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25.05.2012
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Enteignung von Repsol

EU verklagt Argentinien vor WTO

YPF-Zentrale in Buenos Aires: Ärger um Verstaatlichung
REUTERS

YPF-Zentrale in Buenos Aires: Ärger um Verstaatlichung

Der Streit um die Enteignung des spanischen Repsol-Konzerns wird ein Fall für die Welthandelsorganisation WTO: Die EU hat Argentinien wegen der umstrittenen Verstaatlichung des Energieunternehmens YPF verklagt. Brüssel wirft der Regierung in Buenos Aires Protektionismus vor.

Brüssel - Die EU-Kommission will die Abschottung des argentinischen Marktes stoppen und hat deshalb Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO) eingelegt. Auslöser für die Klage ist die Verstaatlichung von YPF, einer Tochtergesellschaft des spanischen Ölkonzerns Repsol Chart zeigen, durch die Regierung in Buenos Aires.

Juristisch dreht sich der Streit um den Vorwurf, Argentinien behindere den Handel durch Einfuhrlizenzen. Import-Beschränkungen in Argentinien betrafen im vergangenen Jahr EU-Ausfuhren im Wert von rund einer halben Milliarde Euro. Da die Regeln ausgeweitet wurden, sind potentiell alle EU-Exporte betroffen - sie beliefen sich 2011 auf 8,3 Milliarden Euro.

"Das Handels- und Investitionsklima in Argentinien verschlechtert sich", sagte EU-Handelskommissar Karel De Gucht. "Das lässt mir keine andere Wahl, als Argentiniens protektionistische Einfuhrregeln anzugreifen." De Gucht rief die anderen internationalen Handelspartner Argentiniens auf, sich der Beschwerde anzuschließen, um das Land wieder zur Öffnung seines Marktes zu zwingen.

Verfahren kann sich über Jahre hinziehen

Die Verstaatlichung von YPF sei "vielleicht die sichtbarste protektionistische Aktion" des südamerikanischen Landes, sagte der Kommissar. YPF war im Mai teilverstaatlicht worden, unter anderem wegen stark gestiegener Ölpreise. Repsol muss 51 Prozent der Aktien an YPF abgeben. Präsidentin Cristina Kirchner hatte den Konzern zum "öffentlichen Versorgungsunternehmen" erklärt.

Die spanische Regierung hatte ohne Erfolg gegen die Enteignung protestiert. Die WTO-Klage war erwartet worden, da die übrigen EU-Regierungen Madrid in dem Streit ihre Unterstützung zugesagt hatten. Nach der Beschwerde hat Argentinien 60 Tage Zeit, auf die Anschuldigungen zu reagieren. Falls bei der WTO Gespräche zur Beilegung des Handelsstreits scheitern, kann in Genf ein sogenanntes Panel zur Schlichtung eingesetzt werden. WTO-Verfahren können sich über Jahre hinziehen.

mmq/dpa/dapd

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insgesamt 4 Beiträge
1. Sind Sie sicher?
Vox libertatis 25.05.2012
Wenn ich die Meldung der WTO richtig verstanden habe, geht es in dem Streitbeilegungsverfahren nicht um die Enteignung von YPF, sondern um bestimmte handelspolitische Massnahmen. In Fragen von Enteignung und Privatisierung ist die [...]
Wenn ich die Meldung der WTO richtig verstanden habe, geht es in dem Streitbeilegungsverfahren nicht um die Enteignung von YPF, sondern um bestimmte handelspolitische Massnahmen. In Fragen von Enteignung und Privatisierung ist die WTO nicht zuständig.
2. Kein Titel.
WinstonSmith. 25.05.2012
So führt es der Artikel doch auch aus: "Auslöser für die Klage ist die Verstaatlichung von YPF, einer Tochtergesellschaft des spanischen Ölkonzerns Repsol , durch die Regierung in Buenos Aires. Juristisch dreht [...]
Zitat von Vox libertatisWenn ich die Meldung der WTO richtig verstanden habe, geht es in dem Streitbeilegungsverfahren nicht um die Enteignung von YPF, sondern um bestimmte handelspolitische Massnahmen. In Fragen von Enteignung und Privatisierung ist die WTO nicht zuständig.
So führt es der Artikel doch auch aus: "Auslöser für die Klage ist die Verstaatlichung von YPF, einer Tochtergesellschaft des spanischen Ölkonzerns Repsol , durch die Regierung in Buenos Aires. Juristisch dreht sich der Streit um den Vorwurf, Argentinien behindere den Handel durch Einfuhrlizenzen. Import-Beschränkungen in Argentinien betrafen im vergangenen Jahr EU-Ausfuhren im Wert von rund einer halben Milliarde Euro. Da die Regeln ausgeweitet wurden, sind potenziell alle EU-Exporte betroffen - sie beliefen sich 2011 auf 8,3 Milliarden Euro."
3.
Vox libertatis 25.05.2012
Nun ja, der Aufmacher erweckt zumindest den Eindruck, als sei die YPF-Enteignung Gegenstand des Verfahrens. Sicherlich ist dieser Vorgang inakzeptabel, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Nun ja, der Aufmacher erweckt zumindest den Eindruck, als sei die YPF-Enteignung Gegenstand des Verfahrens. Sicherlich ist dieser Vorgang inakzeptabel, aber das steht auf einem anderen Blatt.
4. wenn mann genauer hinschaut,
viceman 26.05.2012
dann war die "enteignung" ein logischer schritt argentiniens, weil repsol nicht in dem maße investierte, wie es erforderlich gewesen sein soll. es steht jedem land frei, schlüsselindustreien oder unternehmen [...]
Zitat von sysopDer Streit um die Enteignung de
dann war die "enteignung" ein logischer schritt argentiniens, weil repsol nicht in dem maße investierte, wie es erforderlich gewesen sein soll. es steht jedem land frei, schlüsselindustreien oder unternehmen zurückzuübereignen, die enteignung ist ja , soviel ich mitbekommen habe, gar nicht unentgeldlich. und damit ist es dann keine "enteignung" mehr. ergo, wieder mal jemand,der nicht so spurt, wie sich das die herren in europa vorstellen und sofrt wird aller möglicher und unmöglicher blödsinn zusammengerührt - typisch ...

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