gesicht, als sich der Vorsitzende und auch die übrigen Richter abschließend zu den Angeklagten wandten: "Wir können Ihnen bescheinigen, daß Sie zu Unrecht hier gestanden haben. Wir hoffen, daß die Belastungen und Beschädigungen durch dieses Verfahren wenigstens zum Teil durch dieses Urteil aufgehoben sind. Es hätte gar nicht zu diesem Verfahren kommen dürfen."
Es wäre auch beinahe nicht dazu gekommen. Die 7. große Strafkammer des Landgerichts Münster hatte im Dezember 1990 das Hauptverfahren gegen den Polizeibeamten Ralf-Udo Blöding und den Polizeibeamten Bodo Bartel aus rechtlichen Gründen gar nicht eröffnen wollen; von der Bedeutung der Sache her, so beschlossen die Richter damals, sei überdies nicht die Zuständigkeit einer großen Strafkammer zu begründen.
"Nur durch tendenziöse Vermerke und Verfärbungen der Staatsanwaltschaft konnte das Oberlandesgericht Hamm glauben gemacht werden, gegen Sie, Herr Blöding und Herr Bartel, müsse verhandelt werden", fuhr Dr. Ulrich Womelsdorf, 43, in seinem Schlußwort zum Freispruch fort. Nachdem die gesamte richterliche Besetzung des Gerichts gewechselt hatte, ist er nun Vorsitzender Richter der 7. Großen Strafkammer, an die die Sache im Juni 1991 zurückverwiesen worden war. "Hätte das Oberlandesgericht den wahren Sachverhalt gekannt, wäre Ihnen dieses punishment by trial erspart geblieben."
Das waren Ohrfeigen für den Staatsanwalt. Auch der letzte Satz des Vorsitzenden noch: "Wir hoffen" - Womelsdorf sprach immer von "wir", um deutlich zu machen, daß die gesamte Kammer so denke - "wir hoffen, daß dieses Verfahren nicht durch das Streben nach einem Grundsatzurteil noch verlängert wird", durch eine Revision der Staatsanwaltschaft also.
Jeder Prozeß gegen Polizisten sagt etwas aus über den Zustand der Polizei, ihr Selbstverständnis und die Erwartungen, die an die Polizei herangetragen werden. Das Verfahren vor dem Landgericht Münster, eines von mehreren in ähnlicher Sache, führte zu denen, die die Polizei auf dem falschen Weg in die richtige Richtung bringen wollen. Es handelte nicht von der Fehlsamkeit der Polizisten, sondern von den Fehlern derer, die auf der Suche nach den Fehlern anderer fehlgehen.
Die Polizisten Blöding und Bartel, 35 und 38 Jahre alt, waren angeklagt, Beihilfe geleistet zu haben zur "Förderung der Prostitution und der dirigistischen Zuhälterei", und sie sollten vereitelt haben, "daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird".
Vorweg ist anzumerken, daß die beiden Männer nicht unentgeltlich mit Prostituierten verkehrten, daß sie sich nicht ihr Schweigen abkaufen ließen, daß sie keine Vorteile entgegennahmen. Sie sind nur ab und zu in ein Lokal gegangen, in die "Pasadena"-Bar in Gronau, in der auch Prostituierte verkehrten.
In den achtziger Jahren gab es in diesem Ort nahe der niederländischen Grenze, jenseits liegt Enschede, an die 30 einschlägige Lokale. Diese auffallend hohe Zahl rührt aus der Zeit, als in den Niederlanden Sexklubs und ähnliche Etablissements verboten waren.
Blöding, Dienstgruppenführer bei der Schutzpolizeistation Gronau, und Bartel besuchten nach dem Kegeln, nach Sportveranstaltungen, manchmal auch nach dem Dienst die "Pasadena"-Bar, die länger geöffnet war als die Stammkneipe der Polizisten. Sie kamen nicht während der Dienstzeit und auch nicht in Uniform.
Sie tranken Bier, manchmal spielten sie Karten. Mal schauten sie nur für ein paar Minuten herein, mal blieben sie auf eine Stunde. Mal kamen sie mit den Wirtsleuten der schon geschlossenen Stammkneipe, mal mit ein paar Kollegen. Man kannte sich. Die Betreiberin der Bar und Blöding waren Nachbarn.
Der Vorsitzende fragt den Dienststellenleiter der Schutzpolizei Gronau, was er denn davon halte, daß Blöding und Bartel und andere die "Pasadena"-Bar in ihrer Freizeit besuchten. "Ich habe das nicht als verwerflich angesehen", antwortet der Vorgesetzte. "Entschuldigen Sie, wenn ich das sage: Das hätte auch mir passieren können, daß ich mal in eine solche Bar gegangen wäre, wenn ich in Gronau gewohnt hätte - ohne an strafrechtliche Konsequenzen zu denken."
Die Aussage des Vorgesetzten gewährt Einblick in die Arbeit der Polizei in kleinen Städten und auf dem Lande. Gewiß, die Bars und Klubs seien immer wieder kontrolliert worden, es habe auch Durchsuchungen gegeben. Aufgabe der Schutzpolizei sei es dann gewesen, im Freien abzusperren und die Ausgänge zu beobachten. Drinnen habe die Kripo zu tun gehabt. Wegen des Verdachts auf "Förderung der Prostitution und dirigistischen Zuhälterei"? Oder wegen Steuersachen? Oder warum sonst? Das habe man nicht erfahren.
"Es ist doch kein großer Aufwand, zu fragen: Was wollt ihr denn da?" wundert sich der Vorsitzende. "Die Einsätze fanden außerhalb meiner Dienstzeit statt", entschuldigt der Vorgesetzte seine Unkenntnis. Zwar arbeiteten Kripo und Schutzpolizei im selben Gebäude. "Aber das Inoffizielle blüht nicht so bei Ihnen . . .", hilft ihm der Vorsitzende weiter.
Zusammengearbeitet wurde kaum. Die Kontakte zwischen den Abteilungen waren gering. Was die Linke tat, wußte die Rechte nicht. Die Schutzpolizei hatte darauf zu achten, daß die Sperrzeiten eingehalten wurden, sie wurde gerufen bei Lärm, Sachbeschädigung, sie hatte ein Auge auf Ausländer und Personen aus der Rauschgiftszene zu haben.
Sie war und ist, wie überall, für alles und jedes zuständig. Für Parkuhren, Verkehrsregeln, Hormonkälber, für Alte und Gebrechliche, Ladendiebe, Schwarzfahrer, ausgerissene Kinder, streunende Hunde. Für die Frauen, die sich in der "Pasadena"-Bar aufhielten, fühlten sich die Schutzpolizisten Blöding und Bartel nicht zuständig. Dafür gab und gibt es die "Sitte".
Natürlich wußten die Angeklagten, was in der Bar "lief". Alle wußten das in Gronau. Alle wußten auch, daß es in den anderen Bars nicht viel anders zuging. "Allüberall im Lande", so der Vorsitzende Richter, "gibt es solche Bars."
Von anderen Bars mag die "Pasadena"-Bar in Gronau die diskrete, gediegene Atmosphäre unterschieden haben. Die dort beschäftigten Frauen trugen dezente Abendkleidung. Vier Separees im oberen Stockwerk waren nur über eine mit einer Kette abgesperrte Treppe und durch eine Tür mit der Aufschrift "Privat" zu erreichen.
Blöding und Bartel haben nicht darauf geachtet, wer mit wem die Treppe wann hinaufging und wann er mit wem wieder herunterkam. Sie haben auch nicht aufgepaßt, wieviel Geld wann in die Kasse floß. Die Separees hießen "Flaschen". Abgerechnet wurden Getränke, Flaschen, was Blöding und Bartel aber im einzelnen nicht wußten.
Nach Auffassung des Staatsanwalts aber hätten Blöding und Bartel beobachten, registrieren, kombinieren müssen - "schon aufgrund ihres durch ihren Beruf geschärften Verstandes". Als Stammkunden seien sie schließlich "nicht unbedarften Gemütes" in das Lokal gekommen, sondern "sehenden Auges".
"Es fragt sich", so Staatsanwalt Beck, 41, "wieso die Separees versteckt und als Privaträume deklariert wurden. Warum macht man das, wenn alles legal ist? Dieses Versteckspiel ist den Angeklagten aufgrund ihrer Besuche bekannt gewesen. Warum war nicht ein Hinweisschild ,Separees' an der Wand? Warum hat man die Kunden nicht auf diesen Service des Hauses hingewiesen?"
Natürlich, weil all dies verboten war. Und das Verbotene, das lasterhafte Treiben "in der Grauzone des Illegalen" hätten die Polizisten melden müssen. In den Worten des Staatsanwalts: "Sie hätten ihre Kenntnisse von der Art und Weise des Betriebes amtlich nutzen müssen."
Nun ist Prostitution an sich nicht strafbar. In den Worten des Vorsitzenden Richters: "Freier sind Bürger wie wir alle, jedenfalls die Männer unter uns. Sie haben nicht das Gefühl, Straftäter zu sein."
Strafbar ist aber, was über Leistungen, wie sie das Hotel-Gewerbe anbietet (Versorgung der Zimmer, Verköstigung, Bettwäsche, Kondomautomaten, zum Beispiel) hinausgeht. Die Betreiberin der "Pasadena"-Bar hatte nicht nur die Preise für die Separees festgelegt, sondern auch die Dauer der Benutzung (200 Mark für eine halbe Stunde, 300 für 45 Minuten und 400 für eine Stunde); sie hat kontrolliert, ob die Zeit überschritten wurde (dann mußte "nachgezogen" werden); sie gab die Kleidung der Frauen vor. Sie kassierte 60 Prozent des Dirnenlohns, sie führte sogenannte Bon-Bücher, sie wies den Frauen Kunden zu.
Dies alles fällt unter den Begriff "dirigistische Zuhälterei". Obschon alle Zeuginnen aus der "Pasadena"-Bar von einem "angenehmen Klima" sprachen - sie hätten Urlaub bekommen und nicht arbeiten müssen, wenn sie sich nicht wohlfühlten, sie seien regelmäßig entlohnt und freundlich behandelt worden, sie hätten sich nicht ausgenutzt oder unter Zwang gefühlt -, die Betreiberin hatte sich strafbar gemacht. Und die Polizisten nach Auffassung des Staatsanwalts als Beihelfer auch.
Daß Frauen auf diese Weise Geld verdienen, es sollte nicht sein. Sie sollten sich nicht auf diese Weise durchs Leben bringen müssen. Doch die, die es in der "Pasadena"-Bar taten, hatten es allemal besser und sicherer als manches Mädchen am dunklen Straßenrand.
In den Worten des Vorsitzenden: "Die Damen hatten nicht das Gefühl, Opfer von Straftaten zu sein. Solche Strafvorschriften korrumpieren das Rechtsbewußtsein und verschwenden unsere Zeit. Dem Gesetzgeber hätte ein Blick über das Land zeigen können, daß seine Vorschriften mit den Wertvorstellungen der Bevölkerung nicht mehr übereinstimmen. Sie sind rechtspolitisch unsinnig."
Der Polizeibeamte Blöding wurde von dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Ulrich Bauschulte glänzend verteidigt; Bauschulte argumentierte, gerade das, was den Tatbestand der dirigistischen Zuhälterei ausmacht, sei für den Außenstehenden, der sich um die Organisationsstruktur eines solchen Betriebes nicht kümmert, nicht sichtbar gewesen. Daneben nahm sich die Auffassung des Staatsanwalts wie sektiererhafter Wahn aus. Bartels Verteidiger Klaus-Peter Raabe, Bochum, plädierte eindringlich im Kielwasser seines Kollegen.
Welch eine Vorstellung auch: Polizist Spürnase, stets das Verbrechen vor dem sehenden Auge, beim Bier, am Tresen, nach Feierabend. Was soll er nicht noch alles sein: Freund und Helfer, Rächer der Entrechteten, Schutzengel der Schwachen und so fort. Er soll sich bei Demonstrationen mit Steinen bewerfen lassen. Er soll den Staat repräsentieren. Unermüdlich und unerschüttert soll er jene, die gerade auf freien Fuß gesetzt wurden, wieder einfangen. Vor allem zufrieden soll er sein mit wenig Geld und vielen Überstunden. Und immer im Dienst.
In den Worten des Vorsitzenden Richters: "Hat ein Beamter Handlungspflicht, wenn er im privaten Bereich Kenntnis von einer Straftat erlangt? Das ist eine altehrwürdige Frage in der Strafrechtsdogmatik und wird entsprechend kontrovers diskutiert." Die Kammer teile nicht die Auffassung einer Minderheit, die da annehme, hier liege eine Straftat "gegen die Volksgesamtheit" und damit eine Begründung zur Handlungspflicht vor. Diese Annahme sei nicht zutreffend.
Der Staatsanwalt aber, unbelehrbar wie ein iranischer Fundamentalist, legte, wie Prozeßbeteiligte berichten, bereits eine Stunde nach der Urteilsverkündung Revision ein. Glaubt er, durch ein Übermaß an Anforderungen, durch kleinliches Festhalten an unpassenden Vorschriften "Pflöcke einzusetzen", wie er es nannte?
Die Polizei ist mit Anforderungen schwierigster Art überlastet. Sie sucht nach ihrer Rolle in der Gesellschaft. Sie muß wissen, welche Spielregeln sie zu verteidigen und zu schützen hat, was sie darf, muß oder soll. Ihr ein Verhalten, wie es die Anklage beschrieb, vorzuwerfen, ist nicht hilfreich, im Gegenteil. Das Gericht hat mit wünschenswerter Deutlichkeit alles dazu gesagt.
Ankläger Beck gab übrigens den Rat: "Wenn ein Polizeibeamter Zweifel hat, kann er bei der Staatsanwaltschaft anrufen." Hoffentlich gerät er dann an den Richtigen. In Münster hatte nämlich vor Herrn Beck ein anderer Staatsanwalt keinen Anlaß gesehen, auf einen Hinweis, in der "Pasadena"-Bar werde gewerbsmäßig Zuhälterei verübt, anklagend zu reagieren.
Von Gisela Friedrichsen
