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11.10.2011
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Machtkampf bei Media-Saturn

Metro scheitert vor Gericht

Media-Markt-Filiale: Cordes wollte endlich durchregieren
dapd

Media-Markt-Filiale: Cordes wollte endlich durchregieren

Noch eine Schlappe für Eckhard Cordes: Der scheidende Chef des Handelskonzerns Metro wollte den lästigen Streit um mehr Einfluss auf die Geschäfte von Media-Saturn mit einem juristischen Trick regeln. Vor Gericht scheiterte er nun.

Ingolstadt - Die letzten Monate für Eckhard Cordes an der Metro-Spitze werden nicht so einfach wie erhofft: Der scheidende Chef des Handelskonzerns hat im Machtkampf beim Elektronikhändler Media-Saturn vor Gericht eine herbe Schlappe erlitten. Der Düsseldorfer Handelskonzern scheiterte am Landgericht Ingolstadt am Dienstag mit dem Versuch, das Vetorecht der Minderheitsgesellschafter auszuhebeln. Das stärkt den Miteignern um Media-Markt-Gründer Erich Kellerhals den Rücken.

Das Verfahren war ein erster Höhepunkt im Machtkampf bei den zuletzt schwächelnden Elektronikketten Media-Markt und Saturn. Das Gericht hatte die Entscheidung im Juli in einem Hinweis bereits angedeutet.

Metro hält zwar gut 75 Prozent an Media-Markt und Saturn, muss aber Rücksicht auf Kellerhals und seinen Mitgründer Leopold Stiefel nehmen - auch deshalb ist die Dachgesellschaft Media-Saturn-Holding keine abhängige Konzerntochter. Kellerhals und Stiefel halten 21,6 und 3 Prozent. Entscheidungen müssen aber in einer Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von mehr als 80 Prozent getroffen werden. Das verschafft der Minderheit faktisch eine Sperrminorität.

Mit der Gründung eines Beirates wollte Cordes dieses Vetorecht brechen, um endlich durchregieren zu können. Bei Metro häuften sich etwa die Klagen darüber, dass die Schwäche von Media-Markt und Saturn auch mit Blockaden der Minderheitseigner bei der Expansion ins Ausland und beim Internethandel zusammenhängt.

Die Möglichkeit zur Gründung des Beirats geht auf das Jahr 1990 zurück. Damals war der Rat für den Fall vorgesehen, dass die Media-Markt-Gründer aus dem aktiven Geschäft ausscheiden. Der Beirat sollte dann laut Satzung "nach Köpfen mit einfacher Mehrheit" entscheiden.

Wichtiger ist aber ein Folgesatz, der die Stimmgewichtung regelt. Genau dieser Satz macht das Projekt nun unwirksam, denn - wie in der Gesellschafterversammlung - muss auch im Beirat mit einer Mehrheit von 80 Prozent entschieden werden, wenn der Gesellschaftervertrag dies vorsieht. Die Formulierungen seien zwar nicht besonders glücklich gewählt, gesteht der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl der Metro zu. Das ändere aber nichts an der juristischen Bewertung. Die Gründung des Beirats selbst sei allerdings nicht zu beanstanden.

yes/dpa

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insgesamt 4 Beiträge
1. Berichtigung
iman.kant 11.10.2011
"Kellerhals und Stiefel halten 21,6 und 3 Prozent. Entscheidungen müssen aber in einer Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von mehr als 80 Prozent getroffen werden. Das verschafft der Minderheit faktisch eine [...]
"Kellerhals und Stiefel halten 21,6 und 3 Prozent. Entscheidungen müssen aber in einer Gesellschafterversammlung mit einer Mehrheit von mehr als 80 Prozent getroffen werden. Das verschafft der Minderheit faktisch eine Sperrminorität." Die Sperrminorität hält in diesem Fall schon Herr Kellerhals - Hr. Stiefel ist dazu nicht notwendig
2. Sperrminorität unter 25 % + 1 Aktie ?
Gerdtrader50 11.10.2011
Ich kenne die Prozentzahlen am Aktienanteil einer Gesellschaft anders: Ab 25 % Aktienanteile + 1 Aktie tritt meines Wissens die mögliche Sperrminorität in Kraft. Haben sich denn die Prozentzahlen mittlerweile geändert ? Gerne [...]
Ich kenne die Prozentzahlen am Aktienanteil einer Gesellschaft anders: Ab 25 % Aktienanteile + 1 Aktie tritt meines Wissens die mögliche Sperrminorität in Kraft. Haben sich denn die Prozentzahlen mittlerweile geändert ? Gerne höre ich dazu eine Antwort. Vielen Dank dafür.
3. Keine AG
ThomasZett 11.10.2011
Die Media-Saturn Gmbh ist aber keine Aktiengesellschaft und in eine Satzung für eine GmbH kann man so ziemlich alles reinschreiben.
Zitat von Gerdtrader50Ich kenne die Prozentzahlen am Aktienanteil einer Gesellschaft anders: Ab 25 % Aktienanteile + 1 Aktie tritt meines Wissens die mögliche Sperrminorität in Kraft. Haben sich denn die Prozentzahlen mittlerweile geändert ? Gerne höre ich dazu eine Antwort. Vielen Dank dafür.
Die Media-Saturn Gmbh ist aber keine Aktiengesellschaft und in eine Satzung für eine GmbH kann man so ziemlich alles reinschreiben.
4. Danke für die Antwort
Gerdtrader50 11.10.2011
Danke. Ich habs überlesen, dass es eine GmbH ist.
Zitat von ThomasZettDie Media-Saturn Gmbh ist aber keine Aktiengesellschaft und in eine Satzung für eine GmbH kann man so ziemlich alles reinschreiben.
Danke. Ich habs überlesen, dass es eine GmbH ist.

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