23.02.2012
Keine Enteignung
Richter lassen HRE-Kleinanleger abblitzen
München - Frühere Kleinaktionäre der Krisenbank Hypo Real Estate (HRE) sind mit einer Klage gescheitert. Das Landgericht München wies eine Beschwerde gegen einen Beschluss der Hauptversammlung aus dem Sommer 2009 zurück. Damit wurde damals das Grundkapital des Münchner Immobilienfinanzierers um bis zu 5,6 Milliarden Euro erhöht; neue Aktien durfte nur der Bund erwerben, die anderen Aktionäre nicht.
Die Kläger sahen sich dadurch enteignet. Zudem bemängelten sie, dass ihre Rechte als Anteilseigner durch verkürzte Einberufungsfristen für die Hauptversammlung verletzt worden seien. Das Münchner Landgericht schloss sich dieser Haltung nicht an. Die Kapitalerhöhung stelle sich "nicht als Enteignung" dar, sagte Richter Helmut Krenek. Die Maßnahme sei geeignet gewesen, eine Insolvenz zu verhindern. Gegen Europarecht oder das Grundgesetz sei nicht verstoßen worden.
In der Finanzmarktkrise hatte der Bund die HRE mit rund 150 Milliarden Euro vor dem Untergang bewahrt und letztlich verstaatlicht. Aktionärsanwältin Daniela Bergdolt schloss nicht aus, in Berufung zu gehen. Sie sehe nach wie vor Europarecht verletzt. Zudem stünden aktienrechtliche Fragen im Raum.
Im vergangenen Jahr war eine Klage früherer Kleinaktionäre in zweiter Instanz gescheitert. Damals ging es um einen Nachschlag in Form einer höheren Abfindung oder einer bevorzugten Behandlung bei einem möglichen Börsengang, den die ehemaligen Anteilseigner für ihren Zwangsausschluss verlangt hatten. Das Gericht wies die Forderung ab. Die Aktionäre hatten wegen der massiven Probleme der HRE in der Finanzkrise einen Großteil ihres Geldes verloren.
Die HRE beschäftigt die Justiz weiter. Unter anderem haben Aktionäre gegen die Höhe der Abfindung geklagt, die sie beim Squeeze-Out erhielten. Der ehemalige Bank-Chef Georg Funke klagt gegen seinen Rauswurf und Aktionäre wiederum gegen die Bank, der sie vorwerfen, sie vor der Beinahe-Pleite falsch informiert zu haben.
cte/Reuters/dpa
