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Ermittlungen mit Kniff

Die Terrorfestnahmen werden von Union und FDP im Streit um eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze missbraucht. Von Rosenbach, Marcel und Stark, Holger

Die Terrorverdächtigen von Düsseldorf waren kaum dem Haftrichter vorgeführt, da brach die Debatte schon los. "Wir müssen unsere bisherigen Anti-Terror-Gesetze nicht nur beibehalten, sondern wo erforderlich auch ergänzen", forderte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU). Genauso prompt kam der Konter. "Die Behörden konnten mit den vorhandenen gefahrenabwehrrechtlichen Instrumenten erfolgreich arbeiten", sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Aus dem Fall könne nicht hergeleitet werden, dass "wir schärfere Gesetze und immer neue Grundrechtseingriffe brauchen".

Doch für den parteipolitischen Streit taugt der Fall nicht. Zwar ist er einerseits ein Meilenstein, weil das BKA zum ersten Mal das volle Repertoire nutzte, das ihm seit 2009 zur Verfügung steht - inklusive Online-Durchsuchung der Computer und Installation eines Trojaners zum Abhören verschlüsselter Internettelefonate ("Quellen-TKÜ"). Um diese gesetzlichen Möglichkeiten auszureizen, bedienten sich die Behörden eines Kniffs: Weil Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ nur zur Gefahrenabwehr erlaubt sind, nicht aber zur Strafverfolgung, übernahm die Bundesanwaltschaft erst sehr spät das Verfahren - und das BKA ermittelte trotzdem zur Gefahrenabwehr weiter.

Allerdings brachten weder die Hightech-Überwachung noch eines der derzeit in der Koalition umstrittenen Gesetze den Durchbruch. Die konspirativ agierende Gruppe nutzte kaum eigene Rechner, sondern Internetcafés. Erfolgreicher war ein Klassiker der Kriminalistik: der Große Lauschangriff, also Wanzen in der Wohnung.

In Berlin scheinen Union wie Liberale gemerkt zu haben, dass der Versuch, den Fahndungserfolg für die beiden aktuellen innenpolitischen Streitpunkte zu instrumentalisieren, schieflief. Innenminister Friedrich fordert die Speicherung aller Kommunikationsverbindungsdaten und will die Weiterführung der Anti-Terror-Gesetze, wie sie in zwei Paketen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschlossen wurden. Die Gesetze laufen im Januar aus und müssten verlängert werden. Leutheusser-Schnarrenberger lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab und will allenfalls einige der Anti-Terror-Gesetze beibehalten.

Vorige Woche rückte Friedrich von seiner Forderung ab, die Sonderbefugnisse zu entfristen. Die Liberale räumte ein, einige Regeln würden tatsächlich weiter gebraucht.

Ein möglicher Kompromiss, der im Innenministerium diskutiert worden ist, könnte darin liegen, dass die Anti-Terror-Gesetze bestehen bleiben, aber auf weitere fünf Jahre befristet werden. Im Gegenzug könnte der Innenminister dem Vorschlag der Justizministerin zustimmen, die Daten nicht anlasslos über sechs Monate zu speichern, sondern mit einer Quick-Freeze-Lösung zu arbeiten, bei der vorhandene Daten bei akuten Ermittlungen für eine Weile aufbewahrt werden.

Der Düsseldorfer Fall bietet dagegen Anlass für eine andere Auseinandersetzung. Nach geltender Gesetzeslage können die Erkenntnisse aus Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ, die nur der Gefahrenabwehr dienen, im Gerichtssaal wohl nicht genutzt werden. Ob die Beweislage gegen die drei mutmaßlichen Qaida-Aktivisten am Ende ausreicht, wenn dazu auch noch die sensiblen nachrichtendienstlichen Belege entfallen, muss sich zeigen.

DER SPIEGEL 19/2011
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