07.10.2010
Sieg vor Gericht
Deutsche Lehman-Tochter muss nicht zahlen
Lehman-Schriftzug: Deutsche Tochter gewinnt gegen englisches Brokerhaus
Frankfurt - Der Insolvenzverwalter der deutschen Lehman-Tochter hat vor dem Frankfurter Landgericht einen Erfolg erzielt: Die Richter der 23. Zivilkammer wiesen eine Klage von Lehman International am Donnerstag ab. Der Insolvenzverwalter des britischen Brokerhauses wollte von seiner deutschen Tochter Lehman Brothers Bankhaus AG eine Milliarde US-Dollar (720 Millionen Euro) zurückverlangen. Doch das lehnte das Gericht ab.
Der Betrag war drei Tage vor der Lehman-Pleite am 15. September 2008 an die deutsche Tochter überwiesen worden. Die Insolvenzverwalter beider Gesellschaften beanspruchten daraufhin das Geld. Der Insolvenzverwalter der britischen Lehman hatte im Juli vor Gericht erklärt, die Kundengelder seien mit der Maßgabe überwiesen worden, sie nach drei Tagen verzinst zurückzutransferieren. Darüber sei ein Treuhand-Vertrag abgeschlossen worden. Dieser Argumentation stimmte das Gericht nicht zu. Deshalb müsse das Geld auch nicht zurückbezahlt werden. Eine Begründung für ihre Klageablehnung nannten die Richter nicht.
Damit bleiben die umgerechnet rund 720 Millionen Euro in der Konkursmasse der Lehman Brothers Bankhaus AG. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, fließt das Geld in die Insolvenzmasse der deutschen Lehman-Bank in Frankfurt - vorerst. Denn wegen des hohen Streitwerts rechnen Prozessbeobachter mit einem Gang durch alle Instanzen. Als nächstes müsste das Oberlandesgericht Frankfurt erneut über die Klage verhandeln.
Wenig Hoffnung für geschädigte Privatanleger
Die Lehman-Pleite hatte im Herbst 2008 Schockwellen in der Weltwirtschaft ausgelöst. Sie zog etliche internationale Lehman-Gesellschaften in die Insolvenz, darunter auch die deutsche Tochter. Bei ihr hatten fast ausschließlich Institutionen und kaum private Kleininvestoren ihr Geld angelegt.
Die rund 50.000 privaten Lehman-Geschädigten in Deutschland hatten meist - inzwischen nahezu wertlose - Inhaberschuldverschreibungen einer niederländischen Lehman-Tochter erworben. Damit haben sie keine Ansprüche im deutschen Insolvenzverfahren. Stattdessen käme die Einlagensicherung des Privatbankenverbandes zum Zuge. Aus ihr wurden die institutionellen Anleger entschädigt.
ulz/dapd/dpa
