15.06.2012
Schleichende Privatisierung
Experten warnen vor Kartellrecht für Kassen
Von Nicola KuhrtBerlin - Es sind Sätze, die das deutsche Gesundheitswesen völlig umkrempeln könnten: Der aktuelle Entwurf zum "Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen" (GBW) sieht vor, das Wettbewerbsrecht auf alle wettbewerblichen Tätigkeiten der Krankenkassen zu erweitern. Was schlicht bürokratisch klingt, könnte in letzter Konsequenz bedeuten: Patienten würden zu Kunden, Krankenkassen zu Unternehmen, sagen Oppositionspolitiker.
"Langfristig steht eine flächendeckende medizinische Versorgung in Frage", erklärte SPD-Politikerin Bärbel Bas am Freitag bei der ersten Bundestagsdebatte über die Novelle. Der gesundheitspolitische Sprecher der Partei, Karl Lauterbach, warnte vor dem Ende der Kooperationen zwischen den Kassen.
Tatsächlich arbeiten Krankenkassen in vielen Bereichen zusammen. Auch Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, der obersten Selbstverwaltung aus Kassen, Krankenhäusern und Ärzten, könnten betroffen sein. Dort wird bislang etwa festgelegt,
- welche Medikamente von den Kassen nicht bezahlt werden, weil sie nicht wirken,
- welche Präventionsangebote und Kurse von einer Krankenkasse bezahlt werden,
- welche Screening-Programme für die Versicherten angeboten werden,
- ob Register eingeführt werden, etwa für Knochenmarkspenden,
- welche Projekte der Integrierten Versorgung stattfinden, in denen in bestimmten Regionen Ärzte und Krankenhäuser zusammenarbeiten.
Das alles wäre nach Meinung der Kritiker nicht mehr möglich, sollte für die Kassen das Kartellrecht gelten. Denn das Bundeskartellamt entscheidet nach Wettbewerbskriterien - und nicht danach, ob etwas sozialpolitisch gewollt ist. Wenn nur ein Konkurrent Beschwerde einlegt und auf sein Recht klagt, könne es zu Verzögerungen kommen - und nicht zu Lösungen im Sinne des Patienten. Ob die Kritiker das Gesetz noch stoppen können, erscheint mehr als fraglich: Da der Bundestag in diesem Fall nicht zustimmen muss, gilt es als nahezu sicher, dass das Gesetz wie von der Regierung geplant im September verabschiedet wird.
"Die bestehenden Modelle würden zwar erst einmal weiterlaufen", sagt Lauterbach. Doch neue Kooperationen könnten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht eingeführt werden. "Wenn es schlecht läuft, schafft sich die Gesundheitspolitik damit selbst ab", sagte Lauterbach. Zudem werde das Bundeskartellamt zu sehr gestärkt. Da das Kartellrecht in weiten Zügen dem EU-Recht unterliege, "verschenken wir unsere Kompetenzen unnötig an die EU", sagt Lauterbach.
Gesundheitsexperten sehen inzwischen einen Höhepunkt in den jahrzehntelangen Versuche des Wirtschaftsministeriums, die Kontrolle über das öffentlich-rechtliche Gesundheitswesen zu erlagen. Sie sprechen von einem "schleichenden Prozess der Privatisierung", das Soziale im Gesundheitswesen gerate unter die Knute des Kartellrechts.
Kritik auch aus der Koalition
Selbst aus den eigenen Reihen hagelt es Kritik an dem Gesetzvorhaben der Koalition. Johannes Singhammer, stellvertretender Vorsitzender der CSU, warnt mit drastischen Worten vor der Ausweitung des Kartellrechts, das nur zu unnötiger Rechtsunsicherheit führte. Es sei dann unklar, ob bei neuen Kooperationen zwischen den Kassen zunächst das Bundesversicherungsamt (BVA) oder gleich das Kartellamt entscheiden müsste.
Die Bundesregierung reagierte bisher gelassen auf jede Kritik. Man sehe keine Konflikte, erklärt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Wettbewerbliche Elemente seien schon in der Vergangenheit gestärkt worden, Kassen könnten Selektivverträge abschließen und Wahltarife anbieten. Auch der 2009 eingeführte kassenindividuelle Zusatzbeitrag sei ein wichtiges Kriterium, mit dem sich die Kassen im Wettbewerb voneinander unterscheiden könnten.
Zudem gelte das Kartellrecht bereits, wenn die Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern die Preise neuer Medikamente verhandelten. Kooperationen zwischen den Kassen seien weiterhin möglich, schreibt auch das Wirtschaftsministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der Linken.
Kartellamt erhältviel Spielraum
In dem Gesetzentwurf stehe zwar der entsprechende Passus, monieren Kritiker. Ergänzt werde er aber mit einem Nachsatz: "Nur wenn das gemeinsame Verhalten nach Vorschriften des GWB als wettbewerbswidrig einzustufen ist, kann das Bundeskartellamt eingreifen." Ein Passus, der dem Kartellamt viel Spielraum für Eingriffe lasse, befürchten die Kritiker.
"Es ist wichtig, den Gesundheitsmarkt stärker für den Wettbewerb zu öffnen", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Davon würden die gesetzlichen Kassen und die Versicherten profitieren. Eine verbesserte Anwendung des Wettbewerbsrechts bedeute nicht, wie von den Kassen behauptet, dass ihr sozialstaatlicher Versorgungsauftrag preisgegeben werde.
Würden die Regierungspläne nicht verwirklicht, bestehe die Gefahr, dass die Nachfragemacht der Kassen unkontrolliert ausufert. Auch bei den Arzneimittel-Rabattverträgen gäbe es erhebliche Probleme, sagt Mundt.

