Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
SPD sucht Mehrheit gegen Paragraf 219a
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gemäß Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig, aber in bestimmten Situationen straffrei. Eine Besonderheit steht allerdings auch in Paragraf 219a: Demnach ist es Ärzten verboten, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben.
Die SPD will nun gemeinsam mit anderen Parteien im Bundestag dem Werbeverbot ein Ende setzen. Denn oft verläuft die Grenze zwischen Werbung und Aufklärung fließend - gerade erst ist eine Frauenärztin verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.
Konkret hat die Bundestagsfraktion der Sozialdemokraten nun einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches beschlossen. Auf der Grundlage wolle die Partei "eine gemeinsame interfraktionelle Initiative ausloten", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl in Berlin.
Bereits Anfang Dezember hatte der SPIEGEL berichtet, dass Berlins Justizsenator gegen den Paragrafen vorgehen will.
"Der Paragraf 219a passt nicht mehr in die Zeit", betonte Högl. Er kriminalisiere Ärzte, auch wenn sie nur über die angebotene Leistung Auskunft gäben. Für eine Abschaffung des Gesetzes sprechen sich auch Linke und Grüne aus. Aus der FDP kommt der Vorschlag, das Gesetz so abzuschwächen, dass künftig nur noch die "grob anstößige" Werbung für Schwangerschaftsabbrüche strafbar ist.
Demgegenüber lehnt die Union die Abschaffung des Gesetzes ab. Dass die SPD ihren Vorstoß ausgerechnet jetzt - mitten in den beginnenden Gesprächen über eine mögliche Große Koalition - vorlegt, dürfte manchen Konservativen als unfreundlicher Akt erscheinen.
SPD, Linke, Grüne und FDP hätten gemeinsam eine Mehrheit im Bundestag.
dop/AFP