21.05.2012
Das Urteil im Wortlaut
"Der Schiedsrichter hat regelkonform gehandelt"
Richter Lorenz: "Der Ordnungsdienst hat komplett versagt"
Die Urteilsbegründung:
"Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war. Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden. Es war eine Tatsachenentscheidung. Das Spiel wurde dreimal unterbrochen und dreimal fortgesetzt. Das sind Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters."
Zur Berliner Argumentation:
"Der Versuch, nachzuweisen, dass die Berliner unter Angst standen, blieb ohne Erfolg. Es wurde kein Berliner Spieler verletzt oder körperlich angegriffen oder musste ausgewechselt werden. Wäre das der Fall gewesen, hätte der Einspruch erfolgt gehabt. Hätte der Platz nicht geräumt werden können - auch dann hätte eine Spielumwertung stattfinden müssen."
Zum Verhalten von Schiedsrichter Stark:
"Die Fans stürmten nicht in feindseliger Haltung auf den Platz. Es ist das gute Recht von Stark, zu sagen: Das Spielfeld ist wieder frei, wir machen weiter."
Zum Ordnungsdienst in Düsseldorf:
"Der Ordnungsdienst hat komplett versagt. Die Bundesliga-Tauglichkeit muss man auf dem Platz und im Umfeld unter Beweis stellen. Da muss die Fortuna noch gewaltig nachbessern." Sowohl Fortuna Düsseldorf als auch Hertha BSC Berlin müssten "mit Vereinsstrafen" rechnen.
leh/sid