15.11.2007
Gesetzesnovelle
Kartellamt darf künftig die Strompreise senken
Berlin - In das Kartellrecht wird ein neuer Tatbestand eingeführt, der Missbrauch im Energie-Sektor verbietet. Für ein Eingreifen reicht künftig ein Verdacht aus. Die Beweislast für die Berechtigung der Preiserhöhung liegt erst einmal beim Stromkonzern.
Bisher war es umgekehrt: Die Verbraucher mussten nachweisen, dass ihre Strompreise zu hoch sind - was meist kaum zu leisten war. Wirtschaftsminister Glos erhofft sich sinkende Preise für die Verbraucher.
Die neue Regelung soll ab Januar 2008 in Kraft treten und zunächst vier Jahre lang gelten. Ab 2012 soll der Wettbewerb von selbst funktionieren. Derzeit gebe es auch dem Energiemarkt einen Missstand: Die geplanten Preiserhöhungen stünden in keinem Verhältnis zum Kostenanstieg bei der Stromerzeugung.
Verbraucherschützer und Experten geht die Gesetzesnovelle nicht weit genug: Nach ihrer Überzeugung würden die Maßnahmen nicht ausreichen, um für mehr Wettbewerb unter den Stromanbietern zu sorgen. Sie befürchten zudem, durch die angestrebte Preiskontrolle könnten ausländische Unternehmen am deutschen Stromsektor das Interesse verlieren - was dem Wettbewerb eher schaden würde.
Viele Experten bevorzugen eine Trennung von Stromproduktion und Stromnetzen, um Wettbewerbern leichteren Zugang zu gewähren. Die fordert auch die EU-Kommission, die Bundesregierung lehnt bisher ab. Sie setzt auf mehrere kleine Maßnahmen:
- Die großen Versorger müssen die Preise für die Durchleitung des Stroms nach und nach senken - gemäß der sogenannten Anreizregulierung.
- Auch wird es ihnen künftig schwerer gemacht, Wettbewerbern den Netzzugang zu verweigern.
Die Strompreise sind in den vergangenen Monaten in Deutschland stark gestiegen. E.on
und RWE
, die beiden größten deutschen Versorger, kündigten für das kommende Jahr weitere Preiserhöhungen an. Hunderte kleinere Versorger hatten die Preise im Jahresverlauf ebenfalls angehoben, teils sogar mehrmals.
ssu/AFP/Reuters

