Ukraine-Konflikt
EU plant Sanktionen gegen wichtige russische Branchen
Brüssel - In der Ukraine-Krise haben sich die Vertreter der 28 EU-Regierungen grundsätzlich auf Wirtschaftssanktionen gegen Russland geeinigt. Die EU-Kommission wurde beauftragt, eine entsprechende Verordnung bis Montag auszuarbeiten - diese könnte dann frühestens am Dienstag von den EU-Botschaftern abgesegnet werden.
Die geplanten Sanktionen betreffen nach Angaben von Diplomaten unter anderem den Zugang Russlands zu europäischen Finanzmärkten sowie den Handel mit Rüstungsgütern, Schlüsseltechnologien vor allem für den Energiesektor und mit Gütern, die außer einem zivilen auch einen militärischen Nutzen haben. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters schlägt der Ratsvorsitzende Herman Van Rompuy den EU-Mitgliedstaaten vor, dass Ausrüstung für die Ölförderung zu möglichen Sanktionen zählen, Technik für die Gasförderung aber ausgenommen sein sollte.
Ashton: "Die Richtung ist sehr klar"
Die EU-Botschafter der 28 Mitgliedstaaten hatten nach Donnerstag auch am Freitag über ein solches Maßnahmenpaket beraten, mit dem die EU auf den mutmaßlichen Abschuss des Fluges MH17 mit 298 Insassen über der Ostukraine reagiert. Bisher gab es Strafmaßnahmen nur gegen einzelne Personen in Russland. Nun will die EU offenbar zur lange vermiedenen nächsten Stufe übergehen - Wirtschaftssanktionen gegen ganze Branchen.
"Die Richtung ist sehr klar", sagte die Sprecherin der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton. "Aber wir sind noch nicht da." Offen ist noch, ob für den offiziellen Beschluss solcher Sanktionen ein Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs der EU einberufen wird - in diesem Fall würden die Sanktionen wohl erst am Freitag kommender Woche beschlossen werden. Möglich sind auch ein Treffen der Außenminister oder ein Beschluss im schriftlichen Verfahren.
Bei ihrem Treffen am Donnerstag hatten sich die EU-Botschafter nach Angaben von Diplomaten darauf verständigt, die gezielten Strafmaßnahmen auf 15 weitere Ukrainer und Russen, neun Institutionen sowie neun Unternehmen auszuweiten. Die Namen der Betroffenen sollten am Freitagnachmittag im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und die Strafmaßnahmen damit in Kraft treten.
kes/dpa/AFP