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Panorama

Iranerin Reyhaneh Jabbari

Letztes Gnadengesuch offenbar abgelehnt

Sie hat ihren Vergewaltiger getötet und soll nun hingerichtet werden: Reyhaneh Jabbaris Schicksal hat international Empörung ausgelöst. Nach SPIEGEL ONLINE-Informationen schaltet sich jetzt EU-Parlamentspräsident Martin Schulz ein.

AFP

Reyhaneh Jabbari vor Gericht (Foto von 2008): Martin Schulz fordert Irans Parlament zum Handeln auf

Von Gesa Mayr
Mittwoch, 15.10.2014   18:04 Uhr

Teheran/Hamburg - Der Druck auf Irans Regierung steigt: Der Präsident des Europäischen Parlaments hat sich im Fall der zum Tode verurteilten Reyhaneh Jabbari für eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgesprochen. In einem Brief, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, an den iranischen Parlamentschef Ali Laridschani äußerte Martin Schulz "große Sorge".

Er habe mehrere Hinweise erhalten, wonach Reyhaneh Jabbari keinen fairen Prozess bekommen habe, heißt es in dem Dokument, das auf den 8. Oktober datiert ist.

Vor dem Hintergrund der positiven Beziehungen zwischen Iran und der EU forderte Schulz seine Kollegen auf, alle nötigen Schritte zu unternehmen, um Jabbari ein faires Wiederaufnahmeverfahren zu gewährleisten - unter Ausschluss der Todesstrafe.

Seit sieben Jahren sitzt die 26 Jahre alte Jabbari wegen Mordes an einem ehemaligen Mitarbeiter des iranischen Geheimdienstes in der Todeszelle. Die junge Frau hatte auf Notwehr plädiert: Morteza Abdolali Sarbandi habe sie angegriffen und vergewaltigen wollen.

Nachdem ihr Schicksal international Proteste auslöste, war die Hinrichtung Jabbaris zuletzt immer wieder verschoben worden. Ein letztes Gnadengesuch der 26-Jährigen wurde offenbar abgelehnt. Dies berichtet Fariborz Jabbari, der Onkel der Todeskandidatin, SPIEGEL ONLINE.

Onkel berichtet von abgeschmetterten Gnadengesuch

Ihm zufolge hat es ein Treffen zwischen Reyhaneh Jabbari und der Familie des Toten gegeben. Nach iranischem Recht der "Kisas", dem Vergeltungsgesetz nach dem Prinzip Auge um Auge, Zahn um Zahn, kann sie Reyhaneh begnadigen. Doch offenbar bestehen die Sarbandis darauf, dass die Verurteilte den Vorwurf der Vergewaltigung zurücknimmt, um die Ehre des Getöteten wiederherzustellen.

"Reyhaneh sagt, sie wird nicht lügen, auch wenn sie mit ihrem Leben dafür bezahlen muss", sagt Fariborz Jabbari. Auch ein Gnadengesuch der Mutter, Shole Pakravan, habe die Familie Sarbandi abgeschmettert. "Für meine Nichte herrscht nun akute Lebensgefahr", sagt Fariborz Jabbari. Die Hinrichtung von Reyhaneh könne vielleicht schon kommende Woche stattfinden.

Die Autorin auf Twitter:

Todestrafe weltweit: Urteile und Hinrichtungen 2013

Sie können auf die eingefärbten Länder klicken, um mehr über die Situation in den jeweiligen Staaten zu erfahren.

Anmerkung: Folgende Länder, die die Todesstrafe anwenden, werden nicht dargestellt: Antigua und Barbuda, Barbados, Dominica, die Malediven, die Komoren, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, Singapur und Tonga. Auf Barbados wurde 2013 eine Person zum Tode verurteilt.

insgesamt 10 Beiträge
steueragent 15.10.2014
1. Ich würde 50 Euro geben.
Bei rund zehntausend Mitstreitern kämen somit 500.000 Euro zusammen, die man der Familie des Getöteten als Entschädigung anbieten könnte. Somit würden sie evt. dem Gnadengesuch zustimmen. Wer kann so etwas organisieren? Nur [...]
Bei rund zehntausend Mitstreitern kämen somit 500.000 Euro zusammen, die man der Familie des Getöteten als Entschädigung anbieten könnte. Somit würden sie evt. dem Gnadengesuch zustimmen. Wer kann so etwas organisieren? Nur so eine Idee von mir.
Ronnyrichard 15.10.2014
2. Notwehr war doch nicht auszuschließen!
Allein deshalb hätte kein Todesurteil verhängt werden dürfen!
Allein deshalb hätte kein Todesurteil verhängt werden dürfen!
slava grof 15.10.2014
3. Ich würde 50 Euro geben.
ich auch
ich auch
spon-facebook-10000494577 15.10.2014
4. Ich würde 50 Euro geben.
@steueragent (1. Post) Gute Idee - ich ebenfalls!
@steueragent (1. Post) Gute Idee - ich ebenfalls!
darthmax 15.10.2014
5. 50 €
ich auch
ich auch
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Wie Menschen hingerichtet werden

Giftspritze
Bei der Hinrichtung mit einer Giftspritze werden dem Verurteilten in der Regel drei Substanzen verabreicht: ein Narkosemittel, damit der Todgeweihte nichts spürt, ein Lähmungsmittel, damit sein Körper nicht zuckt, und schließlich das Salz Kaliumchlorid, damit das Herz aufhört zu schlagen. Dieses geschieht binnen zwei Minuten. Anfangs wurden die Substanzen manuell gespritzt, mittlerweile kommen Injektionsmaschinen zum Einsatz.

Bei der angeblich besonders "humanen" Hinrichtungsart können jedoch Probleme auftreten. Werden die Substanzmengen falsch berechnet oder die Mittel zu früh gemischt, verlängert sich der Sterbevorgang. Verzögert sich die Wirkung des Betäubungsmittels, ist das Opfer möglicherweise noch bei Bewusstsein, wenn die Lähmung der Lunge eintritt. Zudem kommt es vor, dass statt in eine Vene in Muskelfleisch injiziert wird - das Opfer erleidet dann starke Schmerzen.
Elektrischer Stuhl
Die Hinrichtung mit dem elektrischen Stuhl wurde 1888 in den USA mit der Begründung eingeführt, sie sei humaner als das Erhängen. Das Opfer wird auf einen eigens dafür gebauten Stuhl geschnallt. Am Kopf und an den Beinen des Häftlings befestigen die Vollstrecker die Elektroden. Der Verurteilte wurde an diesen Stellen zuvor rasiert, damit ein optimaler Kontakt zwischen Elektroden und Körper besteht. Anschließend löst der Henker starke Stromstöße aus. Das Opfer stirbt durch Herzstillstand und Lähmung der Atemwege.

Die Stromschläge haben Verbrennungen der inneren Organe des Opfers zur Folge. "Oft werfen die Stromstöße den Gefangenen nach vorn in die angelegten Haltegurte; er uriniert, entleert den Darm oder erbricht Blut", berichtet Amnesty International. Die Luft sei vom Geruch verbrannten Fleisches erfüllt.
Gaskammer
Das Opfer wird in einer luftdichten Kammer an einen Stuhl geschnallt. Anschließend leiten Vollstreckungsbeamte Giftgas in den Raum, zum Beispiel Zyanid. Weil Zyanid ein Enzym in der Zellatmungskette hemmt, verhindert es die Sauerstoffversorgung des Körpers, der Betroffene erstickt.

Wenn der Todeskandidat das Zyanid jedoch nicht einatmet, weil er die Luft anhält, verzögert sich das Verfahren. Er kann auch langsamer atmen. Laut Amnesty International können lebenswichtige Organe noch für kurze Zeit weiter funktionieren, unabhängig davon, ob der Gefangene bereits bewusstlos ist oder nicht.
Strang
Der Gefangene bekommt eine Schlinge um den Hals gelegt und fällt anschließend in die Tiefe. Durch den Ruck des Stranges bricht das Genick, das Opfer wird bewusstlos. Diese Art der Hinrichtung erfordert ein hohes Maß an Erfahrung. Der Henker muss die Länge des Strickes so berechnen, dass der Fall des Körpers zu einem Genickbruch und damit zu einem schnellen Tod führt. Ansonsten kann der Kopf beim Fall auch abgetrennt werden - oder aber der Verurteilte erleidet einen grausamen Erdrosselungstod.

Nach Informationen von Amnesty International starben manche Opfer erst, nachdem die Wärter sie an den Beinen nach unten gezogen hatten.
Erschießen
Entweder eine Person oder ein ganzes Exekutionskommando schießen auf das Opfer. Dieses stirbt durch Verletzungen lebenswichtiger Organe wie beispielsweise des Herzens, durch Schädigung des zentralen Nervensystems oder durch Verbluten. Nach Angaben von Amnesty International ist der Kopfschuss in asiatischen und arabischen Ländern die am häufigsten angewandte Methode.

Bei gezielten Kopfschüssen wird das Opfer sofort bewusstlos. Treffen die Schützen jedoch stattdessen zuerst den Rumpf, ist es möglich, dass der Todgeweihte länger bei Bewusstsein bleibt.
Enthauptung/Guillotine
Diese Exekutionsmethode wird hauptsächlich in arabischen Ländern angewandt. Der Henker trennt mit einem Schwert den Kopf des Opfers ab. Wenn die scharfe Klinge die Wirbelsäule umgehend durchtrennt, wird der Verurteilte augenblicklich bewusstlos. Mitunter sind aber mehrere Hiebe notwendig, da das Schwert eine verhältnismäßig leichte Waffe ist. Die Dauer der Hinrichtung und damit auch der Qualen für den Hingerichteten hängt deshalb von der Kraft und Genauigkeit des Henkers ab.

Das Fallbeil, nach dem französischen Erfinder Guillotine genannt, wurde bereits im 18. Jahrhundert eingeführt - als "humane" Tötungsmaschine. Bis weit ins 20. Jahrhundert hinein wurden Menschen in Frankreich mit der Guillotine hingerichtet
Steinigung
Die Steinigung wird vor allem zum Vollzug von Todesstrafen auf Basis des islamischen Scharia-Rechts angewandt - etwa wegen Ehebruchs. In Iran ist die Steinigung als Hinrichtungsmethode gesetzlich vorgesehen. Das Opfer wird in der Regel vorher bis zum Hals in die Erde eingegraben. Der Tod tritt durch Ersticken oder durch Verletzungen am Kopf oder an anderen Körperteilen ein. Weil ein Mensch unter Umständen mehrere Steinwürfe übersteht, ohne das Bewusstsein zu verlieren, kann eine Steinigung ein langsames Sterben bewirken, konstatiert Amnesty International.

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