20.02.2013
Titelentzug vor Gericht
Schavan hat Klage eingereicht
Annette Schavan (CDU): Klage gegen die Dr.-Aberkennung eingereicht
Die ehemalige Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat offiziell Klage gegen den Entzug ihres Doktorgrads durch die Universität Düsseldorf eingereicht. Die Klageschrift sei an das Verwaltungsgericht Düsseldorf geschickt worden, sagte ihr Anwalt Christian-Dietrich Bracher SPIEGEL ONLINE. Bracher arbeitet bei der Kanzlei Redeker Sellner Dahls, die Schavan in dem Rechtsstreit mit der Uni vertritt.
Ihre Anwälte halten das Plagiatsverfahren der Hochschule für fehlerhaft und das Urteil des 15-köpfigen Fakultätsrats für unverhältnismäßig. Erfahrungsgemäß würde in einem ersten Schreiben zunächst einmal Akteneinsicht verlangt werden, so Bracher. Der Rat der Philosophischen Fakultät hatte Schavan vor zwei Wochen wegen "vorsätzlicher Täuschung" in ihrer Promotionsarbeit den vor 33 Jahren erworbenen Doktortitel entzogen.
Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf bestätigte am Mittwoch den Eingang der Klage (Aktenzeichen: 15 K 2271/13), konnte aber keine Angaben über die Dauer des Verfahrens machen. Ein Durchschnittswert aus dem vergangenen Jahr legt aber nahe, dass es bis zu einem Urteil dauern dürfte. 2012 fällten die Richter ihre Urteilssprüche nach durchschnittlich elf Monaten.
Klage war Rücktrittsgrund
Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Bruno Bleckmann, hatte vergangenen Freitag Schavan die schriftliche Begründung für den Entzug des Doktortitels zugestellt. Nach dem Titelentzug durch die Uni Düsseldorf am Abend des 5. Februar hatten Schavans Anwälte Minuten später angekündigt, ihre Mandantin werde gegen die Aberkennung der Doktorwürde vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf juristisch vorgehen.
Vier Tage danach trat Schavan als Ministerin zurück und begründete den Schritt mit ihrer Klage. Ihr juristisches Vorgehen gegen eine Universität beschädige das Amt der Forschungsministerin. Als Plagiatorin sieht sich Schavan weiterhin nicht, sie räumte lediglich Flüchtigkeitsfehler ein. Schavan schloss ihr Studium vor 33 Jahren mit einer Direktpromotion zum Thema "Person und Gewissen" ab. Verliert sie den Grad endgültig, steht sie ohne Studienabschluss da.
Ob die Klage der ehemaligen Ministerin Schavan überhaupt Aussichten auf Erfolg hat, ist strittig. Wolfgang Löwer, DFG-Experte für wissenschaftliches Fehlverhalten, sagte im SPIEGEL-ONLINE-Interview, er kenne kein Verwaltungsgericht, das in einem Plagiatsverfahren gegen eine Fakultät entschieden hätte.
jon/cht/dpa