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BODENREFORM-STREIT

Modrow hilft

Im Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg um das Eigentum an ehemaligem Bodenreformland bekommen die klagenden Erben von DDR-Bauern Unterstützung vom ehemaligen Ministerpräsidenten der DDR, Hans Modrow. Die Bundesregierung argumentiert, der Bund habe das sogenannte Modrow-Gesetz nach der Wiedervereinigung revidieren dürfen, weil bestimmte Auswirkungen von der damaligen DDR-Regierung nicht vorhergesehen worden seien. Modrow erklärt nun in einer eidesstattlichen Versicherung, die Behauptung, viele Erben sogenannter Neubauern seien im DDR-Gesetz nur "versehentlich" einbezogen worden, treffe nicht zu. Seine Regierung habe die "Gleichstellung aller Erben" angestrebt, bewusst sämtliche Eigentumsbeschränkungen "aufgehoben und damit Volleigentum geschaffen". Damit, so Kläger-Anwältin Beate Grün, sei "auch das letzte verbleibende Argument des Bundes widerlegt". Der Streit betrifft etwa 70 000 Erbfälle von Neubauern. Diese hatten nach 1945 Grundstücke, die meist Großgrundbesitzern entzogen worden waren, zur landwirtschaftlichen Nutzung erhalten. Nach 1992 mussten viele der Erben ihre Grundstücke ohne Entschädigung an die neuen Bundesländer abtreten. Bereits vor einem Jahr hatten fünf dagegen klagende Erben in Straßburg Recht bekommen. Am Mittwoch verhandelt die Große Kammer des Gerichtshofs über die dagegen eingelegte Beschwerde der Bundesregierung.

DER SPIEGEL 4/2005
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