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JAGD

Böses Omen

Gerade zum "Tier des Jahres" ernannt, wurde Isegrim zum Opfer: Ein Schütze erschoss Niedersachsens einzige Wölfin - aus Angst vor einem Schäferhund. Von Nimtz-Köster, Renate

Ihren einsamen Artgenossen im sächsischen Tierpark Klingenthal hätte Bärbel besser nicht verlassen sollen: Die Wölfin hielt es beim Rüden "Strupp" im Gehege nur einen Tag aus. Dann suchte das wilde Tier wieder das Weite. Gemächlich durchstreifte Bärbel Tschechien, Bayern und Thüringen, bis sie sich schließlich in Richtung Alfeld aufmachte.

Dort, am Rande der märchenumwobenen Sieben Berge, lauerte der Tod: Ein Jägersmann erschoss die stattliche Wölfin, als sie sich gerade im Wald ein Reh schmecken ließ - ein böses Omen für das "Tier des Jahres 2003", zu dem die Schutzgemeinschaft Deutsches Wild den Graupelz gerade ernannt hat.

"Völlig fertig und schweißgebadet" sei der Frührentner gewesen, als er Bärbel Pott-Dörfer, zuständige Biologin des Niedersächsischen Landesamts für Ökologie, am vergangenen Montag zum Tatort führte: Weil das per Blattschuss erlegte Tier als "Canis lupus" unter strengem Artenschutz steht, ermittelt nun der Staatsanwalt.

Die Ausrede des Schützen, er habe die knurrende Einzelgängerin mit einem Schäferhund verwechselt und Angst bekommen, lässt die Biologin nicht gelten: "Der massige Schädel und das breite Wolfsgesicht mit der löwenartigen Wintermähne", meint Pott-Dörfer, seien einfach unverkennbar: "Wir sind wütend und traurig - ein einfacher Warnschuss hätte die Wölfin verjagt."

Die Nachricht vom blutigen Ende des Graupelzes schockierte vergangene Woche Wolfsforscher, Naturschützer und das Landvolk gleichermaßen; selbst die Jagdbehörde distanzierte sich eilig von der Tat.

Wölfin Bärbel hatte, trotz gelegentlich gerissener Schafe und Rehe, seit ihrem Auftauchen im vergangenen November die Sympathie der niedersächsischen Tierfreunde gewonnen. "Ganz euphorisch" war noch kurz vor Weihnachten der Wolfsexperte Erik Zimen von einer Informationsveranstaltung in Göttingen heimgekehrt: "Die Leute hatten sich mit der Wölfin eingerichtet."

"Ein Armutszeugnis" und "einfach grauenhaft", findet Zimen, sei nun der Abschuss: "Alle Jäger wussten doch, da läuft ein Wolf herum." Durch Jagdeifer seien schon die meisten der seit Jahrzehnten wieder nach Deutschland eingewanderten Wölfe verschwunden, ebenso wie die mühselig wieder eingebürgerten Luchse. Dabei könnte Isegrim nach Überzeugung der Experten durchaus auch heutzutage in Mitteleuropa seinen Lebensraum finden - wie es die friedliche Koexistenz von Mensch und Wolf in den italienischen Abruzzen zeigt.

Schuld an dem fatalen Missgeschick sei das "Konkurrenzdenken in den Köpfen der Jäger", die keine anderen Beutejäger neben sich dulden wollen, sagt Elisabeth Emmert, Bundesvorsitzende des Ökologischen Jagdverbandes: Diesen "Alleinanspruch" erhob, mit der Befugnis, "wildernde Hunde" und "revierende Katzen" zu töten, schon das Reichsjagdgesetz von 1934, auf dem das heutige Bundesjagdgesetz beruht.

"In Ausübung des Jagdschutzes", wie die Heger formulieren, wurden allein in Nordrhein-Westfalen - das als einziges Bundesland seit Jahren Statistik darüber führt - zwischen 1986 und 2001 nahezu 10 700 Hunde und sogar 482 418 Katzen erschossen.

Ein Unding, findet Ökojägerin Emmert: Wenn tatsächlich einer umherstreune, "gibt es andere Maßnahmen, als den Hund einfach abzuknallen" - über das Ordnungs- und nicht übers Jagdrecht. Meist sind der nachlässige Herr und sein stromernder Hund im Dorf bekannt, der Halter kann zum Anleinen verpflichtet oder gar angezeigt werden - um zu verhindern, dass friedliche Spaziergänger und Jogger von frei laufenden Hunden im Wald verfolgt werden.

Änderungen zum Schutz der Haustiere sollen auf Initiative von Emmerts Verband in die geplante Jagdgesetzreform der Bundesregierung aufgenommen werden. Weil weit mehr Katzen als Hunde, aber sogar schon Pferde und Rinder im Büchsenfieber gemeuchelt oder verstümmelt wurden, streitet auch die "Initiative jagdgefährdeter Haustiere" für die Abschaffung des "Lynchjustiz"-Paragrafen 23 des Bundesjagdgesetzes.

"Ein Ausnahme-Urteil", so Astrid Krämer von der Initiative, erging immerhin vor zwei Monaten: Zu 1500 Euro Strafe wurde ein 59-jähriger Jäger in Schwarzenbek bei Hamburg verurteilt, weil er "geplant und gezielt" eine junge Rottweilerhündin erschossen hatte. Zuvor hatte der Waidmann der Finderin und einem Polizisten angeboten, den Hund ins Tierheim zu bringen - eine Finte.

In der Regel kommen die Schützen jedoch ungeschoren davon. Schmerzhaften Ausgleich schafft da manchmal jägerische Schusseligkeit: Eine Schrotladung ins Hinterteil eines Waidmanns schoss zum Beispiel Anfang Januar ein Jagdhund im münsterländischen Nottuln. Das Tier war, beim Sprung auf den Fahrersitz, gegen die ungesicherte Waffe gestoßen.

Das erinnert fast an jene Episode aus dem berühmten "Struwwelpeter", in der Autor Heinrich Hoffmann dem Hasen die Flinte in die Pfoten gibt. Der treibt den Hilfe schreienden Grünrock vor sich her, bis dieser in seiner Not in einen Brunnen springt: "Des Jägers Frau am Fenster saß und trank aus ihrer Kaffeetass'. Die schoss das Häschen ganz entzwei; da rief die Frau: ,O wei, o wei!'" RENATE NIMTZ-KÖSTER

DER SPIEGEL 5/2003
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