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Parteifinanzen: Klagen, ohne zu leiden

Die Bundestags-Parteien, behaupten ihre Schatzmeister, gehen pleite. Der Spendenfluß versiege, die Wahlkämpfe seien zu teuer. Sparmaßnahmen reichten nicht. Obwohl der Fiskus schon kräftig zuschießt, soll wieder einmal der Steuerzahler die Lücken füllen: Der Rollgriff durch die Staatskasse hat eine lange Tradition.

Gernot Preuß kassiert seit neun Jahren bei der Industrie Almosen für CDU und FDP. Nun hat der Geschäftsführer der "Niedersächsischen Staatsbürgerlichen Vereinigung" plötzlich neue Kundschaft: wegen der Spenden-Affäre.

Denn wer bei ihm zahlt, braucht den Staatsanwalt nicht zu fürchten. Die getarnten Partei-Spenden für den Preuß-Pool taugen nicht zum Betrug am Fiskus: Sie können von der Steuer nicht abgesetzt werden. Die Staatsbürger-Klubs, die schon seit den fünfziger Jahren in einigen Bundesländern für Konservative und Liberale Millionen zusammenkratzen, sind nicht gemeinnützig.

Dafür bieten die Vereine einen anderen Service: Diskretion. Das wissen Unternehmer zu schätzen, die sich zu ihren politischen Taten nicht bekennen mögen. Seit 1968 sind die Parteien verpflichtet, einmal im Jahr die Namen der Spender zu veröffentlichen, die ihnen mehr als 20 000 Mark gestiftet haben.

Wer lieber anonym bleibt, schleust seine Gaben über die Konten der Sammelstellen. Preuß: "Ich bin in der witzigen Situation, daß mir die Leute jetzt förmlich das Geld aufdrängen, weil sie wissen, da kann nichts passieren."

Während sich Spenden-Eintreiber wie Preuß über den unerwarteten Boom freuen, vervollkommnen sich die Bonner Parteifunktionäre in einer alten Kunst: zu klagen, ohne zu leiden.

Die Ermittlungen der Staatsanwälte hätten ihnen das Geschäft verdorben, nichts laufe mehr, das Ende der Parteien und damit der Demokratie sei nahe. FDP-Generalsekretär Günter Verheugen: "Die Arbeitsfähigkeit der Bundestagsparteien ist akut gefährdet."

Das ist sie, glaubt man den Klageweibern vom Dienst, schon immer gewesen.

"Die Funktionsfähigkeit der politischen Parteien" sei "gefährdet", jammerten auch die Schatzmeister vor drei Jahren beim Bundesverfassungsgericht. Angeführt vom damaligen niedersächsischen Finanzminister Walther Leisler Kiep, wollten sie durchdrücken, der Fiskus möge Spenden stärker begünstigen - Karlsruhe lehnte ab.

Larmoyanz gehörte schon vor sechzehn Jahren zum Repertoire. Als die Verfassungsrichter 1966 den Parteien verboten, sich mit Millionen-Summen für "politische Bildung" aus dem Bundeshaushalt selbst zu subventionieren, meuterte der damalige CDU-Bundesgeschäftsführer Konrad Kraske: Die Parteien müßten "zwingend öffentliche Mittel in Anspruch nehmen", sonst könnten sie ihre Aufgaben nicht erfüllen.

Ob 1958, als Karlsruhe den großzügigen Abzug der Spenden vom steuerpflichtigen Einkommen strich, ob 1967, als das Parteiengesetz beschlossen wurde - stets drehten Politiker dieselbe Leier. Stets folgte der Rollgriff durch die Staatskasse. Anfangs protestierte noch die SPD; als sie selbst in Bonn Regierungspartei wurde, verstummte auch sie.

So leben die siechen Parteien noch heute, erfüllen mehr Aufgaben denn je: S.36 Der Steuerzahler läßt sie nicht verkommen. Mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen holen sich die großen vier, so schätzen Experten, aus Staatskassen, teils offen, teils hintenrum:

* Bis zu 450 Millionen Mark kommen in jeder Legislaturperiode als Wahlkampfkostenerstattung herein: je 150 Millionen für Bundes- und Landtags-, und alle fünf Jahre noch einmal 150 Millionen für Europa-Wahlen.

* Über 37 Millionen Mark jährlich schöpfen die Parteien von den Diäten ihrer Abgeordneten als Fraktionsbeiträge "und ähnliche regelmäßige Beiträge" wieder ab.

* Derzeit rund 50 Millionen Mark im Jahr erhalten allein die Bundestagsfraktionen als Staatszuschuß.

* Mit knapp 300 Millionen Mark pro Jahr bedienen sich die Stiftungen von SPD, FDP, CDU und CSU, die ihren Parteien mit vielerlei kostenlosen Diensten behilflich sind.

Dazu kommen weitere Millionen, deren Höhe kaum zu schätzen ist: Gelder, die sich Regierungsparteien in Bund und Ländern aus Steuertöpfen für Öffentlichkeitsarbeit nehmen oder die der Staat als Steuervergütung auf Spenden für Parteien und Stiftungen zuschießt. Außerdem genießen die Parteien allerlei Privilegien: Sie sind von der Körperschaft- und Vermögensteuer befreit, auch für Schenkungen und Erbschaften brauchen sie nichts abzuführen.

Ihren Anspruch auf öffentliche Gelder leiten die Parteien aus Artikel 21 des Grundgesetzes ab: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit."

Vergeblich hat das Bundesverfassungsgericht mehrmals versucht, die Staatskasse besser vor dem Zugriff der Schatzmeister zu sichern - die Politiker scheren sich nicht darum.

Zwar entschied Karlsruhe 1966, die Vergütung der Wahlkampfkosten sei streng zweckgebunden. Doch verwendet werden die Subventionen auch für anderes. Die Kassierer kalkulieren die Wahlkampf-Gelder, auf die sie jährlich Vorgriff nehmen dürfen, als festes Salär. 93 Millionen Mark hatten sie, so ihre eigene Bilanz, für den Europa-Wahlkampf ausgegeben, 150 Millionen Mark aber vom Staat zurückerhalten. 57 Millionen Mark verschwanden in den allgemeinen Etats - ein Verstoß gegen den Karlsruher Spruch.

Die obersten Richter 1966: "Mit dem demokratischen Grundsatz der freien und offenen Meinungs- und Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen ist es nicht vereinbar, den Parteien Zuschüsse aus Haushaltsmitteln des Bundes für ihre gesamte Tätigkeit im Bereich der politischen Meinungs- und Willensbildung zu gewähren."

Gemeinschaftlich, fortgesetzt und vorsätzlich mißachten die Parteien seit 1975 auch einen anderen Spruch der Verfassungshüter: Die hatten, in ihrem Diäten-Urteil, den Fraktionsbeitrag der Abgeordneten in Bund und Ländern als unzulässige verdeckte Staatsfinanzierung der Parteien angeprangert.

Doch bis heute führen die Parlamentarier einen Teil ihrer Diäten ab. Bis zu 750 Mark muß ein Unions-Abgeordneter im Bundestag als Fraktions- und Parteibeitrag monatlich wieder hergeben, die FDP verlangt dafür bis zu 1300 Mark, die SPD noch mehr.

SPD-MdB Ulrich Dübber ironisch: "Karlsruhe hat nicht verboten, daß einer freiwillig seine Fraktion unterstützt. Es gibt welche, die zahlen 1500 bis 1800 Mark im Monat." Wer sich weigert, so Dübber, "der muß zumindest befürchten, daß sich bei der Kandidatenaufstellung seine Chancen vermindern".

Jedesmal, wenn das Verfassungsgericht zuschlug, tauchten die Finanz-Künstler weg. 1958 strichen die Richter die Steuervergünstigung für Spenden - die Parteien erfanden einen Titel für ihre "politische Bildungsarbeit" im Haushalt. 1959 genehmigten sie sich daraus, auf Antrag des damaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Gerhard Stoltenberg, fünf Millionen Mark, 1964 waren es schon 38 Millionen.

Als die Karlsruher Richter 1966 auch das verboten, erblühten plötzlich die Partei-Stiftungen. Fortan kassierten die Friedrich-Ebert-Stiftung der SPD, Konrad-Adenauer-Stiftung der CDU, Friedrich-Naumann-Stiftung der FDP und die gerade erst gegründete Hanns-Seidel-Stiftung der CSU aus dem Etat des Bundesinnenministeriums "Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit": 1967 noch bescheidene neun, 1981 schon rund 80 Millionen Mark.

Auch andere Ressort-Chefs zahlen zu: 135 Millionen Mark spendierte der Entwicklungshilfeminister 1981 für die "Förderung der gesellschaftspolitischen Bildung" in der Dritten Welt. Außen- und Forschungsministerium sichern Stiftungs-Stipendiaten und Wissenschaftlern ein Auskommen. Weit mehr als 90 Prozent der Stiftungs-Etats bezahlt der Staat. Nicht alles kommt Studenten, Bildungshungrigen und Entwicklungshelfern zugute. Die Stiftungen lagern für ihre Parteien Akten, finanzieren Archiv- und Programmarbeit.

Der von der CDU bestellte Frankfurter Wirtschaftsprüfer Horst Weyrauch schwärzte die Konkurrenz-Organisationen 1978 bei den Verfassungsrichtern an. S.37 Die Naumann-Stiftung sei mit einer auffälligen Anzeigenkampagne 1975 und 1976 offen für die FDP-Werbung eingespannt worden.

Und die Ebert-Stiftung habe, so berichtet Weyrauch in seinem Gutachten, mit ihrem "Planungsbüro OR ''85" der SPD fünf Jahre lang die Arbeit am Orientierungsrahmen abgenommen. Auch gegen die Verantwortlichen des SPD-nahen Vereins läuft, seit Ende vorigen Jahres, ein förmliches Ermittlungsverfahren der Bonner Staatsanwälte wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.

Wie geschickt alle Parteien schummeln, um ihre Einnahmen zu mehren, konnten die Karlsruher in Weyrauchs Studie ausführlich nachlesen. "Die Tatsachen der indirekten Parteienfinanzierung", so der CDU-Prüfer, "haben eine lange Vergangenheit. Sie sind keine Erfindung jüngsten Datums."

Ob die "Ertragskraft parteieigener oder parteiverbundener Unternehmen für die Finanzierung der Parteiarbeit genutzt wird", ob "Kosten der Parteiarbeit getragen werden durch ganze oder teilweise Inanspruchnahme der verbundenen Stiftungen", ob der "Gemeinnützigkeitsstatus verbundener Wohlfahrtseinrichtungen für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen" herhalten muß, ob "Kosten der Parteiarbeit von Unternehmen oder Organisationen" übernommen werden - die Partei-Manager, so belegt der Frankfurter Wirtschaftsprüfer, sündigen gern für Geld. Weyrauch: "Alle diese Formen der indirekten Parteienfinanzierung treten in der Praxis häufig auch in Mischformen auf."

So rafften die Parteien bei Staat und Spendern, Mitgliedern und Kreditgebern im Wahlkampf-Jahr 1980 riesige Summen zusammen:

* die CDU fast 180 Millionen Mark, davon ein gutes Viertel aus Mitgliedsbeiträgen, ein gutes Viertel aus Spenden;

* die CSU fast 46 Millionen Mark (8,8 Millionen Mark Beiträge, 16,8 Millionen Mark Spenden);

* die SPD rund 207 Millionen Mark (70 Millionen Mark Beiträge, 12,7 Millionen Mark Spenden);

* die FDP mehr als 35 Millionen Mark (4,8 Millionen Mark Beiträge, elf Millionen Mark Spenden).

Macht zusammen fast eine halbe Milliarde Mark. Und es ist noch nicht genug.

Nur die kleine FDP hat kaum Schulden, alle andern stehen tief in der Kreide: Die Sozialdemokraten mußten sich 1980 rund 51 Millionen Mark borgen, CDU und CSU zusammen 26 Millionen Mark. Einleuchtende Erklärung des SPD-Schatzmeisters Friedrich Halstenberg: "Alle haben Schulden aufnehmen müssen, weil die Ausgaben größer waren als die Einnahmen."

Alles wird teurer, jammern die Kassenwarte, Hochglanzbroschüren und S.38 Anzeigen, Verwaltung und Personal. Schuld an den roten Zahlen aber seien, natürlich, die üppigen Wahlschlachten. Deren Bilanzen lassen sich beliebig interpretieren.

Einmal rechnet Halstenberg, im Dezember 1981, vor, der Bundestagswahlkampf habe die SPD 60 Millionen Mark gekostet. Dann wieder, so die Kalkulation des Kassierers im Januar, lag der Aufwand, "unter Einschluß der Regional- und Vorbereitungsmaßnahmen" angeblich bei 100 Millionen Mark. Da der Staat den Sozialdemokraten nur 65 Millionen Mark erstattet habe, klagt Halstenberg, müsse die Partei "aus den laufenden Haushalten zuschießen".

Um die Löcher zu stopfen, haben sich die Parteien, immerhin, eine zusätzliche Einnahmequelle verschafft: Sie sparen.

Die CDU, die rund die Hälfte des 20-Millionen-Etats ihrer Bonner Zentrale für Gehälter der 180 Beschäftigten verbraucht, will frei werdende Stellen nicht neu besetzen.

Die SPD, die für Personal- und Verwaltungskosten im Erich-Ollenhauer-Haus über 20 Millionen aus dem 32-Millionen-Haushalt ausgibt, hat in den vergangenen Jahren ihren Mitarbeiter-Stab von 280 auf 200 reduziert.

Und die FDP, die in Bonn 25 Funktionäre beschäftigt, hat ihren Personalbestand seit 1974 um ein Drittel abgeschmolzen. Außerdem möchte sie ihre Mitglieder schröpfen: Der Mindestbeitrag soll, so will der FDP-Bundesvorstand auf dem nächsten Parteitag vorschlagen, von zwei auf zehn Mark erhöht werden.

Die Restschuld muß, wie immer, der Steuerzahler tilgen. Der Griff in seine Börse soll dem Bürger als Neuordnung der Parteifinanzen verkauft werden: Die Parteien wollen Wahlkampfkosten-Erstattung und Steuerbegünstigung von Spenden anheben. Beides ist umstritten.

Halstenberg etwa möchte die Steuerfreigrenze für Parteispenden von bisher 1800 auf 5000 Mark im Jahr erhöhen. SPD-Steuerexperte Dieter Spöri dagegen fürchtet, damit helfe man nur den reichen Spendern der Konservativen oder Liberalen und verschiebe die "finanziellen Konkurrenzbedingungen". Spöri: "Wer kann diesen Höchstbetrag von 1800 Mark zum Beispiel unter den Stammwählern der SPD schon voll nutzen? Eine kleine Minderheit."

Mit dem zweiten Plan, vom Staat mehr Geld für den Wahlkampf zu kassieren, begeben sich die Parteien selbst in die Falle.

Derzeit honorieren ihnen die öffentlichen Haushalte jeden Wahlberechtigten mit 3,50 Mark. Künftig sollen es 4,50 oder, wie SPD-Dübber vorschlägt, 5,20 Mark sein. Halstenberg denkt auch an "eine indexierte Anpassung der Wahlkampfkosten" - wenn die Preise steigen, soll auch der Staats-Beitrag erhöht werden. Schon die Aufstockung um eine Mark brächte den Parteien bei drei Wahlgängen für Europaparlament, Landtage und Bundestag pro Legislaturperiode rund 130 Millionen Mark mehr.

Andererseits aber bemühen sich die Parteien seit Jahren, bisher ohne Erfolg, die Kosten für ihre ausufernden Propagandaschlachten zu begrenzen. Der SPD-Kassenwart hält es gar für notwendig, seine "Wahlkampfaufwendungen fast genau zu halbieren".

Trotzdem soll der Staat noch mehr bezahlen als bisher und damit, was das Verfassungsgericht verboten hat, die allgemeinen Etats der Parteien indirekt mitfinanzieren. Spöri: "Die Wahlkampfkostenerstattung kann schwerlich erhöht werden, wenn gleichzeitig der Bundesschatzmeister eine drastische Senkung der künftigen Wahlkampfausgaben ankündigt."

Doch dem Wähler soll nicht nur genommen, ihm soll auch gegeben werden. Die Parteien wollen, so Überlegungen in SPD und FDP, etwas versprechen, was sie seit 1968 ohnehin halten müßten: ihre Einnahmen detailliert offenzulegen. Im Parteiengesetz verpflichteten sie sich damals, einmal im Jahr Rechenschaft über die Herkunft ihrer Mittel zu geben und Großspender beim Namen zu nennen. Geblieben ist davon wenig.

Millionensummen werden in den dürren Bilanzen unter der allgemeinen Rubrik "Sonstige Einnahmen" versteckt, über Ausgaben und Höhe des Parteivermögens ist nichts zu erfahren, Namen von Spendern werden selten preisgegeben.

So weisen CDU, CSU, SPD und FDP 1980 zwar fast 90 Millionen Mark Spenden aus. Die gesetzliche Pflicht, die Herkunft der Gaben von mehr als 20 000 Mark mitzuteilen, haben sie umgangen: Die CDU nennt nur den Rechtsschutzversicherer Arag mit 25 000 Mark, die FDP den Gruner + Jahr-Verlag mit 25 000 Mark, die CSU ihr eigenes Vorstandsmitglied Oscar Schneider mit 77 500 Mark und die SPD einen "Kurt Franke, Berlin", mit 50 000 Mark.

Alle anderen Spender bleiben anonym: Entweder verbergen sie sich hinter den klingenden Namen von Vereinen, oder sie werden erst gar nicht aufgeführt.

Den Weg, wie die Parteien ehrlicher und reicher werden können, soll nun, so der Vorschlag der vier Vorsitzenden, eine unabhängige Kommission weisen. Die Idee ist fast 30 Jahre alt.

Verfassungsrechtler, Historiker, Politik- und Sozialwissenschaftler, darunter Gerhard Leibholz, Theodor Maunz, Ulrich Scheuner, Theodor Eschenburg, Ludwig Bergsträsser, hatten von 1955 bis 1957 ein 258 Seiten starkes Gutachten zur "rechtlichen Ordnung des Parteiwesens" ausgebrütet.

Spottet SPD-Experte Ulrich Dübber heute: "Das waren damals die besten Köpfe der Nation. Eine einfache Neuauflage des Gutachtens würde eine neue Kommission ersparen."

S.34 Beim Landtagswahlkampf 1980 im Saarland. *

DER SPIEGEL 6/1982
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