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27.05.2004
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Klausur manipuliert

Saftige Geldstrafe für Jurastudentin

Eine 26-jährige Jurastudentin gab die Klausur einer Freundin als ihre eigene aus und rauschte trotzdem durch die Prüfung. Der Schwindel flog auf: "Ganz schön dreist", urteilte das Amtsgericht und brummte der Kölnerin 900 Euro auf. Bei noch härteren Strafen droht angehenden Juristen ein jähes Karriere-Ende.

Köln - Angeblich wusste sie vor Prüfungsangst einfach nicht mehr weiter und drohte in der Klausur kläglich zu scheitern. Dann sah die Jurastudentin plötzlich einen Ausweg: Eine Freundin bat darum, ihre Arbeit mit abzugeben. Die 26-jährige nutze die Chance, die Klausur zu manipulieren und mit ihrem eigenen Namen versehen einzureichen.

Trotzdem fiel die Jurastudentin durch die Prüfung, denn die Klausur der Kommilitonin war nur mit "mangelhaft" bewertet worden. Die hatte vergebens auf die Rückgabe ihrer Arbeit gewartet und sich schließlich beim Professor beschwert. Beim gemeinsamen Sichten der Klausuren entdeckten sie die manipulierte Arbeit, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete.

Ein klarer Fall von Urkundenfälschung, befand jetzt das Amtsgericht Köln und verurteilte die Studentin zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Ihr "unentschuldbares Verhalten" erklärte sie mit Prüfungsstress, außerdem mit persönlichen Gründen wie einer schweren Erkrankung und dem Druck der Eltern, die auf einen baldigen Studienabschluss drängten.

Knapp am frühen Karriere-Ende vorbeigeschrammt

Die Staatsanwaltschaft wollte die Akte laut "Stadt-Anzeiger" ohne Verhandlung schließen und beantragte lediglich eine Verwarnung mit Strafvorbehalt - 600 Euro Geldstrafe auf Bewährung.

Damit wäre die Studentin sehr glimpflich davongekommen. Doch die Amtsrichterin schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht an. Sie nannte das Verhalten "mehr als dreist" und "erschreckend": "Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine angehende Juristin so etwas macht." 60 Tagessätze werden nun fällig, 900 Euro muss die Studentin insgesamt zahlen.

Es hätte allerdings weit schlimmer kommen können. Denn Vorstrafen von über 90 Tagessätzen werden grundsätzlich ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen - und flugs wären die schönsten Karriereträume durchkreuzt: Viele Arbeitgeber fragen nach Vorstrafen oder verlangen ein Führungszeugnis. Bei Juristen kommt hinzu, dass sie durch die zuständigen Anwaltskammern zugelassen werden. Die Kammern wiederum erhalten Einsicht in das Bundeszentralregister. Darin stehen auch geringere Vorstrafen und werden nach fünf Jahren, bei schweren Delikten erst nach zehn bis zwanzig Jahren, wieder gelöscht.

Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ist also eine juristisch recht milde Sanktion. Der Studentin hätte jede Vorstrafe schaden können - und eine deutlich härtere Strafe für ihre Urkundenfälschung sie möglicherweise eine spätere Zulassung als Anwältin gekostet.

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