PARTEIEN
Hin zum Staat
SPIEGEL: Herr Arnim, in Ihrem neuen Buch beschreiben Sie den Wandel der Parteien zu "wettbewerbsbeschränkenden Staatsparteien"(*). Was meinen Sie damit?
Arnim: Dass sich mit der wachsenden Bedeutung der Fraktionen im Parlament der inhaltliche Schwerpunkt der Parteien verschiebt: weg vom Bürger, hin zum Staat.
SPIEGEL: Woran machen Sie das fest?
Arnim: Vor allem an der explosionsartigen Zunahme der Fraktionsfinanzen. Seit 1950 haben sich die staatlichen Zuschüsse für die Bundestagsfraktionen ver-450-facht. In Bund und Ländern erhalten die Fraktionen nach meinen Recherchen schon jetzt insgesamt 400 Millionen Euro vom Staat, einschließlich der Bezahlung
der Abgeordnetenmitarbeiter, während die eigentlichen Parteien im nächsten Jahr nur etwa 150 Millionen Euro bekommen. Und kleine Parteien, außerhalb der Parlamente, sind von diesen Finanzierungsmöglichkeiten abgeschnitten.
SPIEGEL: Aber die in den Fraktionen versammelten Abgeordneten repräsentieren doch den Wählerwillen?
Arnim: Die Parteien sollen ja eine politische Willensbildung von unten nach oben ermöglichen. Deshalb hängen die Staatszuschüsse für die Parteien ab von der Zahl ihrer Mitglieder, ihrer Wähler und den erhaltenen Kleinspenden. Die Fraktionen dagegen bekommen ihr Geld ganz unabhängig davon, wie bürgernah sie sind.
SPIEGEL: Was sollte sich ändern?
Arnim: Die Begrenzungen und Vorkehrungen, die das Bundesverfassungsgericht für die Parteifinanzen und Abgeordnetendiäten entwickelt hat, müssten auch auf die Fraktionen, die Abgeordnetenmitarbeiter und die Parteistiftungen angewendet werden.
SPIEGEL: Wie ließe sich das durchsetzen?
Arnim: Jede kleinere Partei, sogar jeder Bürger, könnte deswegen Verfassungsklage erheben.