25.01.2013
Vorsätzliche Körperverletzung
Schönheitspapst Mang zu Geldstrafe verurteilt
Von Markus GrillHamburg - Das Amtsgericht Lindau hat einen der prominentesten deutschen Ärzte verurteilt: Schönheitspapst Werner Mang von der Bodenseeklinik hat einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung in acht Fällen erhalten. Wie die Staatsanwaltschaft Kempten im Allgäu mitteilte, wurde gegen den Professor als ärztlichen Direktor der Bodenseeklinik eine Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen erlassen.
Nach Informationen des SPIEGEL soll die Geldbuße insgesamt rund 300.000 Euro betragen. Mang habe den Strafbefehl, der bereits vor einer Woche ergangen sei, inzwischen akzeptiert. Die Strafe sei also rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Mang werde zur Last gelegt, dass er von Januar bis April 2009 in seiner Klinik einen Arzt habe operieren lassen, obwohl er wusste, dass dieser über keine gültige Approbation verfüge. Die Patienten hätten "bei Kenntnis der fehlenden Approbation keine Zustimmung zum medizinischen Eingriff gegeben", schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Erklärung.
Anlass der Ermittlungen war ein Bericht des SPIEGEL vom Oktober 2011, der darlegte, dass Mang von einer Mitarbeiterin der Bodenseeklinik bereits im Jahr 2009 schriftlich darauf hingewiesen wurde, dass der Arzt Dr. Hecker über gar keine Approbation verfüge. Dennoch führe er in der Klinik eigenständig Operationen durch. Dieser Ärztin hatte Prof. Mang geantwortet: "Dr. Hecker hat eine offizielle Bewilligung, ärztliche Leistungen zu vollbringen, wie ... Assistenz bei Operationen unter meiner Aufsicht."
Der SPIEGEL berichtete damals jedoch, dass mehrere OP-Berichte zeigen, dass Hecker keineswegs nur als Assistent, sondern als alleiniger Operateur arbeitete. Über seinen Anwalt Steffen Ufer ließ Mang damals mitteilen: "Die Behauptung, dass Dr. Hecker ohne Assistenz operiert hätte, ist für unseren Mandanten vollkommen neu."
Ermittlungsbehörden stellten einige Fälle ein
In der Begründung für den Strafbefehl teilt die Staatsanwaltschaft nun mit, dass Mang Hecker "trotz Kenntnis" der fehlenden Approbation habe operieren lassen. Die Ermittlungsbehörde wirft Mang vor, Hecker im Frühjahr 2009 "in acht Fällen plastische, ästhetische oder rekonstruktive Operationen ermöglicht zu haben." Das heißt nicht, dass es nicht noch mehr Fälle gebe, teilte Staatsanwalt Gunther Schatz auf Anfrage mit. "Aber wir haben auch Fälle eingestellt, weil die betroffenen Patienten keine Angaben machen wollten."
Nach Veröffentlichung des SPIEGEL-Berichts hatten die Präsidenten mehrerer Fachgesellschaften Ermittlungen gegen Mang gefordert. Sein Berufskollege Wolfgang Gubisch, bis 2012 Präsident der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen, sagte damals: "Es ist notwendig, dass die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe klärt, denn die Ärztekammern sind dazu nicht in der Lage." Auch der Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, Peter Vogt, sagte: "Wenn bei Mang tatsächlich ein Arzt ohne Zulassung operiert haben sollte, wäre das ein schwerwiegender Verstoß. Die Grundsätze der Patientensicherheit und das geltende Berufsrecht erfordern eine dringliche Aufklärung."
Gegen den Operateur Hecker hat das Amtsgericht Lindau ebenfalls einen Strafbefehl in Höhe von 220 Tagessätzen wegen vorsätzlicher Körperverletzung erlassen. Mangs Anwalt Steffen Ufer war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.


