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SCIENTOLOGY

Beweise fehlen

Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) sieht keine rechtlichen Möglichkeiten für ein Verbot der umstrittenen Scientology-Organisation. Auf Drängen des bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) prüften die Bonner Beamten, ob gegen die Psycho-Sekte, die laut Beschluß der Innenministerkonferenz vom Juni wegen vermuteter staatsfeindlicher Umtriebe vom Verfassungsschutz beobachtet werden soll, ein allgemeines Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz verhängt werden könne. Solche Verbote sind bereits gegen die neonazistische Wiking-Jugend oder die Arbeiterpartei Kurdistans PKK ausgesprochen worden. Das Prüfergebnis fiel vernichtend aus: Die Bonner teilten den Münchner Kollegen mit, ein Verbotsverfahren dürfte "kaum Erfolg" haben. Das gesammelte Material reiche nicht einmal, "um eine gerichtliche Durchsuchungsanordnung oder einen Beschlagnahmebeschluß" zu erwirken. Für ein Verbot müsse zudem der Nachweis erbracht werden, daß die Sekte Tätigkeiten verfolge, die den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Den Strafverfolgungsbehörden sei es aber nicht gelungen, "insoweit tragfähiges Beweismaterial zu beschaffen".

DER SPIEGEL 28/1997
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