18.07.2012
Ermittlungsverfahren
Was Anton Schlecker jetzt droht
Von Maria Marquart
Protest gegen die Familie Schlecker in Dresden: Vorwürfe gegen den Patriarchen
Hamburg - Der Verfall seines Lebenswerkes dürfte für Anton Schlecker bereits ziemlich schmerzhaft gewesen sein. Doch nun drohen dem Unternehmer auch juristische Konsequenzen. Denn die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Schlecker und 13 weitere Beschuldigte. Es geht um den Verdacht der Untreue, der Insolvenzverschleppung und des Bankrotts. All diese drei Tatbestände können laut Gesetz mit jeweils bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Angesichts der Dimensionen der Schlecker-Pleite kämen die Ermittlungen und die Durchsuchungen nicht überraschend, sagt Eberhard Braun, Fachanwalt für Insolvenzrecht bei der Kanzlei Schultze & Braun. "Das ist das große Schleppnetz, das die Staatsanwaltschaft bei großen Insolvenzen auswirft." Jeder denkbare Verdächtige und jeder denkbare Tatbestand werde geprüft.
Doch was steckt wirklich hinter den Vorwürfen - und welche Konsequenzen drohen dem Schlecker-Clan?
Insolvenzverschleppung greift für Anton Schlecker nicht
Beim Vorwurf der Insolvenzverschleppung geht es um den Verdacht, dass die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer Firma "nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig" bei Gericht angezeigt wurde. Allerdings greift der Straftatbestand (Paragraf 15a der Insolvenzordnung) nur für juristische Personen wie Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Anton Schlecker, der sein Drogerieimperium als eingetragener Kaufmann (e.K.) führte, ist davon nicht betroffen. "Er hat das Problem mit der Insolvenzverschleppung nicht", sagt Braun.
Der Straftatbestand könnte aber für Verantwortliche in Tochterfirmen wie IhrPlatz und Schlecker XL gelten, die als GmbH & Co. KG beziehungsweise GmbH firmierten. Braun sieht allerdings auch hier einen Sonderfall. "Ich halte eine Insolvenzverschleppung für unwahrscheinlich, wenn ein eingetragener Kaufmann im Zentrum steht", sagt er.
Hintergrund dieser Vermutung: Anton Schlecker hätte als eingetragener Kaufmann Forderungen an die eigenen Tochterfirmen nicht fällig stellen oder im Rang zurücktreten können. Damit hätten die Töchter die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung vermeiden können.
Bei Bankrott könnten Geschäfte angefochten werden
Während die Insolvenzverschleppung für das Dachunternehmen Anton Schlecker e.K. kein Thema ist, drohen dem Unternehmer unangenehme Fragen wegen des Vorwurfs des Bankrotts. Laut Paragraf 283 des Strafgesetzbuchs ist dieser Tatbestand erfüllt, wenn "bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit" etwa Werte für die mögliche Insolvenzmasse verheimlicht oder beiseite geschafft werden.
Der Straftatbestand greife dann, wenn ein Unternehmer mit dem Vermögen so umgehe, dass Gläubiger geschädigt werden, sagt Braun. "Wenn er also etwas tut, was ein Kaufmann unter normalen Umständen nicht machen würde." Etwa Waren oder Immobilien zum Schleuderpreis zu verkaufen oder gar zu verschenken. Solche Geschäfte sind mehrere Jahre anfechtbar, falls nachweisbar ist, dass beide Geschäftspartner bewusst die Gläubiger schädigen wollten.
Bei Schlecker nahm bereits der Insolvenzverwalter einige Transaktionen unter die Lupe: Laut Berichten hat Arndt Geiwitz von Anton Schlecker gefordert, dass der Firmengründer alle Geschenke und Zahlungen über 100.000 Euro aus den vergangenen zehn Jahren offenlegt. Anton Schlecker soll seinen Kindern noch kurz vor Anmeldung der Insolvenz eine wertvolle Immobilie verkauft haben, die somit nicht Teil der Insolvenzmasse wurde.
Geiwitz sagte der "Südwest Presse", die Ermittlungen gegen Schlecker hätten ihn nicht überrascht. Sie bezögen sich größtenteils auf Tatsachen, die den Berichten und Unterlagen der Insolvenzverwaltung zu entnehmen seien. Er persönlich könne sich aber nicht vorstellen, dass Schlecker in größeren Stil Vermögen in Sicherheit gebracht habe.
Der Vorwurf der Untreue könnte auch die Manager treffen
Neben Anton Schlecker hat die Staatsanwaltschaft 13 weitere Beschuldigte auch wegen des Vorwurfs der Untreue im Visier. Dieser Straftatbestand kann laut Paragraf 266 des Strafgesetzbuchs erfüllt sein, wenn jemand die ihm anvertraute Macht missbraucht und die Pflicht zur Betreuung eines Vermögens verletzt. Bei dem Geschäftsführer einer Firma kann das zum Beispiel der Fall sein, wenn er Firmenvermögen unter Wert verkauft und so nicht den höchstmöglichen Gegenwert erzielt, wie es seine Pflicht gewesen wäre. Als Betrug könne auch gewertet werden, wenn jemand Waren bestellt, obwohl bereits klar ist, dass sie nicht mehr bezahlt werden können, sagt Insolvenzexperte Braun.
Im Einzelfall komme es darauf an, wer die Handlungsmacht hatte. So könnten in einer GmbH neben dem Geschäftsführer auch Prokuristen und Bevollmächtigte zur Rechenschaft gezogen werden, sagt Braun.
Mit einem schnellen Ergebnis bei den Ermittlungen im Fall Schlecker ist kaum zu rechnen. Allein die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen und Daten dürfte Monate dauern. Für Anton Schlecker ist das tragischste Kapitel seines Lebens noch längst nicht abgeschlossen.
mit Material von dpa
