RÜCKSPIEGEL
Zitate
Die Süddeutsche Zeitung zu Lea Roshs Auftritt in "Aspekte" und zum SPIEGEL-Beitrag GEDENKSTÄTTEN: GENUG BEMIT-LEIDET von Rafael Seligmann, der ein deutsches Holocaust-Memorial ablehnt (Nr. 3/1995):
Lea Rosh kanzelte den Schriftsteller Rafael Seligmann ab, der im SPIEGEL eine andere Position eingebracht hatte zur Notwendigkeit, sich zu erinnern. Nahm ihm das Wort, stellte ihn für dumm hin, wollte nicht wahrhaben, daß man anderer Meinung sein könne als sie, die große Lea. In aufgeblasener majestätischer Pose thronte sie vor dem Mikrofon und beendete unhöflich und in eigener Machtvollkommenheit den Auftritt: "Acht Minuten! Schluß!" herrschte sie Seligmann an. (Die offensichtlich überforderte Moderatorin erlaubte ihm später, zu Ende zu reden.) *EINLEITUNG: Die Aachener Volkszeitung zum SPIEGEL-Artikel MUSIK: AACHENS OPER - EIN AS-KET UNTER LAUTER VERSCHWENDERN (Nr. 4/1994):
Im SPIEGEL Berücksichtigung zu finden, passiert dem Theater Aachen auch nicht alle Tage - vor allem nicht als Vorbildfunktion. Die bundesweite Erwähnung verdankt das kaiserstädtische Haus seinem Generalintendanten Elmar Ottenthal. Der Satz "vom Propheten, der nichts im eigenen Land gilt" kommt einem da nicht von ungefähr in den Sinn. Denn während Ottenthal in der eigenen Stadt immer noch mit seinen Umstrukturierungsplänen in Sachen Musiktheater des öfteren gegen Mauern anrennen muß, vermerkt der SPIEGEL: "Ein deutscher Intendant meldete Überfluß" und spricht vom "Aachener Wirtschaftswunder". *ÜBERSCHRIFT: Der SPIEGEL berichtete . . . *EINLEITUNG: . . . in Nr. 4/1995 PANORAMA - POLITI-SCHE BILDUNG über die Bundeszentrale für politische Bildung, die mit Steuergeldern die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung unterstützen will.
Das Bundesministerium des Innern "mißbilligte" vergangene Woche in einem Brief an den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung Günter Reichert das beabsichtigte Verfahren. Begründung: Die parteinahen Stiftungen hätten auf alle Mittel seitens der Bundeszentrale verzichtet, und es sei ihnen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwehrt, "eine Veranstaltung nur für einen begrenzten Personenkreis" anzubieten.