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IMMOBILIENKREDITE

Staatssekretärin sieht Bankgeheimnis verletzt

Die Bundesregierung beobachtet den Verkauf von Immobiliendarlehen im Wert von vielen Milliarden Euro durch deutsche Banken an US-Beteiligungsgesellschaften wie Lone Star "sehr genau und kritisch". Barbara Hendricks, die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, weist in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion ausdrücklich darauf hin, dass das Bankgeheimnis dem Verkauf eines nicht ordnungsgemäß bedienten Darlehens eigentlich entgegenstehe, eine höchstrichterliche Rechtsprechung aber noch fehle. Mögliche Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Bankgeheimnis seien eine "zivilrechtliche Schadensersatzpflicht und das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kreditvertrages", meint die Staatssekretärin. Hendricks sieht aber noch keine Notwendigkeit für gesetzliche Regelungen. Zunächst müsse das Ergebnis zahlreicher Zivilprozesse abgewartet werden, mit denen sich Immobilienbesitzer gegen die beinharten Methoden der Kreditverwerter wehren (SPIEGEL 41/2006). Diese Antwort genügt der FDP nicht: "Kleinkreditnehmer dürfen nicht Gefahr laufen, in ein rechtliches Vakuum zu fallen", meint deren justizpolitische Sprecherin Mechthild Dückmans.

DER SPIEGEL 42/2006
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