BUNDESPRÄSIDENT
Anfängerfehler
Joachim Gauck war noch der Bürger Gauck, wie er selbst formulierte, da erhielt er eine wohlmeinende Warnung. Ein kleiner Kreis saß zusammen, handverlesene Vertraute, darunter Noch-Oberkirchenrat David Gill. Lieber Jochen, mahnte einer, sprich als Bundespräsident nicht zu viel und nicht so viel frei. Freie Rede, ein unglückliches Zitat, ein impulsiver Gedanke - und ganz schnell könne aus dem Glücksfall Gauck ein Präsident im Pech werden. Jede Geste, jeder Satz sei Politik, so wurde ihm eingeschärft.
Keine fünf Wochen nach seiner Wahl passierte es dann. Etwas nervös stand Gauck vergangenen Dienstag neben Kommissionspräsident José Manuel Barroso, vor ihm ein Sprechzettel. Gleich in der ersten Frage hielt eine Journalistin Gauck ein Zitat seiner Antrittsrede vor. "Wir wollen mehr Europa wagen", hatte der frühere Bürgerrechtler formuliert. Wie das gehen solle, wollte die Reporterin wissen, mit skeptischen Bürgern und einem Bundesverfassungsgericht, das bremse. Gauck zottelte an seinem Ohrhörer, dann fabulierte er drauflos.
Er sprach vom Bundesverfassungsgericht, das man in Deutschland so ernst nehme. Seine Rede mäanderte Richtung Fiskalpakt. Und dann fiel ein Satz zu den Plänen des Kabinetts, den Rettungsschirm auszuweiten: "Ich sehe das noch nicht, dass diese Bereitschaft der Regierung konterkariert werden wird vom Bundesverfassungsgericht."
Der Bundespräsident erklärt das Bundesverfassungsgericht? Und nickt ein Gesetz ab, das ihm noch gar nicht vorliegt? Will er selbst nicht prüfen?
Unter deutschen Verfassungsjuristen löste die Aussage Verwunderung bis Entsetzen aus. In Karlsruhe spricht man von einem "Fehltritt", Gaucks Wortwahl, so der Kommentar eines Verfassungsrichters, sei "nicht ganz gelungen" und "auch im Hinblick auf das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten nicht ohne".
Gauck, sekundiert Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des höchsten deutschen Gerichts, "hätte sich stärker zurückhalten sollen, was den möglichen Ausgang eines Verfahrens in Karlsruhe anbelangt". Und ein anderer Verfassungsrichter, der zuletzt sein Barett abgab, attestiert dem Staatsoberhaupt, es habe "kein Gespür für die Mechanik der Gewaltenteilung bewiesen" und damit einen "Anfängerfehler" begangen: "Alle lieben Gauck - aber das geht gar nicht." Der Speyrer Rechtsprofessor Joachim Wieland, Vorsitzender der deutschen Staatsrechtslehrervereinigung, empfiehlt Gauck, sich in solchen Fragen umzugewöhnen: Als Bundespräsident müsse er, solange das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden habe, "zumindest nach außen hin eine gewisse Skepsis äußern".
Dabei hatten zwei Referate im Präsidialamt die Brüssel-Reise sorgsam vorbereitet. Die Europa-Spezialisten der Auslandsabteilung, in der Diplomaten des Auswärtigen Amtes Dienst tun, eher EU-Fans, die den Spielraum für den Außenminister möglichst vergrößern wollen. Und das Referat, in dem Beamte für den Präsidenten die Gesetze prüfen; sie werteten die Karlsruher Urteile über die Europaverträge für den neuen Chef aus. Ein Fazit landete auf Gaucks Tisch und auf dem von David Gill, dem neuen Chef des Präsidialamts. Der Satz über das Verfassungsgericht stand in keiner der Vorlagen. Es war ein echter Gauck.
Am Tag nach der Reise wurde viel telefoniert zwischen Karlsruhe und Berlin. Gaucks Leute bemühten sich, dort die Wogen zu glätten.
Doch so einfach lässt sich der Schaden nicht beheben. Denn mit seiner Äußerung ist Gauck ja nicht nur gegenüber dem Verfassungsgericht vorgeprescht, sie wirft auch ein Licht auf sein mögliches Amtsverständnis. "Das sagt schon etwas aus über ihn", stellt der Göttinger Europarechtler Frank Schorkopf fest, "offenbar muss man damit rechnen, dass Gauck die Gesetzesprüfung eher nicht so sehr am Herzen liegt."
Zu den wenigen wirklich wichtigen Rechten und Pflichten des Bundespräsidenten gehört aber zu prüfen, ob die vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetze verfassungsmäßig sind, bevor er sie ausfertigt. Über die Begleitgesetze zum permanenten Rettungsschirm wurde noch nicht einmal abgestimmt - viel hängt nach der jüngeren Rechtsprechung des Verfassungsgerichts davon ab, wie darin die Mitwirkungsrechte des Bundestags ausgestaltet werden. "Bevor das beschlossen ist", kritisiert daher der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek, der mehrfach den Europa-Rebellen Peter Gauweiler in Karlsruhe erfolgreich vertrat, sei es "schlechthin unseriös, dazu etwas zu sagen". Nach Ansicht des Leipziger Staatsrechtslehrers Christoph Degenhart, der derzeit für den Verein "Mehr Demokratie" eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplanten Gesetze vorbereitet, hat Gauck sogar "die Besorgnis der Voreingenommenheit erweckt".
Einer der wenigen, die in der Äußerung des Präsidenten keine Grenzüberschreitung erkennen, ist der Tübinger Staatsrechtler Martin Nettesheim. Wer "politisches Recht" spreche wie das Verfassungsgericht, könne sich "der politischen Diskussion nicht entziehen". Und auch der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm relativiert das Missgeschick des Staatsoberhaupts: Wenn der Bundespräsident die Vermutung äußert, solche Klagen würden erfolglos bleiben, begebe er sich "aufs Feld der Prophetie oder der Hoffnung". Das, so Grimm, "ist ihm aber nicht verboten".