23.05.2012
Strategien gegen Studienplatzkläger
Unis in der Abwehrschlacht
Von Harald Olkus
Begehrtes Studier- und Klageziel: München und seine Ludwig-Maximilians-Universität
Für Rechtsanwälte ist es ein gutes Geschäft: Tausende Studienplatzbewerber, die im regulären Zulassungsverfahren leer ausgehen, setzen Semester für Semester ihre Hoffnung darauf, mit einer Klage an eine Hochschule zu gelangen. Der Königsweg geht über die außerkapazitäre Zulassung.
So wie im Wintersemester 2011/2012: "Allein an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) haben 650 angehende Medizinstudenten einen solchen Antrag gestellt", sagt Luise Dirscherl, die Pressesprecherin der LMU. Die Bewerber zugangsbeschränkter Studiengänge versuchen dabei, den Universitäten nachzuweisen, dass diese mehr Studenten ausbilden könnten, als sie zulassen. Abgelehnte Kandidaten müssen dazu lediglich einen Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen. Dieses prüft, ob die Universität die Zahl ihrer Studienplätze korrekt berechnet hat. Ist dies nicht der Fall, können sich die Bewerber auf den Klageweg machen.
Für die Hochschulen bringt dieses mehrmonatige Prozedere einen erheblichen Aufwand mit sich. Um Prozesse zu führen oder Vergleiche zu schließen, müssen sie Personal, Zeit und damit Geld investieren - und dieser Aufwand könnte in den kommenden Semestern deutlich steigen. Aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge ist die Zahl der Schulabgänger auf Rekordniveau und wird dort auch noch einige Zeit bleiben.
Doppelstrategie der Unis: Erst den Preis hochtreiben, dann einlenken
Die Technische Universität Berlin (TUB) hat sich mit mehreren Maßnahmen auf mögliche Klagen vorbereitet: "Wir führen unsere Akten akribisch. So können wir die errechnete Kapazität in einer großen Detailtiefe verteidigen und bieten einer Klage keine Angriffsfläche", sagt Patrick Thurian, Controller für Lehre und Studium an der TUB. Solch eine Prävention bindet allerdings Kräfte: ein bis zwei Mitarbeiter in der Verwaltung sowie beträchtliche Ressourcen in den einzelnen Fakultäten, die externen Rechtsanwälten zuarbeiten.
Gleichzeitig setzt die TUB auf den Abschreckungseffekt. Er besteht darin, dass die Uni die Klagen annimmt und verstärkt vor Gericht zieht. Denn das ist für die Studierenden nicht ganz billig: Inklusive Gerichts- und Rechtsanwaltskosten kommen leicht mehrere tausend Euro auf sie zu. "Für uns entstehen Kosten nur dann, wenn wir den Fall tatsächlich verlieren", sagt Thurian. Das versucht die TUB zu verhindern.
Sobald die Gefahr besteht, dass sie die Klage verlieren könnte, bietet die Uni dem Kläger einen Studienplatz an, wenn er seine Klage zurückzieht. Im vergangenen Wintersemester hat die TUB auf diese Weise immerhin 51 Vergleiche angeboten. Der künftige Student muss sich dann damit einverstanden erklären, die Rechtsanwaltskosten der Uni zu übernehmen. Der Nachteil für die TUB: Durch diese Praxis werden die Kapazitätsgrenzen regelmäßig um 10 bis 20 Prozent überschritten.
202 Anträge - erfolgreich: 0
Im vergangenen Wintersemester haben an der TUB 202 Studienbewerber einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung gestellt. Geklagt haben schließlich neun. Gewonnen hat keiner. Die Diskrepanz zwischen den hohen Antragszahlen und den recht niedrigen Klagezahlen begründet Patrick Thurian so: Zum einen erledige sich ein Antrag nicht selten von allein, weil die Bewerber im Nachrückverfahren angenommen werden.
Zum anderen verschwänden die Bewerber aus dem Verfahren, weil sie zwischenzeitlich an einer anderen Hochschule angenommen wurden. Mitunter reißt auch der Gesetzgeber bereits geschlossen geglaubte Schlupflöcher wieder auf. Das Land Berlin etwa hatte es Ende 2011 versäumt, einen sogenannten Curricularnormwert gesetzlich festzulegen. Dadurch wurden Anfang dieses Jahres Ablehnungen aus Kapazitätsgründen rechtlich angreifbar.
Baden-Württemberg hat einen besonderen Kniff, um die Zahl der Klagenden gering zu halten: Das Land lässt Klagen bei Fächern, deren Studienplätze zentral über die Stiftung Hochschulstart vergeben werden, nur noch dann zu, wenn die Bewerber die jeweilige Universität in der Wunschliste des Studienortes ganz oben platziert haben. Zusätzlich zu den steigenden Bewerberzahlen für Bachelorplätze erwarten Hochschulexperten künftig neue Klagewellen beim Übergang vom Bachelor- auf das Masterstudium. Hochschulen bleiben also ein lukratives Betätigungsfeld - zumindest für Rechtsanwälte.
Harald Olkus ist Journalist in Berlin. Dieser Artikel ist erschienen im Hochschulmagazin "duz" und auf dessen Webseite: www.duz.de