06.02.2012
Geplatzte Brustimplantate
Geschädigte verklagen Allianz-Versicherung
Implantate: Richtungsweisendes Urteil?
Düsseldorf - Im Skandal um schadhafte Brustimplantate wollen Geschädigte nun auch Deutschlands größten Versicherer Allianz zur Kasse bitten. Wie das "Handelsblatt" berichtet, hat eine Münchner Patientenkanzlei ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage beim Landgericht Karlsruhe auf die Allianz ausgedehnt. "Wir vertreten etwa 80 Geschädigte", sagte der Klägeranwalt Michael Graf der Zeitung.
Die Allianz ist der Haftpflichtversicherer der Firma Poly Implant Prothèse (PIP), die die mit Industriesilikon gefüllten Implantate in Umlauf gebracht hatte. Der zeitweilig inhaftierte Gründer von PIP, Jean-Claude Mas, hatte zugegeben, bewusst das falsche und billigere Silikon eingesetzt zu haben. Bislang glaubten Rechtsexperten dem Bericht zufolge, dass die Allianz nicht wegen vorsätzlichen Handelns ihres Kunden einstehen müsste.
Vorbild Frankreich
Die Anwälte der Kanzlei Zierhut und Graf dagegen stützen sich in ihrer Klage auf ein französisches Urteil vom 11. Januar, in dem das Gericht in Toulon die französische Allianz-Tochter zum Pflichtversicherer von PIP erklärt. Damit müsste der Konzern auch bei Vorsatz haften. Das Unternehmen PIP ist inzwischen pleite.
Das Blatt zitiert die Allianz mit der Aussage, sie sehe das französische Urteil "nicht als richtungweisend an". Zudem laufe derzeit noch eine Klage des Konzerns gegen PIP, mit der sich die Allianz von der Versicherungspflicht befreien will. Schließlich sei der Versicherer selbst getäuscht worden, betonte ein Allianz-Sprecher.
PIP hatte über Jahre hinweg Brustimplantate mit nicht zugelassenem Silikon verkauft, das zum Teil von der deutschen Firma Brenntag stammte. Die Implantate stehen im Verdacht, besonders reißanfällig zu sein. Ausgetretenes Silikon hat bereits in manchen Fällen entzündliche Reaktionen ausgelöst. Außerdem besteht möglicherweise die Gefahr einer Krebserkrankung. Mehr als 300.000 PIP-Implantate wurden weltweit verkauft.
boj/dpa
