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TÜRKEI

Kostspielige Menschenrechte

Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Türkei bringt Ankaras angeschlagene Staatsfinanzen noch weiter in Gefahr. Vergangene Woche hatte der Straßburger Gerichtshof die Türkei verurteilt, weil sie seit der Invasion Nord-Zyperns 1974 wiederholt gegen Artikel der Menschenrechtskonvention verstoßen hatte. Nun könnte eine Flut von teuren Verfahren vertriebener Insel-Griechen auf Ankara zukommen. Schon vor dem Zypern-Urteil hatte das türkische Außenministerium in einem Brief an den Justiz- und den Innenminister, an das Revisionsgericht und den Generalstab vor möglichen Wiedergutmachungszahlungen in Milliardenhöhe gewarnt. Allein die 58 bislang abgeschlossenen Entschädigungsverfahren kosteten den türkischen Steuerzahler drei Millionen Dollar. Insgesamt sind 2700 Klagen gegen die Türkei anhängig - nach Einschätzung des türkischen Außenamtes ein Kostenpotenzial von mehreren Milliarden Dollar. Deshalb empfahl das Außenministerium den Gerichten vor allem bei Urteilen wegen so genannter Gedankenverbrechen, die in Straßburg häufig kassiert werden, entweder ganz von einer Verurteilung abzusehen oder das Strafmaß so gering wie möglich zu halten.

DER SPIEGEL 20/2001
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