Lade Daten...
01.06.2012
Schrift:
-
+

Amnog-Premiere

Erstes Medikament durchläuft Preisverhandlungen

Corbis

Dass Pharmahersteller in Deutschland den Nutzen ihrer Innovationen belegen und über den Preis verhandeln müssen, ist neu - aber seit 2011 Gesetz. Mit Ticagrelor von AstraZeneca hat nun das erste Medikament die Bewertung durchlaufen. Konnten die Kassen Ausgaben in Millionenhöhe verhindern?

Hamburg - Eine Premiere der besonderen Art: Mit Start des neuen Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts (Amnog) muss sich seit 2011 jedes innovative Medikament auf seinen Zusatznutzen prüfen lassen. Unter der Nummer A11-02 trat das Herzinfarktmittel Ticagrelor im vergangenen Juli seinen Weg durch alle Bewertungen an - nun haben sich Hersteller AstraZeneca und der Spitzenverband der Krankenkassen auf einen Preis geeinigt.

Man arbeite noch an einer detaillierten Formulierung der Vertragsvereinbarungen, erklärt AstraZeneca-Sprecher Florian Dieckmann, die Unterschrift beider Parteien solle in Kürze erfolgen. Er nennt den Abschluss aber "erfolgreich". Der verhandelte Preis, für den die Verhandlungspartner bis zur Vertragsunterzeichnung Vertraulichkeit vereinbart haben, gilt rückwirkend zum 1. Januar 2012.

Experten schätzen, dass es bei den Preisverhandlungen allein bei Ticagrelor unter dem Strich um mögliche Einsparungen an Arzneikosten im zweistelligen Millionenbereich für die Krankenkassen ging. Zuletzt gaben sie insgesamt rund 32 Milliarden Euro für Arzneimittel aus.

Nutzen muss belegt werden

Für Pharmahersteller stellt das Amnog eine deutliche Änderung dar: Statt die Preise für ihre neuen patentgeschützten Arzneimittel wie bislang selbst festsetzen zu können, müssen sie nun deren Zusatznutzen prüfen lassen. Dafür müssen sie zunächst beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), ein Dossier vorlegen. Aus den Unterlagen muss der Vorteil des neuen Mittels im Vergleich zu einer "zweckmäßigen Therapie" klar hervorgehen.

"Nur wenn ein Zusatznutzen belegt werden kann, darf ein Höchstpreis verlangt werden", erklärte Philipp Rösler (FDP), seinerzeit noch in seiner Rolle als Gesundheitsminister, den Plan, mit dem zwei Milliarden Euro Arzneimittelausgaben eingespart werden sollen. Wird kein Zusatznutzen festgestellt, landet die vermeintlich innovative Pille in einer unteren Preisklasse: Sie wird in eine Festbetragsgruppe eingestuft.

Die Preisverhandlungen bei innovativen Mitteln mit Zusatznutzen übernimmt wiederum der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen. Für Ticagrelor starteten die Verhandlungen im Januar 2012. Sowohl die Kassen als auch der Hersteller betonten, es ginge ihnen um einen fairen Preis.

Doch es galt als wahrscheinlich, dass beide darunter nicht dasselbe verstanden. Der Vizechef des Kassen-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg, erklärte, dies bedeute für ihn, "dass sich die Gewinne der Pharmaindustrie am Zusatznutzen für die Patienten orientieren und nicht an den Wunschvorstellungen der Aktionäre". Der Verhandlungsführer von AstraZeneca, Claus Runge sagte, das neue Präparat sei eine echte Innovation.

Von der ersten zentralen Preisverhandlung wird eine Signalwirkung für Dutzende weitere Verhandlungsrunden zu anderen Mitteln erwartet, die noch anstehen. Allerdings haben bereits einige Pharmakonzerne, darunter Pfizer, GlaxoSmithKline, Boehringer Ingelheim und Lilly, die Verhandlungen mit dem Gba ausgesetzt oder vertagt, da man sich nicht auf eine Vergleichstherapie für die anfängliche Nutzenbewertung einigen konnte.

Forum

Diskutieren Sie über diesen Artikel
insgesamt 2 Beiträge
1.
flekki 01.06.2012
Eine kleine Ungenauigkeit im Text könnte etwas verwirren. Denn die Dossiers sind beim G-BA einzureichen, der dann eine Bewertung vom IQWiG erstellen lassen kann. Daher sind die Probleme der Hersteller auch in der Verhandlung mit [...]
Eine kleine Ungenauigkeit im Text könnte etwas verwirren. Denn die Dossiers sind beim G-BA einzureichen, der dann eine Bewertung vom IQWiG erstellen lassen kann. Daher sind die Probleme der Hersteller auch in der Verhandlung mit dem G-BA (letzter Absatz) und nicht mit dem IQWiG.
2. Was soll's ?
Friedrich der Streitbare 01.06.2012
Wäre ich Herstellers eines in der Tat innovativen Medikamentes, dass ich für z.B. 100 € pro Einheit in den Markt bringen möchte, dann reiche ich die geforderten Unterlagen ein und gebe als Preis 133 € an. In den Verhandlungen [...]
Wäre ich Herstellers eines in der Tat innovativen Medikamentes, dass ich für z.B. 100 € pro Einheit in den Markt bringen möchte, dann reiche ich die geforderten Unterlagen ein und gebe als Preis 133 € an. In den Verhandlungen bewillige ich zähneknirschend einen Rabatt von 25%. Ziel erreicht. Wenn es ganz schlecht läuft, verzichte ich zunächst auf Deutschland und biete das Medikament in einem anderen Land an. Die von dort kolportierten Behandlungserfolge, werden dann schon den nötigen Druck auf die hiesigen Stellen erzeugen.

Empfehlen

MEHR AUF SPIEGEL ONLINE

MEHR IM INTERNET

Verwandte Themen

Fotostrecke

Fotostrecke

Artikel

News verfolgen

Lassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Wissenschaft
Twitter RSS
alles zum Thema Gesundheitssystem
RSS
Top

© SPIEGEL ONLINE 2013 Alle Rechte vorbehalten