MENSCHENRECHTE
Leuchtturm der Hoffnung
Walentina Dolgowa ist eine zierliche Frau mit feinen Gesichtszügen, keine Kandidatin für eine Rauferei. Ein Moskauer Gericht jedoch befand die damals 19-jährige Studentin im Dezember 2005 für schuldig, "Massenunruhen" angezettelt zu haben. Fast ein Jahr saß sie in Untersuchungshaft, dann erhielt sie eine dreijährige Bewährungsstrafe.
Gemeinsam mit 38 anderen Anhängern der inzwischen verbotenen linksoppositionellen Nationalbolschewistischen Partei hatte die Studentin im Dezember 2004 ein Empfangsbüro der Präsidentenadministration friedlich besetzt und den Rücktritt von Wladimir Putin gefordert. Dolgowa klagte vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Die Richter befanden, für ihre lange U-Haft habe es "keine ausreichenden Gründe" gegeben. Russland musste der Regimekritikerin 5000 Euro Entschädigung zahlen.
Mit Erfolg hat sich auch Anatolij Burdow aus Schachty bei Rostow am Don nach Straßburg gewandt. Seit seinem Einsatz als Helfer bei der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl 1986 ist der Mann Invalide, doch sah er sich von den Behörden um fällige Sozialleistungen geprellt. Die Straßburger Richter verurteilten Russland zur Zahlung von 3000 Euro Schmerzensgeld. Polit-Aktivistin Dolgowa und Tschernobyl-Helfer Burdow stehen für eine wachsende Zahl von Bürgern, die ihr Recht im Ausland suchen. Über 20 000 Beschwerden aus Russland sind derzeit in Straßburg anhängig, mit 22 Prozent der Anträge liegt es noch vor den randständigen Rechtsstaaten Rumänien und Türkei, die als größte Sorgenkinder der Straßburger Richter gelten.
Hinter der Klageflut steckt das ungebrochene Misstrauen der Russen in ihre nationalen Gerichte: Nach einer von den deutschen "Russlandanalysen" publizierten Umfrage der Moskauer Stiftung "Öffentliche Meinung" denken 46 Prozent über ihre Rechtsprechungsorgane "negativ". Mehr als zwei Dritteln der Bevölkerung gilt die heimische Justiz als korrupt.
Im Straßburger Gericht sehen viele in Russland Geschundene daher einen Leuchtturm der Hoffnung. Ein Großteil ihrer Klagen betrifft die fehlende Vollstreckung von Zivilurteilen zugunsten von Rentnern und Invaliden. Oft verweigern die einheimischen Bürokraten zuerkannte Leistungen - wegen angeblich leerer Kassen.
Nach Entscheidungen des Straßburger Gerichtshofs zahlen die russischen Behörden in der Regel zügig. Denn nach außen hin will Moskau Rechtsstaatlichkeit demonstrieren: Seit 1996 ist Russland Mitglied im Europarat, 1998 hat es die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert - und sich damit auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs unterworfen. Doch die Vielzahl der Verfahren strapaziert zunehmend das Budget und die Nerven der Staatsbeamten.
Besonders schmerzhaft für die Moskowiter sind Schuldsprüche wegen gewaltsamer Übergriffe von Militärs an Zivilisten in Tschetschenien. Es sind Verbrechen wie der Fall Imakajew. Im Dezember 2000 entführten russische Militärs den Tschetschenen Said-Hussein Imakajew in der Nähe des Dorfs Starije Atagi.
Der junge Mann verschwand spurlos. Nachdem seine Eltern Klage in Straßburg eingereicht hatten, verschleppten Soldaten im Juni 2002 zusätzlich Said-Husseins Vater. Im November vergangenen Jahres machten die Straßburger Richter Russland verantwortlich für das Verschwinden der beiden Tschetschenen: Moskau musste den Angehörigen eine Entschädigung von 90 000 Euro zahlen.
Erst Donnerstag voriger Woche gab das Gericht erneut mehreren Klägern recht, deren Angehörige im Jahr 2000 bei russischen Militäraktionen standrechtlich erschossen worden waren. Die Verantwortlichen seien nie zur Rechenschaft gezogen worden, das Verhalten der Staatsanwaltschaft könne nur "als Zustimmung zu den Taten erachtet werden". Moskau muss in diesen Fällen 273 000 Euro zahlen.
Trotz aller Erfolge vor dem Gericht, so der Moskauer Anwalt Stanislaw Markelow, bleibe ein Dilemma: Der russische Staat werde zwar zur Kasse gebeten, doch "die Mörder sind unter uns" - und nicht bestraft. Straßburg kann weder Haftbefehle ausstellen noch Schuldige belangen.
Wladimir Putin, ein gelernter Jurist, räumt immerhin ein, dass Europas Menschenrechtsgerichtshof häufig "zu Recht" Kritik an russischen Gerichtsentscheidungen übe. Die Straßburger Urteile aber, so schränkt der Präsident gleichzeitig ein, empfinde er oft als "nicht gerecht".
Was sich nach außen hin moderat anhört, klingt intern inzwischen aber ganz anders. Als Russland sich der Straßburger Rechtsprechung unterstellte, war es noch offen für westliche Ideen. Inzwischen hält Moskau Institutionen wie die OSZE oder den Europäischen Gerichtshof für Instrumente einer "feindlichen Umwelt".
Während der Kreml die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit bereits offen attackiert, weil sie sich mit ihrer Wahlbeobachtung in innere Belange Russlands einmische, entschied er sich im Fall Straßburg für eine Taktik der kleinen Nadelstiche: Als Einziger der 46 Mitgliedstaaten verweigerte er jetzt einem Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention die Unterschrift.
Die Folge ist: Für 23 Richter läuft nun das Mandat aus, die Stellen müssen neu besetzt werden. UWE KLUßMANN