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11.02.2004
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Gerichtsurteil

Bafög auch für Student mit Eigentumswohnung

Ein Student, der Bafög beantragt, muss nicht zwangsläufig seine Eigentumswohnung als Vermögen anrechnen lassen oder verkaufen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden.

Studenten können auch dann Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) bekommen, wenn ihnen eine Eigentumswohnung gehört. Zumindest bis zu einer gewissen Größe gehört die Wohnung nicht zum so genannten anrechnungsfähigen Einkommen, entschied das Frankfurter Verwaltungsgericht.

Geklagt hatte ein inzwischen 32-jähriger Student, der vor seinem Studium elf Jahre lang als Fleischer arbeitete und sich 1997 eine Eigentumswohnung mit 83 Quadratmetern für 250.000 Mark kaufte. Vor drei Jahren begann er mit dem Jurastudium an der Universität Frankfurt/Main und beantragte Bafög.

Das Frankfurter Verwaltungsgericht lehnte eine Förderung allerdings ab. Inzwischen war der Wert der Wohnung in Ingelheim zwar erheblich gesunken (auf 78.000 Euro), aber für das anrechenbare Vermögen kommt es nach Auffassung des Studentenwerkes auf den Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung an. Zudem sei die Wohnung für einen einzigen Studenten ohnedies zu groß, eine Wohnfläche von höchstens 70 Quadratmetern angemessen. Um sein Studium zu finanzieren, müsse der Kläger eben seine Eigentumswohnung verkaufen.

Die Richter waren anderer Ansicht. Zwar sei es Auszubildenden in der Regel zuzumuten, eigenes Vermögen für die Ausbildung einzusetzen. Davon gebe es jedoch Ausnahmen. Das Verwaltungsgericht wertete es als "unbillige Härte", wenn der Kläger seine Wohnung wegen des Preisverfalls auf dem Grundstücksmarkt zu einem deutlich niedrigeren Preis verkaufen müsste. Überdies sei der Kauf der Eigentumswohnung gerade bei einem Auszubildenden im fortgeschrittenen Lebensalter "eine Maßnahme der Zukunft- und Alterssicherung".

Aufs Vermögen angerechnet werden nach dem Frankfurter Urteil nur die 13 der insgesamt 83 Quadratmeter großen Wohnung, die über dem angemessenen Bedarf liegen. Deshalb müsse der Student aber nicht die gesamte Wohnung verkaufen.


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