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Politik

Verfassungsrichter zu ESM

Karlsruhe genehmigt Rettungsschirm mit Vorbehalten

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM abgelehnt. Deutschland muss bei der Ratifizierung der Verträge aber sicherstellen, dass die Haftung begrenzt ist und neue Zahlungen nur nach Zustimmung der Regierung und des Bundestags möglich sind.

Foto: DPA
Mittwoch, 12.09.2012   10:17 Uhr

Karlsruhe - Es ist ein historisch wichtiges Signal für die Euro-Rettung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Mitwirkung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt gebilligt - allerdings nur unter Vorbehalt. Das erklärten die obersten Richter in Karlsruhe.

Die Ratifizierung könne erst abgeschlossen werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung der deutschen Vertreter in den ESM-Gremien - Gourverneursrat und Direktorium - geändert werden könne, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

Bundestag muss beteiligt werden

Das bedeutet, dass auch der Bundestag beteiligt werden muss. Denn die deutschen Begleitgesetze zum ESM sehen vor, dass das deutsche Parlament vorher darüber abstimmt, welche Vorgaben die deutschen Vertreter in den Gremien des Rettungsfonds einhalten müssen. Unklar ist allerdings noch, ob der gesamte Bundestag darüber entscheidet oder nur der - deutlich kleinere - Haushaltsausschuss.

Das Bundesverfassungsgericht hat noch eine zweite wesentliche Entscheidung verkündet: Deutschland müsse eine Vertragsauslegung sicherstellen, die gewährleistet, dass trotz der beruflichen Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen Bundestag und Bundesrat umfassend informiert würden, sagte Voßkuhle.

Voßkuhle wies außerdem darauf hin, dass die Entscheidung zum Rettungsschirm nur vorläufig sei. Eine Hauptverhandlung werde folgen.

Deutschland hat als einziges Euro-Land den ESM-Vertrag noch nicht ratifiziert. Ohne die Beteiligung des größten Mitgliedstaats konnte der Rettungsschirm bisher nicht in Kraft treten.

Der Verein "Mehr Demokratie" hatte zusammen mit mehr als 37.000 Menschen gegen den ESM geklagt. Deutschland gehe "unbegrenzte und nicht rückholbare Haftungsrisiken" ein, so der Vorwurf. Auch der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und die Linke im Bundestag halten die eingegangenen Haftungsrisiken für nicht verantwortbar.

Kritiker fürchten höhere Haftung durch Deutschland

Nach dem Spruch der Richter steht es Bundespräsident Joachim Gauck nun frei, den ESM-Vertrag zu unterschreiben. Nur mit seiner Signatur kann der Mechanismus in Gang gesetzt werden, den der Bundestag Ende Juni verabschiedet hatte.

Der dauerhafte Hilfsfonds ESM soll den provisorischen Vorgänger, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), bis Mitte 2013 vollständig ablösen. Er wird mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattet werden, darf aber höchstens 500 Milliarden Euro als Kredite vergeben.

Deutschland haftet für den ESM gemäß seinem Anteil am Stammkapital der Europäischen Zentralbank (EZB) mit gut 27 Prozent. Das entspricht einem Eigenkapital von rund 22 Milliarden Euro, dazu kommt der deutsche Anteil an den Garantien von fast 170 Milliarden Euro. Kritiker fürchten jedoch, dass die deutsche Haftung noch höher ausfallen könnte.

jok/Reuters/dpa/AFP

insgesamt 723 Beiträge
H-Vollmilch 12.09.2012
1. .
Gut, das wars dann! Schönen Tag noch.
Gut, das wars dann! Schönen Tag noch.
der_pirat 12.09.2012
2. Grundgesetz
Ich habe mir mal das GG ausgedruckt, um mir ein Ei darauf pellen zu können. Das Wasser ist bereits aufgesetzt. Danach werde ich mir mal überlegen, wohin ich auswandern werde. Die Welt ist ja groß genug. Meine Steuern für [...]
Ich habe mir mal das GG ausgedruckt, um mir ein Ei darauf pellen zu können. Das Wasser ist bereits aufgesetzt. Danach werde ich mir mal überlegen, wohin ich auswandern werde. Die Welt ist ja groß genug. Meine Steuern für diesen Mist wird es jedenfalls niemals geben.
kantundco 12.09.2012
3. Mit diesem Urteil....
...kann und muss man leben. Ein weises Urteil im Rahmen der menschlichen und juristischen Möglichkeiten des Gerichtes. Viele - wie ich - hätten es sich anders gewünscht. Aber: das BVG ist keine politische Instanz. Die [...]
...kann und muss man leben. Ein weises Urteil im Rahmen der menschlichen und juristischen Möglichkeiten des Gerichtes. Viele - wie ich - hätten es sich anders gewünscht. Aber: das BVG ist keine politische Instanz. Die Erwartungen waren sicher zu hoch. Verantwortlich bleiben die Politiker. Zieht sie auch zur Verantwortung!
tyr-7 12.09.2012
4. Das
ist das Todesurteil, der Ruin.
ist das Todesurteil, der Ruin.
pasajo 12.09.2012
5. .
Ja, aber... Kennt man. Bis hierhin, aber nicht weiter. Tragisch, wie mutlos das Verfassungsgericht doch ist.
Ja, aber... Kennt man. Bis hierhin, aber nicht weiter. Tragisch, wie mutlos das Verfassungsgericht doch ist.

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So funktioniert der Rettungsfonds ESM

Volumen
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) kann bis zu 500 Milliarden Euro an Hilfsgeldern vergeben. Nur 80 Milliarden Euro davon werden wirklich eingezahlt, der Rest sind Garantien. Nicht angerechnet werden die bereits vergebenen Hilfen aus dem vorläufigen Rettungsfonds EFSF sowie bilaterale Kredite der Euro-Staaten an Griechenland.
Einzahlung
Die 80 Milliarden Euro Kapital werden in fünf Tranchen eingezahlt; zwei im Jahr 2012, zwei weitere 2013 und eine letzte bis Mitte 2014. Erst dann hat der Fonds sein komplettes Ausleihvolumen von 500 Milliarden Euro erreicht. Bis dahin kann es eng werden: Der ESM muss stets 15 Prozent von dem Geld besitzen, das er in Notfällen verleiht. Er müsste also 15 Milliarden Euro besitzen, um ein Rettungspaket von 100 Milliarden Euro schnüren zu können. Um für eine Übergangsphase gerüstet zu sein, soll der vorläufige Rettungsfonds EFSF noch bis Mitte 2013 einspringen können, falls der ESM noch nicht ausreichend gefüllt ist. Im EFSF befinden sich noch rund 240 Milliarden Euro, die nicht für bestehende Hilfsprogramme ausgegeben wurden.
Aufgabe
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