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JUSTIZ

Grundsätzlich unzuverlässig

Über den Waffenschein des Ex-Chefs der rechtsextremen DVU, Gerhard Frey, 78, wird Anfang kommenden Jahres erneut vor Gericht verhandelt. Das bayerische Innenministerium musste bis vorigen Freitag eine Stellungnahme beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einreichen. Das Gericht hatte gefordert, "detailliert schriftlich darzulegen", wodurch Frey in den vergangenen fünf Jahren gegen die Verfassung gehandelt habe. Staatsschutz und Polizei argumentierten mit Texten aus der von Frey herausgegebenen "Nationalzeitung", in denen unter anderem der Holocaust relativiert wird. Frey war bis 2009 Vorsitzender der DVU. Bis dahin, so das Innenministerium, sei er regelmäßig in den Berichten des Verfassungsschutzes genannt worden. Der rechtsextreme Verleger aus Gräfelfing bei München besitzt seit Jahrzehnten einen Revolver vom Typ Smith & Wesson, Kaliber .38 special. 1975 erwarb Frey einen Waffenschein. Wenig später gab es Sprengstoffanschläge auf sein Verlagsgebäude; seither gilt er als gefährdet. 1994 versuchte das Inneministerium erstmals, ihm den Schein zu entziehen, scheiterte aber. 2006 wurde die Verlängerung verweigert. Dagegen klagte Frey zunächst mit Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht verwies den Fall 2009 nach Bayern zurück, da "verfassungsfeindliche Bestrebungen" grundsätzlich eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen.

DER SPIEGEL 49/2011
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