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24.09.2008
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Urteil

Auch Studentenvertreter müssen Steuern zahlen

Der immerwährende Kampf der Asten für Gerechtigkeit an der Hochschule kann in Arbeit ausarten. Das sieht auch der Bundesfinanzhof so: Wer für sein Uni-Engagement Geld bekommt, muss künftig eine Steuererklärung abgeben.

Die Mitglieder eines Allgemeinen Studentenausschusses (Asta) sind Arbeitnehmer und daher steuerpflichtig. Das hat der Bundesfinanzhof am Mittwoch in München entschieden und damit die Klage der Studentenschaft der Universität Kassel abgewiesen, die sich gegen ihre Rolle als Arbeitgeberin gewehrt hatte (Aktenzeichen: VI R 51/05).

Bis 2001 hatte die Kasseler Studentenschaft ihren Referenten eine monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt, dafür aber keine Lohnsteuer abgeführt. Das Finanzamt erkannte einen Freibetrag von monatlich 300 Mark an und verschickte Steuerbescheide für den Rest.

Zu Recht, wie nun der BFH bestätigte: Ähnlich wie etwa die Mitglieder der Bundesregierung seien die Studentenvertreter an die Weisungen und Beschlüsse des Studentenparlaments gebunden. Auch Kanzlerin und Minister seien aber Arbeitnehmer und müssten Steuern bezahlen. Der Terminkalender der Asta-Referenten sei vielleicht nicht ganz so voll, komme aber teilweise auch schon an eine hauptamtliche Tätigkeit heran.

Bezahlung zwischen 100 und 800 Euro pro Monat

Nach Angaben des Freien Zusammenschlusses von StudentInnenschaften (fzs), eines Dachverbandes von Studentenvertretungen, schwanken die Aufwandsentschädigungen von Hochschule zu Hochschule erheblich und liegen zwischen unter 100 bis zu 800 Euro pro Monat.

Für ihre nun fällig werdenden Steuererklärungen können die Studentenvertreter nach dem Einkommensteuergesetz in jedem Fall eine von Land zu Land unterschiedliche Aufwandspauschale geltend machen. Die sogenannte Übungsleiterpauschale von 2100 Euro jährlich kommt für Studentenvertreter mit einem "nebenberuflichen" Zeitaufwand bis etwa zwölf Stunden die Woche in Betracht.

cht/AFP

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