24.02.2012
Hilfe vom WG-Psychologen
Darf ich den Schmuddel-Typen rauswerfen?
Wohngemeinschaften sind eine tolle Erfindung. Das einzig Lästige sind die Mitbewohner. Sie spülen nicht ab, leeren fremde Nutella-Gläser, haben lauten Sex und noch lautere Musikanlagen. Was tun?
WG-Krach ist für Ludger Büter Alltag. Der 59-jährige Psychologe schlichtet im Auftrag des Kölner Studentenwerks Konflikte in Wohngemeinschaften. Auf dieser Seite lindert er von nun an auch den WG-Kummer der UniSPIEGEL-Leser. Schreibt uns, was euch in den Wohnwahnsinn treibt (wg-kummer@spiegel.de).
Laura H., 23, aus Hamburg:
"Als ich aus dem Urlaub kam, stand ein fremder Kulturbeutel in meinem Bad. Meine Mitbewohnerin sagte, ein Freund von ihr werde ein paar Wochen bei uns wohnen. Er sei arbeitslos. Ich dachte: Okay, kommt vor. Als meine Mitbewohnerin vier Wochen später in den Urlaub fuhr, ging ich davon aus, dass der Freund unsere Wohngemeinschaft mit ihr verlassen hat. Bis es irgendwann nachts an der Tür kratzte. Der Unbekannte hatte einen Schlüssel. Er wohnte noch immer bei mir.
Eine Weile hielt ich still, aber dann sagte ich ihm, er müsse sich eine neue Bleibe suchen, sechs Wochen seien genug, ich sagte das auch meiner Mitbewohnerin. Der Fremde blieb. Er begann sich zu verkriechen, kam nur noch nachts nach Hause. Er wurde immer seltsamer, hinterließ komische Spuren: im Bad Schlamm und auf dem Teppich gelbe Flecken.
Ich fand heraus, dass er obdachlos war und eine Therapie abgebrochen hatte. Meine Mitbewohnerin meldete sich nicht mehr. Eines Abends fand ich einen Zettel mit Kritzeleien in der Küche. Der Typ hatte immer wieder den einen Satz geschrieben: "Ich muss mich erinnern. Ich muss mich erinnern." Da bekam ich Angst. Jetzt frage ich mich: Darf ich den obdachlosen und psychisch kranken Freund meiner Mitbewohnerin rauswerfen, auch wenn er dann auf der Straße landet? Oder muss ich ihm helfen?"
Ludger Büter:
Ich kann keinen Blickwinkel erkennen, der deine Geduld und deinen Opfermut rechtfertigte. Du kannst die Art und Weise, wie deine Mitbewohnerin ihren angeblichen Freund in die WG einführte, ruhig als Übergriff betrachten. Wenn deine Mitbewohnerin einem Arbeitslosen mit psychischen Problemen Obdach geben will, wäre es eine Selbstverständlichkeit gewesen, dass sie dich an der Entscheidung beteiligt. Stattdessen ließ sie dich im Unklaren über die Person, die sie als "Freund" bezeichnete. Vielleicht wollte sie eine moralische Trumpfkarte ausspielen? Wer weist schon den Freund eines Freundes ab?
Die Einquartierung hinter deinem Rücken verschleiert den Status des Unbekannten. Er ist ein Hilfsbedürftiger auf allen behördlichen und medizinischen Ebenen. Indem sich deine Mitbewohnerin in einen mehrwöchigen Urlaub absetzt, entzieht sie sich aller Verantwortung. Die Konsequenzen ihrer scheinbaren Hilfsbereitschaft will sie nicht tragen. Zu diesen Konsequenzen gehört neben dem zunehmend bizarren Verhalten des neuen Mitbewohners die Gefährdung deiner und seiner Sicherheit. Natürlich weckt das deine Angstreflexe.
Für Personen wie diesen "Freund" der Mitbewohnerin sehen deutsche Behörden viele Hilfsmöglichkeiten vor. Angesichts seiner Problematik wäre jede Intervention deinerseits unfruchtbar und aussichtslos. Ich finde es richtig, dass du eine gestaffelte Vorgehensweise gewählt hast, um den Fremden der Wohnung zu verweisen: zuerst eine freundliche Bitte, das WG-Zimmer zu räumen. Danach erst der Rausschmiss. Wie der am besten umzusetzen ist, liegt nicht in meiner Kompetenz. Die praktischste Lösung wäre wohl ein Schlüsseldienst, der das Schloss auswechselt. Bei solchen Dingen muss man aber immer vorsichtig sein, da es juristische Hürden geben kann. Es empfiehlt sich, mit einem Anwalt zu sprechen und den Vermieter der Wohnung zu informieren.

