VERFASSUNGSGERICHT
Jeder Dritte soll zahlen
Nach dem Willen der Richter des Bundesverfassungsgerichts soll fast jede dritte Verfassungsbeschwerde künftig nur noch gegen Gebühr bearbeitet werden. Derzeit werben Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und sein Stellvertreter Ferdinand Kirchhof bei den Bundestagsfraktionen für die Einführung einer sogenannten Mutwillensgebühr. Wer gegen eine vermeintliche Verletzung seiner Grundrechte durch einen Akt der Staatsgewalt vorgeht, soll zahlen, wenn der Antrag durch einen Rechtspfleger als aussichtslos eingestuft wurde. Hätte die Beschwerde wider Erwarten Erfolg, würde die Gebühr zurückerstattet. Diese soll im Einzelfall bis zu 5000 Euro betragen. Nach Einschätzung Voßkuhles dürfte das Entgelt in etwa 1500 bis 2000 Fällen jährlich verlangt werden - im Jahr 2011 gingen rund 6000 Verfassungsbeschwerden ein. Grund für den Vorschlag ist die Überlastung des Verfassungsgerichts. Seit Dezember vergangenen Jahres kann dort eine sogenannte Verzögerungsbeschwerde erhoben werden, wenn Verfahren länger als 18 Monate liegen; dies betrifft derzeit mehr als 2000 Verfahren, bislang sind sechs Verzögerungsbeschwerden eingegangen.