05.02.2013
Bundesfinanzhof
Richter kritisieren Übereifer der Steuerfahnder
Wappen des Bundesfinanzhofs: Klare Worte der Richter
München - Die Jagd auf Steuersünder wird im Bundestagswahlkampf eine Rolle spielen. Doch die obersten Finanzrichter sehen die Aufregung darum und das Engagement mancher Ermittler offenbar skeptisch. Sie haben die Steuerfahndung zur Mäßigung aufgerufen.
Vereinzelt rückten die Fahnder wegen geringer zweifelhafter Beträge Bürgern mit einem Durchsuchungsbeschluss zuleibe, was in der Folge immer wieder auf Kopfschütteln bei den Steuerrichtern stoße, sagte Richter Heinz-Jürgen Pezzer. Er berichtete von einem Fall, in dem die Wohnung eines Steuerzahlers wegen Einkommensteilen auf den Kopf gestellt wurde, die jener zu Recht nicht versteuert hatte. "Das ist so, wie wenn man die GSG 9 zur Regelung des Straßenverkehrs einsetzt", sagte Pezzer.
In einem anderen Fall rückte die Steuerfahndung bei einem Mann an, der in leitender Funktion in einem Verein tätig war. Während des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wurden auch die Vereinsräume durchsucht. Obwohl das Verfahren schließlich eingestellt wurde, forderte die Steuerfahndung den Verein danach schriftlich auf, den Ermittlern weitere Auskünfte über die Tätigkeit des Mannes zu geben. Hierdurch erweckte sie aus Sicht des Bundesfinanzhofs den Verdacht der Steuerhinterziehung und gefährdete damit das Ansehen des Mannes erheblich. Der BFH entschied, dass das Auskunftsersuchen unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig war (Aktenzeichen VIII R 5/10).
"Ein Ermittlungsverfahren ist kein Strafverfahren"
Auch Bundesfinanzhof-Präsident Rudolf Mellinghoff warnte vor unverhältnismäßigen Schritten wie einer Durchsuchung, wenn diese eigentlich nicht notwendig wäre. "Ein Ermittlungsverfahren ist ein Ermittlungsverfahren und kein Strafverfahren", sagte er.
Es komme immer wieder vor, dass die Fahnder nicht sauber zwischen Strafverfahren und Steuerermittlungsverfahren trennten. "Die Steuerfahndung muss sich entscheiden, welches Verfahren sie führen will", sagte Mellinghoff. Durch die Vermischung ergäben sich grundsätzliche Konflikte zwischen Straf- und Steuerjustiz. Zudem würden Betroffene mitunter benachteiligt.
Es gebe Fälle, in denen Steuerpflichtige von den Strafgerichten rechtskräftig verurteilt worden seien und die Instanzen der Finanzgerichte noch nicht entschieden hätten. Dabei habe die Strafjustiz die Möglichkeit, ihre Verfahren bis zu einer Entscheidung der Steuerkollegen aufzuschieben. "Das würde eine Kommunikation unter Gerichten voraussetzen, die es in der Regel nicht gibt", sagte Mellinghoff. Oft entschieden die Strafinstanzen zugunsten zügiger Verfahren. "Denen sitzt die Faust des Bundesgerichtshofs im Nacken: Sie müssen urteilen, entweder schnell oder gar nicht. Und dann urteilen sie lieber schnell."
Der Bundesfinanzhof ist das höchste Steuergericht in Deutschland, dessen Urteile meist über den Einzelfall hinaus relevant sind. Im vergangenen Jahr beschäftigten sich die Richter insgesamt mit fast 3000 Streitigkeiten zwischen Steuerzahlern und Finanzämtern. In fast einem Fünftel der Fälle entschieden sie zugunsten der Steuerzahler. Viele der Fälle betreffen die Absetzbarkeit von beruflich bedingten Werbungskosten.
mmq/dpa/Reuters
