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PARTEIEN

Ans Ende denken

Die Innenminister wollen die rechtsextreme NPD verbieten. Ein geheimer Kriterienkatalog jedoch zeigt: Die Hürden sind höher als öffentlich zugegeben. Von Gude, Hubert; Röbel, Sven; Stark, Holger

Udo Holtmann verkörpert wie kein anderer die größte Schlappe der deutschen Innenpolitik des vergangenen Jahrzehnts. Der stämmige Drucker aus Oberhausen machte Karriere in der NPD, leitete den Landesverband Nordrhein-Westfalen und die Redaktion des Hetzblattes "Deutsche Stimme" und stieg schließlich zur Nummer zwei im Bundesvorstand auf.

Holtmann diente auch dem Verfassungsschutz, er lieferte jahrzehntelang Interna und kassierte viel Geld. Am Ende allerdings schützte der 2006 verstorbene Spitzel damit nicht die Verfassung, sondern die eigene Partei. Weil der Staat die NPD bis in die Führung hinauf mit V-Leuten unterwandert hatte, stellte das Bundesverfassungsgericht 2003 das Verbotsverfahren ein. Die Innenminister waren blamiert, die Rechtsextremen freuten sich.

Ein derartiges Fiasko darf es aus Sicht der Bundesregierung nicht noch einmal geben. Sämtliche Spitzel in den Vorständen sollen für ein neues NPD-Verbotsverfahren abgeschaltet werden, darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Diese Woche werden die Innenminister über einen neuerlichen Anlauf beraten. Eine Woche später, am 29. März, wollen die Ministerpräsidenten eine Entscheidung treffen. Vieles spricht dafür, dass die Verfassungsorgane einen zweiten Versuch wagen werden, die Rechtsaußen-Partei - aktuelle Mitgliederzahl: 5900 - verbieten zu lassen.

Doch anders als von den Innenministern öffentlich behauptet, bleiben trotz des Abklemmens der Top-Spitzel diverse Risiken. Die Anforderungen in dem Verbotsverfahren sind wesentlich höher als öffentlich zugegeben - womöglich zu hoch. Das belegt ein geheimer Kriterienkatalog der Minister ("VS-Vertraulich"), erstellt auf Grundlage der Verfassungsgerichtsentscheidung von 2003 und eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im selben Jahr die Rechte von Parteien gestärkt hatte.

Der Staat könnte demnach zu einem Schritt gezwungen werden, der für Geheimdienste ein Sakrileg darstellt: die Klarnamen von Zuträgern preiszugeben. Das Gericht dürfe "die über die bloße Kenntlichmachung hinausgehende Offenlegung (bis hin zur namentlichen Nennung der Quelle) verlangen", heißt es in der vertraulichen Einschätzung. Selbst die persönliche Vernehmung eines V-Manns in Karlsruhe könnte "durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen werden".

Die Preisgabe ihrer klandestinen Quellen ist unter den Innenministern umstritten. In einer Telefonkonferenz mit seinen Unions-Kollegen aus den Ländern machte Bundesminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Dienstag vergangener Woche deutlich, dass die Offenlegung der Klarnamen wohl die Scheidemarke sei. Man müsse "an das Ende denken", mahnte Friedrich die Runde, erkennbar zurückhaltend gegenüber einem Verbotsverfahren.

Der Protest der Unions-Minister aus den Ländern folgte prompt. Der Schutz der V-Leute habe Priorität, sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU), "Klarnamen werden in Karlsruhe unter keinen Umständen preisgegeben". So sieht es auch der Bayer Joachim Herrmann (CSU): "Verdeckte Quellen können wir nicht offenlegen."

Er könne sich nicht vorstellen, dass "ein Verbot an den Quellen der Verfassungsschutzämter scheitert", sagt dagegen der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz. Notfalls würde der Sozialdemokrat dem Gericht auch mitteilen, von wem die Informationen stammen. Es müsse allerdings sichergestellt sein, dass "die Namen nicht öffentlich werden und es nicht zu einer persönlichen Gefährdung der Informanten kommen könne".

Umstritten ist auch, wie weit die Abschaltung der Zuträger in die Niederungen der Partei hineinreichen muss. Es könne "die Abschaltung von Quellen im Einzelfall allein aufgrund ihres vergleichbaren Einflusses innerhalb der Partei geboten sein", heißt es in dem Kriterienkatalog. Darunter fielen etwa Meinungsmacher oder die Vorsitzenden wichtiger Kreisverbände, sagt der sachsen-anhaltinische Innenminister Holger Stahlknecht (CDU), "das müssen wir noch klären".

Insgesamt, davon gehen Verfassungsschützer aus, müsste wahrscheinlich mit mehr als 20 der insgesamt gut 130 V-Leute die Zusammenarbeit beendet werden. Unstrittig ist, dass neben der NPD die Vorstände und Präsidien der ihr nahestehenden Jungen Nationaldemokraten, der Kommunalpolitischen Vereinigung sowie des Rings nationaler Frauen betroffen sind.

Der unheilvolle Einfluss der V-Leute erstreckt sich auch auf jenes Material, das den Verfassungsrichtern beweisen soll, wie aggressiv-kämpferisch die NPD gegen die Grundordnung agitiert. Äußerungen von Verfassungsschutz-Informanten hätten "einen nur sehr eingeschränkten Beweiswert" und sollten besser nicht eingereicht werden, warnen die Minister. Beim ersten Verbotsversuch hatte der Staat ausgerechnet mit einem Zitat seines damaligen V-Manns Holtmann versucht, die Haltung der NPD zu dokumentieren.

Dem Gericht solle die "Herkunft des vorgelegten Materials bekannt" sein, heißt es jetzt in dem Kriterienkatalog. Nur: Wer kann bei anonymen Texten, unter Pseudonym veröffentlichten InternetBeiträgen oder für den Parteivorstand geschriebenen Reden ausschließen, dass sie von einem vom Staat bezahlten Zuträger verfasst wurden - und somit der Staat den Kurs der Partei beeinflusst haben könnte, wie ein Teil der Richter 2003 monierte? Selbst wenn die Verfassungsschützer jedes Blatt Papier, das sie in Karlsruhe einreichen wollen, mit der Liste der V-Leute abgleichen, lässt sich kaum ausschließen, dass kontaminiertes Beweismaterial auf dem Richtertisch landet.

Anders als die meisten Ministerpräsidenten, die für ein neuerliches Verbotsverfahren plädieren, kennt Bundesinnenminister Friedrich diese Probleme, er hat sich den rund 40-seitigen Geheimbericht von seinen Leuten ausführlich erklären lassen. "Diese gemeinsam entwickelten Kriterien für einen erfolgreichen Verbotsantrag müssen eingehalten werden", sagt er. Friedrich ist sich nicht sicher, ob die Auflagen zu erfüllen sind. Er will nicht wie der damalige Innenminister Otto Schily nach Karlsruhe ziehen und geschlagen zurückkehren. "Wir dürfen und werden bei einem Verbotsantrag kein Risiko eingehen", sagt er. Ein Gang nach Karlsruhe ohne Risiko? Das ist kaum möglich.

Mitte der Woche wird sich Friedrich mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in einem Vieraugengespräch beraten. Der Minister wird seine Bedenken vortragen, aber er wird sich der Linie der Kanzlerin beugen. Wenn Merkel dafür ist, kann es jetzt schnell gehen. "Wir wollen schon zum 1. April die führenden V-Leute abschalten und mit der Sammlung des Materials beginnen", sagt der Magdeburger Minister Stahlknecht. "Im Oktober könnte das Beweismaterial vorliegen."

Wie es nun weitergehen soll, ist ebenfalls in dem Bericht zu lesen. Es "bedarf einer politischen Entscheidung", im Klartext: Nun müssen die Minister abwägen, welches Risiko sie eingehen wollen. Oder, wie Stahlknecht es ausdrückt: "Keine Begeisterung darf größer sein als die nüchterne Bereitschaft zur Vernunft."

DER SPIEGEL 12/2012
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