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PARTEIEN

Rechtlich kaum durchzuhalten

Der Düsseldorfer Parteienrechtsexperte Martin Morlok, 63, über die Hürden der Europäischen Menschenrechtskonvention für ein NPD-Verbot

SPIEGEL: Die NPD hat unlängst angekündigt, sie werde gegen ein mögliches Verbot vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen. Hätte sie dort Chancen?

Morlok: Auf jeden Fall, denn in Straßburg sind die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteienverbot deutlich strenger. Das Bundesverfassungsgericht will möglichen Gefahren schon weit im Vorfeld begegnen, nach Straßburger Recht muss die Gefahr aber bereits vorliegen.

SPIEGEL: Und das wäre bei der NPD nicht der Fall?

Morlok: Der Menschenrechtsgerichtshof fragt, ob eine extremistische Partei nach ihren bisherigen Wahlergebnissen tatsächlich kurz davor steht, die Macht zu erlangen - und davon ist die NPD weit entfernt. Eine andere Variante wäre noch, dass die Partei von sich aus terroristische Aktivitäten unterstützt. Aber nach allem, was man bislang liest und hört, lässt sich das so nicht hinreichend belegen.

SPIEGEL: Könnte man in Deutschland einen anderslautenden Straßburger Spruch ignorieren?

Morlok: Das wäre rechtlich kaum durchzuhalten. Auch das Bundesverfassungsgericht müsste bei seiner Entscheidung die Straßburger Vorgaben bereits mitberücksichtigen.

DER SPIEGEL 20/2012
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