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KOALITION

Gutachten nach Wunsch

Hat die liberale Justizministerin bei einer Expertise zur Vorratsdatenspeicherung tricksen lassen? Innenexperten der Union werfen ihr Manipulation vor. Von Gude, Hubert

Am vergangenen Mittwoch sollte Hans-Jörg Albrecht seinen großen Auftritt vor dem Innenausschuss des Bundestags haben. Der Chef des Freiburger Max-Planck-Instituts war geladen, um sein Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung zu erklären. Diese Ende Januar publik gewordene Expertise war eine Steilvorlage für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Die FDP-Politikerin lehnt die sechsmonatige Speicherpflicht für Internet- und Telefonverbindungsdaten strikt ab und sah sich durch Albrechts Studie bestärkt. Es sei bislang nicht zu belegen, dass die Aufklärung von Verbrechen gelitten habe, nachdem die vorübergehend eingeführte Speicherpflicht entfiel, heißt es darin. Damit ist nach Ansicht der Ministerin belegt: Die Daten der Bundesbürger müssen nicht gehortet werden.

Die Berliner Koalition streitet seit langem um das Schnüffelinstrument. Unionspolitiker und das Bundesinnenministerium wollen unbedingt, dass Telefon- und Internetanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden für sechs Monate speichern. Die FDP-Justizministerin ist ebenso vehement dagegen. Mit der Albrecht-Studie schien sie ein wesentliches Argument auf ihrer Seite zu haben. Dazu wollten die Befürworter der Speicherregelung den Professor befragen.

Doch der 61-jährige Kriminologe sagte ab. Aus terminlichen Gründen. Mittwochs, wenn der Innenausschuss gewöhnlich tage, sei es für ihn grundsätzlich schwierig, nach Berlin zu kommen. Ein Abgeordneter mutmaßt, die Terminnot sei nur vorgetäuscht, tatsächlich habe der Professor wohl "kalte Füße bekommen".

Denn inzwischen hat ein Papier den Weg in den Innenausschuss gefunden, das zeigt, mit welchen Tricks in der strittigen Speicherfrage gerungen wird. Es handelt sich dabei um die erste Fassung des Albrecht-Gutachtens. Leutheusser-Schnarrenberger hat sie bislang unter Verschluss gehalten. Das Papier kommt zu anderen Ergebnissen als die spätere Version.

In der 200 Seiten umfassenden Ursprungsexpertise aus dem August 2010 ist Kritik an der Vorratsdatenspeicherung nicht zu finden. Im Gegenteil: Damals drängten Albrecht und seine Co-Autoren geradezu auf eine Neuregelung der Speicherpflicht: "In Anbetracht der vielfältigen Einschränkungen, die sich in Deutschland derzeit bei dem Zugriff auf Verkehrsdaten ergeben, erscheint der Handlungsbedarf dringend." Auf dieses Instrument zu verzichten sei eine "politische Abwägung zu Lasten der Strafverfolgung".

Das Freiburger Max-Planck-Institut hatte für die Originalstudie Interviews mit Experten aus der Praxis im In- und Ausland geführt, mit Staatsanwälten, Polizisten, Richtern. Diese berichteten von gravierenden Folgen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Speicherpflicht im März 2010 kassiert hatte. Die Suche nach IP-Adressen und Telefondaten von Verdächtigen scheitere nun regelmäßig. Viele Fälle vor allem bei der Kinderpornografie blieben "derzeit offensichtlich unaufklärbar", schrieben die Wissenschaftler.

Doch als Kriminologe Albrecht diese Ergebnisse im Sommer 2010 dem Hause Leutheusser-Schnarrenberger präsentierte, fiel er glatt durch. Er habe sich in der Studie zu sehr auf die Wünsche der Ermittler konzentriert, vertraglich vereinbarte Leistungen seien nicht erbracht worden, hieß es aus dem Ministerium. Das Max-Planck-Institut musste nachbessern. Neben zusätzlichen Daten aus dem Jahr 2009, die in die Studie einflossen, sollte auf Wunsch des Hauses Leutheusser-Schnarrenberger ein neuer Schwerpunkt aufgenommen werden. Das Thema: "Ermittlungseffizienz und Aufklärungsquoten" - und dort werden jetzt jene Fakten betont, die dem Ministerium später als Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung dienen sollten.

Das Freiburger Institut lieferte im vergangenen Juli die um 92 Seiten erweiterte Fassung mit deutlich modifizierten "Schlussfolgerungen". Frühere Bewertungen der Wissenschaftler standen im Konjunktiv oder wurden in der Neufassung den befragten Ermittlern zugeschrieben. Das Justizministerium war zufrieden.

Ganz im Gegensatz zu Unionsleuten. Verständlich, denn denen gibt Variante eins der Studie Argumentationshilfe. Das Herumfrisieren an der Expertise sei ein "bemerkenswerter Vorgang", sagt Innenausschuss-Chef Wolfgang Bosbach von der CDU. "Offensichtlich war der Bundesjustizministerin die Originalstudie zu positiv." Darum habe sie Nachbesserungen in ihrem Sinne erwartet. CSU-Innenexperte Stephan Mayer wirft Leutheusser-Schnarrenberger gar "Manipulation" vor. Es handele sich bei dem Papier "fraglos um ein Gefälligkeitsgutachten auf Kosten der Steuerzahler". Ein Sprecher des Justizministeriums wies die Vorwürfe zurück. Die Ergebnisse des renommierten Max-Planck-Instituts sprächen für sich. Institutsdirektor Albrecht war für eine Stellungnahme trotz mehrfacher Anfragen bis Freitagabend nicht erreichbar.

Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung geht nun wohl in eine neue Runde. Und der gerade erst im Kanzleramt demonstrierte Koalitionsfriede könnte bereits Geschichte sein. "Wenn die FDP glaubt, das sitzen wir bis zum Ende der Wahlperiode aus", droht Bosbach, "dann erwarte ich von der CDU-Spitze, dass sie das nicht einfach hinnimmt."

DER SPIEGEL 11/2012
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