FAMILIE
Bier oder Bildung?
Wenn die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer über die Erfolge der CSU bei den Koalitionsverhandlungen spricht, dann redet sie nicht über Steuerpolitik oder Gesundheit. Dann schwärmt sie vom Sieg der Gerechtigkeit, zu dem ihre Partei der deutschen Hausfrau verholfen habe. "Es ist höchste Zeit, dass auch Mütter und Väter unterstützt werden, die sich in den ersten Jahren um ihr Kind kümmern möchten", ereifert sich Haderthauer. Ihr Eifer hat sich ausgezahlt.
Auf Seite 68 des Koalitionsvertrags steht in vier Zeilen: "Um Wahlfreiheit ... zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden." Das ist die sogenannte Herdprämie, die Ursula von der Leyen eigentlich verhindern wollte.
Sie soll kommen, dank der CSU, aber ob es ein Sieg der Gerechtigkeit wird, steht mehr in Frage denn je. Schon gibt es heftigen Widerstand, aber nicht von Feministinnen, sondern von Sozialverbänden, die sonst schnell dafür sind, wenn jemand etwas bekommt.
Die schwarz-gelbe Koalition hat den Bürgern einerseits versprochen, dass es 150 Euro gibt für diejenigen, die ihr Kind bis zum dritten Lebensjahr zu Hause erziehen. Aber sie hat den Bürgern auch versprochen, dass sie darauf achten wird, dass das Geld in jedem Fall bei den Kindern ankommt. Deshalb soll es "gegebenenfalls" als Gutschein ausgezahlt werden.
So erklärte Kanzlerin Angela Merkel vergangene Woche: "Für Hartz-IV-Empfänger wollen wir überlegen, ob wir Gutscheine anbieten, zum Beispiel für Bildung der Kinder oder für den Besuch bestimmter Einrichtungen." Die Kanzlerin ist der Meinung, sie würde die Republik damit beruhigen.
Doch Sozialverbände und Familienexperten sind fassungslos. Bei ihnen ist das Betreuungsgeld aus vielen Gründen umstritten. "Gerade in sozial bedürftigen Familien kann es sehr wichtig sein, dass Kinder sehr früh schon von den Angeboten der Bildungseinrichtungen profitieren", sagt Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Er fürchtet, dass Eltern ihre Kinder künftig wegen des Geldes zu Hause behalten könnten.
Vor allem aber sind die Verbände jetzt empört darüber, dass die Regierung kurzerhand arme Eltern unter Generalverdacht stellt. "In Deutschland gibt es mehr als 600 000 Alleinerziehende, die auf Hartz IV angewiesen sind", sagt Peggy Liebisch vom Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter. "Wie soll ich einer alleinerziehenden Mutter erklären, dass sie nur Gutscheine bekommt, weil man ihr als Hartz-IV-Empfängerin nicht zutraut, ordentlich für ihr Kind zu sorgen?" Falls die Regierung an ihren Plänen festhält, prophezeit Ulrich Schneider vom Wohlfahrtsverband großen Ärger. "Eine solche Diskriminierung mag man sich überhaupt nicht ausmalen", sagt er.
Auch die 31-jährige Bahia Steinhof ist es leid, ständig gegen Vorurteile ankämpfen zu müssen. Steinhof lebt mit ihrem dreijährigen Sohn in Hannover, im Moment bezieht sie Arbeitslosengeld II.
"Es macht mich wütend, wenn so getan wird, als wären alle Hartz-IV-Empfänger Asoziale." Steinhof hat Literaturwissenschaften und Italianistik studiert, schult derzeit um. Sie jobbt in einem Restaurant. "Ich will arbeiten." Die Unterstützung vom Staat würde sie dazu nutzen, ihre Kinderbetreuung zu bezahlen. "Nicht, um zu Hause rumzusitzen."
Es gibt viele Frauen oder Männer wie Bahia Steinhof. Aber es gibt auch die anderen. Darauf hat jüngst Heinz Buschkowsky hingewiesen, Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, einem Stadtteil mit vielen Armen. Buschkowsky sagt: "Die deutsche Unterschicht versäuft die Kohle ihrer Kinder."
Wie immer ist es ungerecht, nicht den Einzelfall zu prüfen, sondern alle über einen Kamm zu scheren. Auf die Frage, weshalb man armen Eltern nicht über den Weg traue, Reichen aber bedenkenlos Geld geben wolle, sagte Guido Westerwelle kürzlich auf einer Pressekonferenz: "Sie dürfen davon ausgehen, dass wir diese Frage verfassungsrechtlich sehr genau prüfen werden." Der Mainzer Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen kann Westerwelle helfen. Er müsse nur das Grundgesetz aufschlagen. "Er verstößt gegen Artikel 3", sagt Hufen. Dort steht: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
KATRIN ELGER, KERSTIN KULLMANN