08.05.2012
Plagiatsvorwurf gegen Schavan
Rechtsprofessor Löwer fordert Verjährung
Bundesbildungsministerin Annette Schavan: "Legitimation für eine ganze Lebensleistung"
Berlin - Wolfgang Löwer, Professor für Öffentliches Recht in Bonn, schlägt eine Verjährungsfrist bei Plagiatsvergehen in Doktorarbeiten vor. Löwer beurteilt für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Ombudsmann wissenschaftliches Fehlverhalten. Er sagte dem "Berliner Tagesspiegel": "Wir müssen über einen Zeitraum nachdenken, nach dem wir uns die Arbeiten amtlich nicht mehr anschauen."
Im Moment muss sich Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) gegen anonyme Plagiatsvorwürfe im Internet wehren. Die Politikerin hatte ihre Promotion vor 32 Jahren unter dem Titel "Person und Gewissen. Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung" an der Universität Düsseldorf eingereicht.
Nach so langer Zeit jemandem "die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen", halte der Jurist Löwer nun für problematisch. Verjährungs-Regelungen gebe es in allen Bereichen. Bei juristischen Staatsexamen gelte etwa eine Frist von fünf Jahren. Für Promotionen sei ein solcher Zeitraum allerdings zu kurz. Löwer schlägt daher eine Zeitspanne von zehn Jahren vor.
Ein Ministerbetrug wäre "hochpeinlich"
Selbstverständlich stehe gerade eine Bildungs- und Forschungsministerin unter besonderer Beobachtung. Eine Verjährungsfrist schütze nach Ansicht Löwers daher nicht vor einem politischen Urteil. Sollten sich die Vorwürfe gegen die Ministerin bestätigen, dann sei dies "hochpeinlich". Bei der Plagiatsaffäre des ehemaligen Wirtschafts- und Verteidigungsminister Guttenberg hatte die Ministerin kurz vor dessen Rücktritt als eine der ersten Unions-Vertreterinnen Stellung bezogen: Als Wissenschaftlerin schäme sie sich "nicht nur heimlich" für das Debakel um Guttenbergs Doktorarbeit.
Der Promotionsausschusses der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHUD) kündigte unterdessen an, in dieser Woche eine Erklärung zum weiteren Vorgehen bezüglich der Doktorarbeit von Schavan abzugeben. Mehrere Rechtsexperten hatten zuvor die Plagiatsvorwürfe, die auf der Seite schavanplag von einem anonymen Ankläger veröffentlicht wurden, als gerechtfertigt bezeichnet.
In einem schriftlichen Interview mit SPIEGEL ONLINE begründete der Schavanplag-Initiator unter dem Pseudonym "Robert Schmidt" seine Vorwürfe: "Ich halte es für belegbar, dass Frau Schavan plagiiert hat, wenn auch in geringerem Ausmaß als andere. Ich wollte das nicht unter den Tisch fallen lassen." "Schmidt" ist Mitglied im Recherchenetzwerk VroniPlag.
Die Mitglieder der Internetplattform hatten sich in einer Abstimmung zuvor gegen die Veröffentlichung der Arbeit entschieden. Die Mitarbeiter von VroniPlag hatten auf zehn Prozent der Seiten unsaubere Zitierweisen und so gut wie keine Eins-zu-eins-Übernahmen ohne Quellennennung gefunden.
Annette Schavan, die 2009 zur Honorarprofessorin der Freien Universität Berlin ernannt wurde und deshalb auch einen Professorentitel führt, hätte bei einem Titelentzug allerdings noch ein weiteres Problem: Schavan hatte 1980 eine Direktpromotion abgelegt, also eine Doktorarbeit ohne vorherigen Diplom- oder Magisterabschluss. Bedeutet: Bei einem Entzug des Doktortitels hätte die Bundesbildungsministerin gar keinen Studienabschluss.
jon/dpa
