22.01.2013
Trotz Exklusivrechten
EU-Richter erlauben Kurzberichte über Fußballspiele
Sky-Kameramann: Pay-TV-Sender unterliegt vor dem EuGH
Luxemburg - Wer Exklusivrechte für Fußballspiele besitzt, muss anderen Sendern Ausschnitte für Kurzberichte auch künftig fast zum Nulltarif überlassen. Eine entsprechende Entscheidung fällte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Im konkreten Fall ging es um einen Streit zwischen dem österreichischen Sender Sky und dem ORF. Sky hatte Exklusivrechte für die Ausstrahlung bestimmter Spiele der UEFA Europa League für Österreich erworben. Auf Antrag des ORF ordnete die Regulierungsbehörde KommAustria an, dass Sky dem ORF das Kurzberichterstattungsrecht einzuräumen hat, ohne dass andere Kosten als jene für den Zugang zum Satellitensignal erstattet werden müssen. Diese belaufen sich auf null Euro.
Der Bezahlsender hatte die Entscheidung angefochten, doch der EuGH bestätigte sie nun: Die quasi kostenlosen Kurzberichte seien durch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste geschützt, die freie Informationen über Ereignisse von großem öffentlichen Interesse sicherstellen soll. Allerdings dürfen die Ausschnitte nur in allgemeinen Nachrichtensendungen gezeigt werden und nicht länger als 90 Sekunden dauern.
cte/dpa
